Beschreibung
Mit dem Förderprogramm On-Demand-Verkehre werden die kommunalen Aufgabenträger bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten (Linienbedarfsverkehre nach PBefG §44 o. Ä.) finanziell unterstützt. Mit der Einrichtung dieser Verkehre sollen unter anderem Räume mit schwacher Verkehrsnachfrage erschlossen werden. Dabei müssen die geförderten On-Demand-Verkehre auf ein Ober- oder Mittelzentrum (gem. LEP) ausgerichtet sein. Der Verkehr ist in enger Verzahnung mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beziehungsweise Stadt-/Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sowie Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.
Förderzeitraum
Die Förderung erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten auf max. fünf Jahre. Die Verkehre müssen bis spätestens 31.12.2025 den Betrieb aufgenommen haben. Die Förderhöchstsumme beträgt maximal 2 Millionen Euro.
Antragsfrist
Die vollständigen Förderanträge sind bis zum 27. September 2024 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einzureichen.
Kontakt
Bei Fragen zum Förderaufruf steht Ihnen Frau Kreinberger von der NVBW unter magdalena.kreinberger@nvbw.de zur Verfügung.
Anlagen und weitere Informationen
Förderrichtlinie On-Demand-Verkehre 2024 (PDF, barrierefrei)
Anlage 01 – Antragsformular zum Förderprogramm „On-Demand-Verkehre“ 2024 (PDF, nicht barrierefrei)