Aktuelles:
Gute Nachrichten: Ab Dienstag, den 04.06.2024 können auch die TV-L-Beschäftigten des Landes JobBike BW in Anspruch nehmen!
Das neue Angebot enthält nicht nur einen erweiterten Teilnehmerkreis, sondern auch neue Konditionen, wie beispielsweise die Umstellung von der unverbindlichen Preisempfehlung auf den tatsächlichen Verkaufspreis bei der Berechnung der Umwandlungsrate sowie ein Wegfall der bisherigen Wertgrenze bei den Inspektionen.
Portal-Upgrade vom 21.05. bis 03.06.2024
Die praktische Umsetzung bedarf umfangreicher Arbeiten am Bestellportal. Deshalb ist vom 21.05. bis einschließlich 03.06.2024 eine Antragsstellung weder für Beamte noch für Tarifbeschäftigte möglich.
Außerdem wichtig für Sie: Aus technischen Gründen werden alle nicht abgeschlossenen JobBike-Anträge ab dem 21.05.2024 abgebrochen.
Das Angebot gilt wie bisher für die Landesbeamt:innen und Richter:innen, sowie ab dem 4. Juni 2024 auch für die Tarifbeschäftigten des Landes. Im Rahmen einer Entgeltumwandlung eines Teils ihres Bruttogehalts bekommen sie ein Fahrrad oder Pedelec zu attraktiven Konditionen für 36 Monate zur Nutzung überlassen.
Das Ministerium für Verkehr hatte in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium die Fortführung und Erweiterung des landesweiten Radleasing-Modells unter dem Namen JobBike BW europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot erhielt die Bietergemeinschaft um die JobRad GmbH aus Freiburg.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung sind unter der Rubrik „Weitere Informationen“ am Ende der Seite eingestellt. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich in den untenstehenden FAQ. Die genauen Konditionen (Vergleichsrechner) sowie die Details zur Ausgestaltung des Radleasings können im Kundenportal des LBV oder im jeweiligen Portal der Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal abgerufen werden. Der Antrag zur Bestellung eines Fahrrads oder Pedelecs erfolgt ebenfalls von dort über das meinJobRad-Portal.
Dazu melden Sie sich entweder im Kundenportal des LBV oder im JobRad-Portal der jeweiligen Dienststelle ohne den Zugriff auf das Kundenportal des LBV mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier gibt es Antworten auf fast alle Fragen rund um das JobBike BW.
Allgemeines
Das Radleasing beruht auf der sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei wird die monatliche Umwandlungsrate vom Bruttogehalt abgezogen und mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Bediensteten sparen dadurch Steuern und das Radleasing wird im Vergleich zum Barkauf häufig wirtschaftlich attraktiver. Die Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Radleasings bieten das Landesbesoldungsgesetz, das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg, sowie der TV-Radleasing BW. Die Nutzungsüberlassung erfolgt grundsätzlich für 36 Monate, verlängert sich allerdings um den Zeitraum zwischen der Übernahme des Fahrrades und dem nächsten Monatsersten. Nach Ablauf des 36-monatigen Überlassungszeitraums kann ein neues Fahrrad geleast werden. Marktüblich, aber rechtlich nicht garantiert, ist auch, dass der Leasingdienstleister (die JobRad GmbH) der nutzenden Person ein Kaufangebot unterbreitet.
Das Land möchte seinen Bediensteten einen Anreiz geben, ihr Mobilitätsverhalten klimafreundlicher zu gestalten. Radfahren trägt dazu bei, da keinerlei CO2-Emissionen freigesetzt werden. Außerdem fördert Radfahren die körperliche Fitness. Das Land hat ein Interesse an gesunden und leistungsfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Durch die Einführung von JobBike BW haben die Landesbeamtinnen und -beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Tarifbeschäftigten die Möglichkeit, sowohl privat als auch dienstlich mehr Fahrten mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Beamtinnen und Beamten, einschließlich der Richterinnen und Richter nach § 1 Abs. 1 LBesGBW sowie die Tarifbeschäftigten des Landes, die unter den TV-Radleasing BW fallen.
Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt Teilnahmeberechtigung.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 ist der TV Radleasing BW in Kraft getreten, durch den den Tarifbeschäftigten des Landes Baden-Württemberg der Zugang zum Angebot JobBike BW zu den grundsätzlich gleichen Bedingungen eröffnet wird, wie sie bereits für Landesbeamt:innen und Richter:innen gelten. Ab dem 4. Juni 2024 können daher auch die Tarifbeschäftigten des Landes das Angebot von JobBike BW nutzen.
Der Reiter „JobBike BW“ ist im Kundenportal des LBV nur für die Personen sichtbar, die grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind. Siehe dazu: Wer kann an JobBike BW teilnehmen?
Wenn Ihre bezügezahlende bzw. lohnabrechnende Stelle nicht das LBV ist (z.B. die Universitätskliniken), müssen Sie sich im JobRad Portal über die jeweilige Stelle registrieren und einloggen. Teilnahmeberechtigte können dort Ihr JobBike BW beantragen.
Das meinJobRad-Portal ist eine vom Dienstleister JobRad GmbH betriebene Plattform, über die das Angebot JobBike BW abgewickelt wird. Der Zugang erfolgt über das Kundenportal des LBV. Die Bestellung, der Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrages, die Inspektionen, Schadensabwicklung und Rückgabe des Fahrrads am Laufzeitende werden elektronisch über diese Portale abgebildet. Um JobBike BW in Anspruch nehmen zu können, müssen die Teilnahmeberechtigten die entsprechenden Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Der Zugang zum meinJobRad-Portal des LBV ist nur dann möglich, wenn am Tag der Anmeldung im Kundenportal des LBV die Berechtigung zur Teilnahme an JobBike BW vorliegt. Sind Sie beispielsweise beurlaubt, in Eltern- oder Pflegezeit ist in diesem Zeitraum keine Bestellung möglich und deshalb der Zugang zum meinJobRad-Portal nicht eröffnet.
Sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, können auch Teilnahmeberechtigte mit Wohnsitz im Ausland an JobBike BW teilnehmen. Die Fahrräder können über die mehr als 6.500 Fachhändler des Dienstleisters in Deutschland bezogen werden (siehe auch Händlersuche im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal der Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV). Das Fahrrad ist beim Fachhandel in Deutschland abzuholen. Onlinehändler können ausschließlich an eine Adresse in Deutschland liefern. Bei der Nutzung des Fahrrads im Ausland gelten die einschlägigen Bestimmungen des Nutzungsüberlassungsvertrags.
Hinsichtlich der Versteuerung des geldwerten Vorteils lesen Sie bitte das Merkblatt zur steuerlichen Behandlung, das im Kundenportal des LBV bzw. im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abgerufen werden kann.
Für die Teilnahme an JobBike BW ist die Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig. Die Verwendung erfolgt unter den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Angaben zur Nutzung von personenbezogenen Daten können im „Merkblatt Datenschutz“ eingesehen werden, das im Kundenportal des LBV bzw. im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abgerufen werden kann.
Ihr Begleiter auf Ihrem JobBike. Mit der App zeichnen Sie – datenschutzkonform und anonymisiert – Ihre gefahrenen Kilometer und Strecken auf und verfolgen, wieviel CO2 Sie mit jeder Fahrt einsparen. Zudem helfen Sie dem Land Baden-Württemberg, eine Klimabilanz für JobBike BW zu erstellen. Die App ist verfügbar für Android-Mobiltelefone und iPhones. Weitere Informationen erhalten Sie im Kundenportal des LBV oder das JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV.
Finanzen
Ja, alle teilnahmeberechtigten Personen, die das JobTicket BW nutzen, können auch JobBike BW nutzen.
Die Kosten sind in erster Linie abhängig vom Verkaufspreis (VKP) des Fahrrades. Die monatliche Rate sowie die entsprechende Steuerersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung lassen sich über den Vergleichsrechner ermitteln. Der Vergleichsrechner ist über das Kundenportal des LBV oder über das JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV zugänglich.
JobBike BW ist unter Berücksichtigung der Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie sowie den enthaltenen Inspektionsleistungen über alle Besoldungsgruppen im Vergleich zum Barkauf wirtschaftlich attraktiv. Inwieweit JobBike BW im Einzelfall im Vergleich zum Barkauf wirtschaftlich vorteilhaft ist, hängt jedoch von individuellen Faktoren ab, wie der Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe, der Steuerklasse und vor allem vom Preis des Fahrrades, für das Sie sich entscheiden. Die entsprechende Ersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung sowie die Umwandlungsrate werden über den Vergleichsrechner ermittelt. Der Vergleichsrechner ist über das Kundenportal des LBV oder das JobRad Portal der derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV zugänglich.
Als Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der monatlichen Rate wird ab dem 04.06.2024 der Verkaufspreis (VKP) für das Fahrrad herangezogen. Dazu zählen auch entsprechend ausgewiesene Rabatte.
Die monatliche Rate beinhaltet die Überlassung des Fahrrades, eine Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie sowie eine jährliche Inspektion.
Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den das Bruttoentgelt im Rahmen der Entgeltumwandlung gemindert wird. Die Gesamtnutzungsrate bezeichnet die monatliche Rate für die Überlassung des Fahrrads, einschließlich Versicherung und Mobilitätsgarantie sowie Inspektion und auch etwaiger Zusatzleistungen wie Verpackung, Versand, Transportversicherung und Montagekosten.
Umwandlungsrate und Gesamtnutzungsrate sind derzeit gleich hoch.
Bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern wird das Ruhegehalt auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet. Ein Besoldungsverzicht aufgrund einer Entgeltumwandlung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und somit auf das spätere Ruhegehalt dieser Personen.
Die Tarifbeschäftigten des Landes zahlen im Zuge der Gehaltsumwandlung weniger Beiträge für die Rentenversicherung, was sich auch auf die zukünftige Rente auswirkt.
Ja, die Überlassung des Fahrrades zur privaten Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil dar und muss versteuert werden.
Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden „Merkblatt zur steuerlichen Behandlung“, das über das Kundenportal des LBV oder das JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abgerufen werden kann.
Alles zum Fahrrad
Im Rahmen von JobBike BW stehen alle Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne inklusive leasingfähigem Zubehör zur Verfügung. Hierzu gehören u. a. City-Bikes, Trekking-Räder, Mountainbikes, All Terrain Bikes, Liegeräder, Rennräder, Falt-Räder, Pedelecs und (E-)Lastenräder.
S-Pedelecs und E-Roller sind nicht Bestandteil von JobBike BW
Fahrräder können im Preissegment zwischen 749 Euro und 11 900 Euro inklusive Mehrwertsteuer frei gewählt werden. Die Preise beziehen sich auf den Verkaufspreis (VKP) einschließlich leasingfähigem Zubehör.
Beispiel (möglich):
Fahrradpreis VKP: 700,00 Euro
Zubehör „Schutzbleche“ VKP: 50,00 Euro
Gesamtpreis Fahrrad: 750,00 Euro
Beispiel (nicht möglich):
Fahrradpreis VKP: 11 800,00 Euro
Zubehör „Sonderlackierung ab Werk“ VKP: 150,00 Euro
Gesamtpreis Fahrrad: 11 950,00 Euro
Bei der Auswahl aus den Produktgruppen sind keine Grenzen gesetzt. Ebenso können Sie sich von Ihrem Händler Ihr Wunschrad individuell zusammenstellen lassen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass der Händler ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellt und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweist.
Rechtsgrundlage für das Radleasing ist § 3 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz. Darin wird ausgeführt:
„Der Beamte oder Richter kann auf die ihm gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten. Ausgenommen hiervon sind die vermögenswirksamen Leistungen, Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge und Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, die den Beamten und Richtern auch zur privaten Nutzung überlassen werden, wenn es sich um Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne handelt. Eine Entgeltumwandlung nach Satz 2 setzt außerdem voraus, dass sie für eine Maßnahme erfolgt, die vom Dienstherrn den Beamten und Richtern angeboten wird und es diesen freigestellt ist, ob sie das Angebot annehmen.“
Die Regelung zielt explizit auf Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne ab. Hiervon umfasst sind klassische Fahrräder und Pedelecs, deren elektrische Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert.
S-Pedelecs sind von der Regelung nicht umfasst, da es sich bei diesen um Kraftfahrzeuge im Sinne von § 1 Abs. 1 u. 2 Straßenverkehrsgesetz handelt und sie somit der Zulassungspflicht unterliegen.
Diese sachliche Beschränkung ist sinnvoll, zweckmäßig und erforderlich.
Zudem würde ein Rad-Leasing Modell, bei dem auch zulassungs- und haftpflichtversicherungspflichtige Zweiräder eingeschlossen sind, einen erheblichen Verwaltungsaufwand für das Land Baden-Württemberg auslösen, der bei einem Rad-Leasing für Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne nicht entsteht. Für die Tarifbeschäftigten des Landes gelten die gleichen Regelungen.
Jede teilnahmeberechtigte Person kann ein Fahrrad für die Dauer von 36 Monaten beantragen. Nach Ablauf des Überlassungszeitraums kann ein neues Fahrrad über JobBike BW beantragt werden.
Die Fahrräder können bei allen Kooperationspartnern des Dienstleisters JobRad GmbH ausgesucht werden. Deutschlandweit können Sie Fahrräder bei über 6.500 Händlern aussuchen. In Baden-Württemberg stehen Ihnen über 1.164 stationäre Händler zur Verfügung. Eine Übersicht über die Fachhändler in Ihrer Nähe sowie Onlinehändler finden Sie in der Händlersuche, die über das Kundenportal des LBV oder das JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV zugänglich ist.
Ja, aber nur Zubehör, das mit dem Fahrrad fest verbunden ist. Fahrradzubehör kann ausschließlich zeitgleich mit dem Fahrrad ausgewählt werden. Eine Übersicht über das leasingfähige Zubehör finden Sie im „Merkblatt für leasingfähiges Zubehör“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist.
Die Beantragung kann über das Kundenportal des LBV oder über das JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV erfolgen. Von dort aus können die Teilnahmeberechtigten in das meinJobRad-Portal gelangen. Der genaue Weg vom Kundenportal in das meinJobRad-Portal sowie eine Erklärung zum Ablauf des Bestellprozesses sind im „Merkblatt Bestellprozess“ detailliert beschrieben, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist.
Die Überlassung des Fahrrades beginnt mit der Übernahme des Fahrrades. Die Übernahme erfolgt entweder durch die Abholung beim Fachhändler oder durch Bestätigung der Übernahme nach erfolgter Lieferung des Pakets durch einen Onlinehändler.
Der eigentliche Überlassungszeitraum von 36 Monaten beginnt jedoch erst mit dem 1. des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats. Für die anteilige Nutzung des Fahrrads zwischen der Übernahme und dem eigentlichen Überlassungszeitraum wird eine anteilige Umwandlungsrate von 1/30 pro Tag, maximal 30/30, berechnet.
Erfolgt die Übernahme an einem 30. oder 31. eines Monats, findet für diese ein bis zwei Tage keine anteilige Entgeltumwandlung statt.
Beispiel 1:
Übernahme des Fahrrads erfolgt am 28.10.2024. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2027. Im Rahmen der Auszahlung des Dezembergehalts findet die Gehaltsumwandlung für Dezember, aber auch für November und anteilig in Höhe von 4/30 vom 28.10. bis 31.10.2024 statt.
Beispiel 2:
Übernahme des Fahrrads erfolgt am 30.10.2024. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2027. Für November 2024 wird nur die reguläre Umwandlungsrate berechnet. Für Oktober 2024 wird keine Umwandlungsrate berechnet, da das Fahrrad am 30.10.2024 übernommen wurde.
Beispiel 3:
Übernahme des Fahrrads erfolgt am 01.12.2024 oder 02.12.2024. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028. Zusätzlich zur Umwandlungsrate für Januar 2025 wird für die Nutzung vom 01.12.2024/02.12.2024 bis zum 31.12.2024 eine weitere Umwandlungsrate von 30/30 berechnet.
Neben der nutzenden Person können Ehe-, Lebenspartner oder andere im Haushalt der nutzenden Person lebende Personen das Fahrrad nutzen.
Versicherung, Wartung & Inspektion
Die genauen Versicherungsbedingungen sowie das genaue Vorgehen in Fällen von Diebstahl, Beschädigung oder bei einem Unfall finden Sie im „Merkblatt JobRad – Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Fahrrad immer mit einem Fahrradschloss an einem festen, im Boden verankerten Gegenstand sichern müssen. Im Fall eines Diebstahls müssen Sie gemäß den Versicherungsbedingungen nachweisen, dass es sich bei dem Fahrradschloss um ein qualitativ hochwertiges Schloss mit einem Listenpreis/UVP von mindestens 49 Euro inkl. Mehrwertsteuer handelt. Bitte bewahren Sie als Nachweis die entsprechende Rechnung für die Zeit der Nutzungsüberlassung auf. Eine Selbstbeteiligung im Schadensfall fällt nicht an.
Die genauen Bedingungen zur Mobilitätsgarantie finden Sie im „Merkblatt JobRad-Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist.
Siehe dazu auch: Welche Leistungen beinhaltet die Vollkaskoversicherung?
Siehe dazu auch: Was muss ich tun, wenn das Fahrrad beschädigt oder gestohlen wird?
Der Nutzungsüberlassungsvertrag verpflichtet Sie, jährlich eine Inspektion bei einem JobRad-Fachhandelspartner durchführen zu lassen. Hierfür erhalten Sie bei der Übernahme einen Code, mit dem Sie diese Inspektion in Anspruch nehmen können. Weitere Informationen finden Sie im „Merkblatt JobRad-Inspektion“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist.
Die JobRad-Inspektion umfasst einen jährlichen Check Ihres Fahrrads. Für Verträge ab dem 04.06.2024 entfällt die bisherige Wertgrenze in Höhe von 90 Euro. Detaillierte Informationen finden Sie im „Merkblatt JobRad-Inspektion“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist.
Der nutzenden Person wird dringend empfohlen, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen.
Der Nutzungsüberlassungsvertrag verpflichtet Sie, das Fahrrad in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, d.h. es muss die notwendigen Voraussetzungen gemäß Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im „Merkblatt Verkehrssicherheit“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist.
Das Fahrrad darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln genutzt werden.
Kündigung & Ende der Laufzeit
Nein, eine Kündigung während der Laufzeit von 36 Monaten ist nicht möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Raten besteht grundsätzlich über den gesamten Nutzungszeitraum. In wenigen Ausnahmefällen wird der Nutzungsüberlassungsvertrag aufgelöst. Siehe nachfolgende Fallkonstellationen.
Ab dem 04.06.2024 bleibt Ihnen das Fahrrad in diesem Zeitraum weiter überlassen. Sofern in diesem Zeitraum keine Bezüge bzw. kein Gehalt mehr gezahlt werden, fällt die Möglichkeit der Entgeltumwandlung weg und es besteht für diesen Zeitraum eine aktive Zahlungspflicht der Gesamtnutzungsrate an das LBV oder die jeweilige bezügezahlende bzw. lohnabrechnede Stelle (siehe auch Merkblatt „Zahlungshinweise für besondere Fälle“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist). Bitte beachten Sie, dass der Steuervorteil aus der Entgeltumwandlung entfällt.
Für Verträge die bis zum 21.05.2024 abgeschlossen wurden, gelten die Regelungen der VwV JobBike BW.
Das Fahrrad bleibt Ihnen weiter überlassen. Da ab diesem Zeitpunkt keine Bezüge bzw. kein Gehalt mehr gezahlt werden, fällt die Möglichkeit der Entgeltumwandlung weg und es besteht für die Restlaufzeit der Nutzungsüberlassung eine aktive Zahlungspflicht der Gesamtnutzungsrate an das LBV oder die jeweilige bezügezahlende bzw. lohnabrechnende Stelle (siehe auch Merkblatt „Zahlungshinweise für besondere Fälle“ das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist). Bitte beachten Sie, dass der Steuervorteil aus der Entgeltumwandlung entfällt.
Das Fahrrad bleibt Ihnen weiter überlassen. Da ab diesem Zeitpunkt kein Gehalt mehr gezahlt wird, fällt die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung weg und es besteht für den betreffenden Zeitraum eine aktive Zahlungspflicht der Gesamtnutzungsrate an das LBV oder die jeweilige bezügezahlende bzw. lohnabrechnende Stelle (siehe auch Merkblatt „Zahlungshinweise für besondere Fälle“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist). Bitte beachten Sie, dass der Steuervorteil aus der Entgeltumwandlung entfällt.
Ab dem 04.06.2024 endet die Möglichkeit zur Nutzungsüberlassung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktivem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird aufgelöst. Sie müssen das Fahrrad entsprechend an den Dienstleister zurückgeben. Die Möglichkeit, dass der Dienstleister Ihnen ein Angebot zum Kauf unterbreitet, bleibt unberührt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im „Merkblatt zur Abwicklung von besonderen Fällen“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist.
Die gilt nicht in den Fällen der Beendigung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses, einer Kündigung und bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Siehe auch: Was passiert, wenn mein befristetes Beschäftigungsverhältnis endet, ich gekündigt werde oder durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages aus dem Landesdienst ausscheide?
Für Verträge die bis zum 21.05.2024 abgeschlossen wurden, gelten die Regelungen der VwV JobBike BW.
Bei Vorliegen einer dauerhaften Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit oder nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen können Verträge, die ab dem 04.06.2024 geschlossen wurden, aufgelöst werden. Sie müssen das Fahrrad entsprechend an den Dienstleister zurückgeben. Die Möglichkeit, dass der Dienstleister Ihnen ein Angebot zum Kauf unterbreitet, bleibt unberührt. Weitere Informationen im „Merkblatt zur Abwicklung von besonderen Fällen“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist.
Verträge die vor dem 21.5.24 geschlossen wurden bleiben bestehen.
Die Nutzungsüberlassung wird fortgeführt und eine Ruhegehaltsumwandlung durchgeführt.
Die Möglichkeit zur Nutzungsüberlassung endet zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktivem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird aufgelöst. Sie müssen das Fahrrad entsprechend an den Dienstleister zurückgeben. Die Möglichkeit, dass der Dienstleister Ihnen ein Angebot zum Kauf unterbreitet, bleibt unberührt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im „Merkblatt zur Abwicklung von besonderen Fällen“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist.
Die Rückgabe erfolgt in der Regel nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit bzw. nach Auflösung des Nutzungsüberlassungsvertrages. Der Dienstleister informiert Sie über das entsprechende Verfahren per E-Mail. Der Dienstleister lässt die Fahrräder von einer Spedition bei Ihnen kostenfrei abholen. Diese stellt auch entsprechendes Verpackungsmaterial kostenfrei zur Verfügung. Das Fahrrad muss sich in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befinden.
Die Möglichkeit, dass der Dienstleister der nutzenden Person nach Wegfall der Teilnahmeberechtigung ein Angebot zum Kauf unterbreitet, bleibt unberührt.
Eine Teilnahme an JobBike BW leitet keinen Anspruch zum Kauf nach Ende der Laufzeit ab. Der Dienstleister kann Ihnen nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit ein individuelles Kaufangebot unterbreiten. Falls der Dienstleister Ihnen das Fahrrad zum Kauf anbietet, bekommen Sie ca. vier Wochen vor Ende des Überlassungszeitraums ein Kaufangebot per E-Mail zugesendet. Dieses Angebot kann per Button entweder angenommen oder abgelehnt werden. Im Falle einer Annahme verschickt der Dienstleister am ersten Werktag nach Endes des Überlassungszeitraums an Sie eine Rechnung. Den Rechnungsbetrag müssen Sie dann an den Dienstleister überweisen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlfrist werden Sie entsprechend gemahnt. Das Fahrrad bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags Eigentum des Dienstleisters.
Kontakt:
Wenn Sie weitere Fragen zu JobBike BW haben, die nicht über die FAQ beantwortet werden konnten, dann richten Sie diese bitte an das JobBike BW-Supportteam:
Sie möchten ein JobBike BW beantragen und haben Fragen zur Nutzung des meinJobRad-Portals, dem Vergleichsrechner oder den Serviceleistungen? Hierzu berät Sie die JobRad GmbH:
Telefon: 0761 205515-929 | Mo – Fr 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
E-Mail: JobBikeBW@jobrad.org
Fragen zur Entgeltumwandlung auf Ihrer Gehaltsmitteilung richten Sie bitte über das LBV Kundenportal unter dem Reiter „Service“ über die Funktion „Nachricht senden“ an den Bereich JobBike BW.
Falls Ihre Bezüge/Ihr Gehalt nicht vom LBV abgerechnet werden, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre bezügezahlende bzw. lohnabrechnende Stelle.
Fragen und Anregungen zum JobBike BW allgemein richten Sie bitte an:
E-Mail: JobBikeBW@vm.bwl.de