Beschreibung
Mit dem Förderprogramm On-Demand-Verkehre werden die kommunalen Aufgabenträger bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten (Linienbedarfsverkehre nach PBefG §44 o. Ä.) finanziell unterstützt. Mit der Einrichtung dieser Verkehre sollen unter anderem Räume mit schwacher Verkehrsnachfrage erschlossen werden. Dabei müssen die geförderten On-Demand-Verkehre auf ein Ober- oder Mittelzentrum (gem. LEP) ausgerichtet sein. Der Verkehr ist in enger Verzahnung mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beziehungsweise Stadt-/Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sowie Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.
Förderzeitraum
Die Förderung erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten auf max. fünf Jahre. Die Verkehre müssen bis spätestens 31.12.2026 den Betrieb aufgenommen haben. Die Förderhöchstsumme beträgt maximal 2 Millionen Euro.
Antragsfrist
Die vollständigen Förderanträge sind bis zum 26. September 2025 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einzureichen.
Kontakt
Bei Fragen zum Förderaufruf steht Ihnen Frau Kreinberger (E-Mail: magdalena.kreinberger@nvbw.de) und Frau Meyer (E-Mail: vanessa.meyer@nvbw.de) von der NVBW zur Verfügung.
Anlagen und weitere Informationen
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite des Extern: Zukunftsnetzwerks (Öffnet in neuem Fenster).
Download: Förderrichtlinie On-Demand-Verkehre 2025 (PDF, barrierefrei) (Öffnet in neuem Fenster)
Download: Anlage 01 – Antragsformular zum Förderprogramm „On-Demand-Verkehre“ 2024 (PDF, nicht barrierefrei) 2025 FOLGT (Öffnet in neuem Fenster)