Altkennzeichen

Land ermöglicht Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken

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Nach Änderungen auf Bundesebene ermöglicht das Land nun die Vergabe von Altkennzeichen auch in mehreren Verwaltungsbezirken. „Altkennzeichen können künftig in mehreren Verwaltungsbezirken vergeben werden. Ich freue mich, dass nun noch mehr Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den Altkennzeichen erhalten können. Wir haben für Baden- Württemberg ein Verfahren festgelegt, das alle Interessen berücksichtigt und den betroffenen Kreisen alle Möglichkeiten gibt“, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann am 13. Januar 2015 in Stuttgart mit.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hatte in den vergangenen Monaten unter Beteiligung der Kommunalen Landesverbände geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vergabe von Altkennzeichen ausgeweitet wird. „Das Votum der kommunalen Seite war mir wichtig. Nachdem dieses aber uneinheitlich ausfiel, haben wir uns für eine weitere Liberalisierung entschieden“, so Minister Hermann. Der Städtetag Baden-Württemberg habe sich für eine Vergabe in mehreren Verwaltungsbezirken ausgesprochen, der Landkreistag Baden-Württemberg jedoch gegen eine solche Öffnung.

Antragsberechtigt sind weiterhin die seit der Kreisreform für die Abwicklung zuständigen Landkreise und neuerdings zusätzlich auch die Nachbarkreise, denen die Kommunen aus den Altkreisen angehören. Denn der Bund hat die Vorgabe gemacht, dass das Altkennzeichen in einem Teilgebiet des Kreises, bereits einmal vergeben worden sein muss.

Voraussetzung für eine Vergabe in mehreren Landkreisen ist, dass sich die betroffenen Verwaltungsbezirke darüber einigen, ob ein Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken vergeben werden soll. Anschließend müssen sie klären, wie sie die Doppelvergabe eines Kennzeichens ausschließen. Sollte ein Landkreis aktuell kein Interesse an der Wiedereinführung eines oder mehrerer Altkennzeichen haben, kann er nicht verhindern, dass der Nachbarkreis dies umsetzt. Er kann sich aber in den Einigungsgesprächen mit den anderen betroffenen Kreisen ein bestimmtes Kontingent an Kennzeichen sichern, wenn er dies möchte. Sind sich die Kreise einig, können sie ihr jeweiliges Interesse an der Wiedereinführung des jeweiligen Altkennzeichens unter Vorlage des Konzepts beim MVI bekunden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das MVI einen entsprechenden Antrag beim Bund. Nach Vorliegen des positiven Bescheides, kann der Verwaltungsbezirk mit der Vergabe des Altkennzeichens beginnen. 

Dem MVI liegen bereits zwei Anträge zur Vergabe eines Altkennzeichens in mehreren Verwaltungsbezirken vor. Das MVI hat sich dabei an den Verfahren anderer Bundesländer orientiert. Bei dem gewählten Verfahren ist gewährleistet, dass jeder betroffene Verwaltungsbezirk die Vergabe eines oder mehrerer Altkennzeichen jetzt oder zukünftig umsetzen kann. 

Hintergrund

Bisher hatte der Bund ein Altkennzeichen nur in jenem Verwaltungsbezirk zugelassen, der seit der Kreisreform formal für die Abwicklung zuständig ist. Von dieser Rechtsauffassung ist der Bund abgewichen, nachdem beim Wohnortwechsel seit 1. Januar 2015 bundesweit auf eine Umkennzeichnung verzichtet wird. Damit verliert das Kennzeichen seine Bedeutung als „Unterscheidungszeichen“. Daher war der Weg für die Vergabe der Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken frei. Bislang wurden in Baden-Württemberg 14 von 29 Altkennzeichen wieder eingeführt.

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