Was wird gefördert?
Straßen, Radwege und Bahntrassen zerschneiden die Lebensräume von Tieren und Pflanzen und stellen schwer zu überwindende Hindernisse für sie dar. Ziel der Landesregierung Baden-Württemberg ist es, die Lebensräume von Tieren und Pflanzen wiederzuvernetzen, einen landesweiten Biotopverbund zu schaffen und somit die biologische Vielfalt zu stärken. Das vom Ministerium für Verkehr entwickelte „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen in Baden-Württemberg“ soll sukzessive auch an kommunalen Straßen umgesetzt werden. Daher fördert das Land über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) den Bau von Wiedervernetzungsmaßnahmen wie Amphibienschutzanlagen oder Grünbrücken an kommunalen Straßen, aber auch an Rad- und Schienenwegen. Beispiele:
- Grünbrücken helfen Tieren dabei, Straßen sicher zu überqueren. Sie verringern die Zahl der Wildunfälle und machen den Verkehr auch für Menschen sicherer.
- Durch Kleintierdurchlässe können insbesondere Amphibien die Straße sicher unterqueren.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen.
- Nichtbundeseigene Eisenbahnen
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen.
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von einem Jahr im Bereich Rad- und Fußverkehr (RuF) bzw. drei Jahren in den Bereichen Kommunaler Straßenbau (KStB) und ÖPNV einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Für geförderte Wiedervernetzungsmaßnahmen können Ökopunkte in Höhe des erbrachten Eigenanteils angerechnet werden.
Programmanmeldung
Vorhaben für das Folgejahr können bis zum 30.09. im Bereich Rad - und Fußverkehr und bis zum 31.10. in den Bereichen Kommunaler Straßenbau und ÖPNV angemeldet werden. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.
Anlagen und weitere Informationen
Weitere Informationen der Regierungspräsidien