Beschreibung
Das Ministerium für Verkehr stellt das Programm „Fördergrundsätze Beratungsgutschein für Qualitätswettbewerbe für Busverkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr“ fest. Das Programm ist nicht auf Dauer angelegt, die Einzelbewilligungen erfolgen jeweils für einen befristeten Zeitraum. Ziel der Förderung ist die Steigerung der Qualität des ÖPNV.
Im Rahmen des landesweiten Förderprogramms sollen Aufgabenträger, welche Busverkehrsleistungen in naher Zukunft im Rahmen eines Qualitätswettbewerbs ausschreiben möchten, anhand von Beratungsgutscheinen unterstützt werden.
Die Beratungsgutscheine sind von den öffentlichen Aufgabenträgern für anwaltliche Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Unterlagen für den Qualitätswettbewerb sowie der Beratung während des Vergabeverfahrens zu nutzen.
Antragsberechtigte
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG.
Fördersatz/Förderquote
Die Förderung ist eine Festbetragsförderung. Jeder Beratungsgutschein soll einen Pauschalbetrag in Höhe von 50.000 Euro (brutto) umfassen. Es werden maximal drei Aufgabenträger des ÖPNV mit je einem Beratungsgutschein gefördert.
Antragsfrist
Die Förderanträge sind bis zum 30. September 2024, 23:59 Uhr, beim Ministerium für Verkehr einzureichen.
Kontakt
Bei Fragen zum Förderaufruf steht Ihnen Frau Diane Eisenmann unter Diane.Eisenmann@vm.bwl.de zur Verfügung.