Minister Hermann: „Weiterer Schritt hin zu einem flächendeckenden Angebot klimafreundlicher öffentlicher Verkehre und wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung“
Baden-Württemberg ist Vorreiter in Sachen Klimaschutz und baut sein Programm zur Busförderung weiter aus. So hat das Land die finanziellen Mittel im Rahmen der Förderung von Linien- und Bürgerbussen um zehn Millionen Euro erhöht. Die Fördersumme beträgt in 2020 insgesamt 22,2 Millionen Euro. Mit dieser Summe werden in diesem Jahr insgesamt 494 Linien- und Bürgerbusse gefördert, gab Verkehrsminister Winfried Hermann MdL heute (20. März) bekannt. Die Förderung basiert auf dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Mit einem Großteil der Landesmittel soll das Angebot im Linienverkehr ausgeweitet und Fahrzeuge mit Antrieben auf Basis regenerativer Treibstoffe und Hybridbusse angeschafft werden. Aus dem Fördertopf des Landes werden dafür in diesem Jahr Förderanträge in Höhe von 9,6 Millionen Euro bewilligt. Für die Erneuerung der Busflotte mit emissionsarmen Fahrzeugen und für den Erhalt und die Verbesserung des Angebots im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden 9,3 Millionen Euro investiert. Die Bürgerbusse werden mit insgesamt 105.000 Euro unterstützt. Förderberechtigt sind Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehre betreiben oder Auftragsunternehmen solcher Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg sind sowie Bürgerbusvereine, Kommunen und Landkreise.
Minister Hermann erläuterte: „Ich freue mich sehr, dass wir dieses Jahr alle beantragten förderfähigen Linien- und Bürgerbusse bewilligen können. Das ist ein schöner Erfolg und ein weiterer Schritt hin zu einem flächendeckenden Angebot klimafreundlicher öffentlicher Verkehre. Bürgerbusse sind wichtig, um die Mobilität der Menschen in ländlichen Regionen sicherzustellen. Mit der Förderung wollen wir auch gezielt den Einsatz unterstützen, den viele Bürgerinnen und Bürger hier ehrenamtlich leisten. Baden-Württemberg braucht einen attraktiven und zeitgemäßen ÖPNV mit modernen Fahrzeugen und Menschen, die sich dafür engagieren.“
Land investiert Millionen, um Luftqualität in Umweltzonen weiter zu verbessern
Die Verbesserung der Luftqualität in Umweltzonen ist ein wesentliches Ziel der Landesregierung. Aus dem Förderprogramm stehen zu diesem Zweck insgesamt 3,2 Millionen Euro zur Verfügung, erklärte Minister Hermann: „Mit dieser Ausrichtung der Busförderung trägt das Verkehrsministerium dazu bei, die negativen Folgen von Verkehr so weit wie möglich einzudämmen und die Luftqualität weiter zu verbessern.“ Mit den Mitteln werden zum Beispiel Maßnahmen gefördert, die auf eine Erneuerung von Fahrzeugen abzielen, deren Gesamtfahrleistung zu über 50 Prozent in Umweltzonen erbracht werden. „Das Programm trägt wesentlich zu den Erfolgen der Landesregierung bei der Luftreinhaltung bei“, so Hermann.
Die Antragsbewilligung für das Busförderprogramm erfolgt durch die L-Bank. Alle Informationen zur Busförderung finden Sie auf der Webseite der L-Bank und des Verkehrsministerium.
Baden-Württemberg fördert weiterhin die Anschaffung von E-Bussen
Zusätzlich zu der genannten Busförderung bezuschusst Baden-Württemberg auch weiterhin die Anschaffung von Elektro-, Brennstoffzellen, Plug-In-Hybrid und Hybridbussen. Das Land übernimmt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ 50 Prozent der Mehrkosten, die im Vergleich zu einem konventionell angetriebenen Fahrzeug anfallen – maximal jedoch 100.000 Euro je Elektro- und Brennstoffzellenbus und 60.000 Euro je Plug-In-Hybrid und Hybridbus. Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Verkehrsministeriums.
Weiterführende Informationen
Mit der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ weitet Baden-Württemberg die Förderung im Bereich der Elektromobilität weiter aus. Das Land ermöglicht einigen Unternehmenszweigen, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts einen einfachen Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität. Was das Land im Bereich Elektromobilität alles fördert, finden Sie unter www.elektromobilität-bw.de.