Radpolitik

Rad – das urbane Verkehrsmittel

zwei Radfahrer an der Haltestelle unterhalten sich (Bild: RadKULTUR Baden-Württemberg)

Radverkehr leistet einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und die Gesundheit, steigert die Lebensqualität in Städten und löst Verkehrsprobleme. Die Infrastruktur in Baden-Württemberg wird deshalb noch fahrradfreundlicher gestaltet. 

Ziele

Ziel der Radverkehrsförderung ist die Steigerung des Radverkehrsanteils an allen Wegen auf landesweit 20 Prozent. Um dieses für ein Flächenland ehrgeizige Ziel zu erreichen, bedarf es einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur im Land – einer neuen Radkultur. Hierfür ist ein breites Spektrum an Maßnahmen erforderlich, die sowohl Verbesserungen bei Radverkehrsinfrastruktur und Radverkehrssicherheit als auch eine positive Kommunikation des Themas voranbringen.

Ohne die Einbindung von Partnern auf Landesebene und insbesondere in den Kommunen kann die Entwicklung und langfristige Stärkung einer neuen Radkultur im Land nicht gelingen. Daher arbeitet die Landesregierung eng mit dem kommunalen Netzwerk der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) zusammen und unterstützt diese bspw. bei Modellprojekten. Zudem findet im Rahmen des Landesbündnisses ProRad als zentralem Gremium auf Landeseben ein regelmäßiger Austausch mit allen relevanten Akteuren statt und werden gemeinsame Vorhaben zur Radverkehrsförderung vorangetrieben. 

Fahrradfreundliche Kommunen

Fahrradfreundlichkeit in Baden-Württemberg soll mehr sein als ein Lippenbekenntnis. Daher hat das Land die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune” eingeführt. Gemeinden, Städte und Landkreise, die das Fahrrad konsequent fördern, können sich um die Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune” bewerben - wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Informationen zu den Voraussetzungen und Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

Schwerpunkte

Aktuell liegt der Schwerpunkt neben einer Vielzahl laufender Maßnahmen auf der Umsetzung von drei zentralen Vorhaben im Land: 

  • Straßen, die durch Verkehrszeichen 244.1 nach StVO als Fahrradstraße gekennzeichnet sind, dürfen nur von Radfahrenden befahren werden.
  • Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist. Sie haben sich dann dem Radverkehr unterzuordnen.
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Dies ist im allgemeinen Straßennetz nur erlaubt, wenn sie den sonstigen Verkehr nicht behindern.
  • Auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften.
  • Es gilt als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30.
  • Es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln.

Video: Wie funktioniert eine Fahrradstraße