Luftreinhaltung

EU-Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge

„Zulassungsverfahren und Typprüfverfahren für Dieselfahrzeuge müssen schneller die realen Fahr- und Emissionssituationen widerspiegeln“, kommentierte Gisela Splett MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, am Montag, 13.10.2014, in Stuttgart die beunruhigenden Ergebnisse der ICCT-Studie. Das Forschungsinstitut International Council on Clean Transportation hatte am Sonntag eine Studie veröffentlicht, der zu Folge Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 durchschnittlich siebenmal höhere Stickstoffoxide im realen Betrieb auf der Straße ausstoßen als in der seit September 2014 geltenden Abgasnorm zugelassen. 

„Wie sollen die für die Luftreinhaltung zuständigen Länder die Grenzwerte für die Luftqualität – ebenfalls Vorgaben der Europäischen Union – einhalten, wenn sogar modernste Kraftfahrzeuge in der Praxis die Anforderungen der Abgasnorm weit überschreiten?“, so Frau Splett. Der Verband der Automobilindustrie und die Automobilhersteller sollten daher im Interesse der Gesundheit der BürgerInnen, endlich ihren Widerstand gegen die Einführung der portablen Emissionsmessung  2017 aufgeben. In die neuen Fahrzeuge sollten die bereits vorhandenen Abgasreinigungstechniken eingebaut werden, mit denen auch im realen Betrieb die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden können.

„Gleichzeitig muss die Europäische Kommission diese Erkenntnisse bei der Bewertung der  in Europa festgestellten Grenzwertüberschreitungen des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid (NO2) und den Konsequenzen, die sie daraus ableitet, berücksichtigen“, so Splett unter Hinweis auf die erst kürzlich auch an Deutschland ergangene Aufforderung der Kommission, eine Prognose abzugeben, bis wann und mit welchen Maßnahmen die NO2-Grenzwerte eingehalten werden.

Dass Dieselfahrzeuge zwar im Typprüfverfahren auf dem Rollenprüfstand die in den Euronormen vorgegebenen Grenzwerte für Stickstoffoxide einhalten, diese jedoch in  realen Verkehrssituationen teilweise weit überschreiten, hatte Baden-Württemberg bereits vor mehreren Jahren durch portable Emissionsmessungen (PEMS) für Fahrzeugen der Euronormen 4 und 5 nachgewiesen. Die Hoffnung auf eine Verringerung der Schadstoffemissionen von Dieselfahrzeugen und eine Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte ruhte daher auf den neuen Kfz der Euronorm 6 (Pkw) beziehungsweise VI (Lkw). Um bei den Fahrzeugen der Abgasnorm 6 nicht erneut ein böses Erwachen zu erleben, lässt die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur das Abgasverhalten von drei verschiedenen Euro-6-Fahrzeuge mit PEMS-Messungen untersuchen. Die Auswertungen laufen noch, endgültige Ergebnisse liegen noch nicht vor (vgl.Pressemitteilung des MVI vom 02.06.2014).

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Benjamin Hechler
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