Minister Hermann: Der Klimaschutz braucht die Verkehrswende
Regionalisierungsmittel dürfen nicht durch höhere Trassenpreise aufgezehrt werden – Bundesverkehrsministerium sagt Änderungen zu
Die Mittel für den regionalen Bahnverkehr müssen nach den Worten des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann deutlich erhöht werden, um mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene zu bewegen. „Die für den Klimaschutz unerlässliche Verkehrswende erfordert eine Verdopplung der Fahrgastzahlen auf der Schiene. Das wiederum bedeutet: eine bessere Infrastruktur, Streckenreaktivierungen, dichtere Takte im Schienenpersonennahverkehr und größere Züge,“ betonte der Minister am Freitag (14. Februar) im Bundesrat.
Deshalb sei es zwar gut, dass der Bund die sogenannten Regionalisierungsmittel noch einmal erhöhe, mit denen die Länder den regionalen Zugverkehr bestellen. Allerdings dürften nicht gleichzeitig auch die Trassenpreise – eine Art Schienenmaut – und die Stationsentgelte für die Benutzung der Bahnhöfe durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen deutlich angehoben werden. „Sonst handelt es sich fast um ein Nullsummenspiel und am Ende bleiben kaum mehr zusätzliche Mittel übrig, um mehr Züge zu bestellen“, kritisierte Minister Hermann.
Er erläuterte: „Wir haben das für Baden-Württemberg durchgerechnet. Von 16 Millionen Euro, die das Land in diesem Jahr mehr bekommen soll, würden fast sieben Millionen Euro von den höheren Nutzungsgebühren aufgezehrt werden. Mit den verbleibenden neun Millionen Euro könnten wir lediglich ein Prozent mehr regionalen Schienenverkehr bestellen. Das würde dann gerade einmal für ein paar zusätzliche Züge zu Fußballspielen reichen, aber nicht für strukturelle Verbesserungen im Bahnverkehr.“
Diese Kritik wurde von etlichen anderen Bundesländern geteilt und zeigte letztlich Wirkung. Der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Fehlemann, sagte in der Bundesrats-Debatte zu, eine Protokollnotiz anzufügen und damit festzuschreiben, dass der Anstieg der Trassenpreise im Schienenverkehr zu beschränkt wird.