Wie Sie eine bereits bewilligte Förderung abrufen

Eine Übersicht über benötigte Nachweise für verschiedene bereits bewilligte Fördergegenstände.

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Unsere Tabelle zeigt, welche Dokumente bzw. Nachweise für den Abruf einer bereits bewilligten Förderungen einzureichen sind.

Fördergegenstand Dokumente/Nachweise Zu senden an
Ladeinfrastruktur  Charge@BW siehe Förderseite L-Bank L-Bank
BW-e-Gutschein siehe Förderseite L-Bank L-Bank
E-Lastenrad siehe Förderseite L-Bank L-Bank
E-Taxi-Ladeinfrastruktur
  • Rechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder ähnliches)
  • Nachweis über die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Foto der installierten Ladestation (inkl. Beschilderung und Bodenmarkierung)
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Unterschriebene Erklärungen, welche mit dem Zuwendungsbescheid übersendet wurden (insofern diese nicht bereits nach dem Zugang des Bescheids zurückgesendet wurden).
Verkehrsministerium
e-foerderung-bw@vm.bwl.de
E-Bus
  • Rechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder ähnliches)
  • Nachweis über die erfolgte Beklebung (Foto)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Unterschriebene Erklärungen, welche mit dem Zuwendungsbescheid übersendet wurden (insofern diese nicht bereits nach dem Zugang des Bescheids zurückgesendet wurden).
Verkehrsministerium
e-foerderung-bw@vm.bwl.de
E-Bus-Beratungsgutschein siehe Förderseite L-Bank L-Bank
BW-e-Bus-Gutschein siehe Förderseite L-Bank
  • Unterschriebene Erklärungen, welche mit dem Zuwendungsbescheid übersendet wurden (insofern diese nicht bereits nach dem Zugang des Bescheids zurückgesendet wurden)
L-Bank
E-LKW
  • Rechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder ähnliches)
  • Nachweis über die erfolgte Beklebung (Foto)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Unterschriebene Erklärungen, welche mit dem Zuwendungsbescheid übersendet wurden (insofern diese nicht bereits nach dem Zugang des Bescheids zurückgesendet wurden).
Verkehrsministerium
e-forderung-bw@vm.bwl.de
E-Taxi siehe Förderseite L-Bank L-Bank
Abwrackprämie E-Zweirad siehe Förderseite L-Bank L-Bank
Sharing E-Roller
  • Rechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder ähnliches)
  • Nachweis über die erfolgte Beklebung (Foto)
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Unterschriebene Erklärungen, welche mit dem Zuwendungsbescheid übersendet wurden (insofern diese nicht bereits nach dem Zugang des Bescheids zurückgesendet wurden).
Verkehrsministerium
e-forderung-bw@vm.bwl.de
Pedelecs in Verleihstationen
  • Rechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder ähnliches)
  • Nachweis über die erfolgte Beklebung (Foto)
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Unterschriebene Erklärungen, welche mit dem Zuwendungsbescheid übersendet wurden (insofern diese nicht bereits nach dem Zugang des Bescheids zurückgesendet wurden).
Verkehrsministerium
e-forderung-bw@vm.bwl.de
Bevorrechtigung E-Fahrzeuge
  • Vertrag/Kostennachweis, bzw. Rechnung
  • Ggfs. Bildnachweis der Umsetzungsmaßnahme
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder ähnliches)
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Unterschriebene Erklärungen, welche mit dem Zuwendungsbescheid übersendet wurden (insofern diese nicht bereits nach dem Zugang des Bescheids zurückgesendet wurden).
Verkehrsministerium
e-forderung-bw@vm.bwl.de

 

Kontakt L-Bank:
elektromobilitaet@l-bank.de
Hotline: 0721 150-1388

Kontakt Verkehrsministerium:
e-foerderung-bw@vm.bwl.de
Telefon: 0711 89686-9103

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