Verkehrssicherheit

Noch keine Entscheidung über Tempolimit-Pilotversuch auf der A 81 und A 96

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Rechtliche Grundlagen werden nochmals sorgfältig geprüft - Gesprächsangebot an das Bundesverkehrsministerium erneuert 

Über den geplanten Pilotversuch für ein zeitlich begrenztes Tempolimit von 120 km/h auf je einem Abschnitt der Autobahnen 81 und 96 ist noch keine Entscheidung gefallen. Da es zwischen Land und Bund unterschiedliche Auffassungen über den vom Land vorgesehenen wissenschaftlichen Versuch gibt, hat das Verkehrsministerium noch einmal eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Grundlagen dafür in die Wege geleitet. Das Ergebnis wird voraussichtlich in einigen Wochen vorliegen, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag, den 20. Mai 2016 in Stuttgart mit. „Dann erst werden wir entscheiden,“ fügte er hinzu. 

Bis dahin seien die technischen Vorbereitungen für den Versuch ausgesetzt worden. Zugleich wurde von Seiten des Landesministeriums erneut die Bereitschaft bekräftigt, mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich des Versuchs zu sprechen.

Das Ziel ist die genaue Eingrenzung der unfallbegünstigenden Umstände bzw. der Kombinationen unfallbegünstigender Umstände auf einzelnen Autobahnabschnitten. Hierzu gehören z.B. Streckencharakteristik, Verkehrsmenge, Abstandsverhalten, hohe Differenzgeschwindigkeiten und die Tageszeit. Das soll die Grundlage bilden, um künftig differenziert und vorausschauend auf genau bezeichneten Streckenabschnitten eingreifen zu können. Minister Hermann betonte: „Das Ziel lautet mehr Verkehrssicherheit und weniger Unfälle. Es geht nicht um Gängelung von Autofahrern, sondern um die Minderung von Risiken im Verkehr.“

Hintergrund: 

Für den Pilotversuch wurden zwei Autobahnstrecken in Baden-Württemberg ausgewählt: 

  • ein Abschnitt der A 96 von Achberg bis Aitrach (48 km)
  • ein Abschnitt der A 81 von Hegau bis Bad Dürrheim (32 km)

Diese Autobahnabschnitte wurden ausgesucht, weil es sich um längere, zusammenhängende Strecken handelt,

  • auf denen bisher überwiegend keine Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet wurden,
  • auf denen hohe Differenzgeschwindigkeiten zwischen den Fahrzeugen anzunehmen sind,
  • auf denen teilweise illegale Autorennen festgestellt werden,
  • die repräsentativ sind für Autobahnabschnitte außerhalb von Ballungsräumen,
  • die nicht in Ost-West-Richtung verlaufen und deshalb keinen hohen Lkw-Anteil mit stark gestörtem Verkehrsfluss durch häufiges Überholen von Lkw aufweisen,
  • die durch die Festlegung von insgesamt 80 Kilometer langen Autobahnabschnitten als Erprobungsstrecken den statistischen Anforderungen an die notwendige Anzahl von verwertbaren Einzeldaten (269 bis 294 Unfälle im Jahr mit jeweils mehr als 70 Leichtverletzten und 30 Schwerverletzten und bis zu drei Getöteten in einem Jahr) genügen
  • die durch Begrenzung der Gesamtlänge der Erprobungsstrecken auf 80 Kilometer und damit auf 7,7 Prozent der insgesamt 1.039 km Autobahnkilometer in Baden-Württemberg verhältnismäßig sind.

Die Beachtung all dieser Bedingungen ist notwendig und geeignet, das Untersuchungsziel zu erreichen. 

Weitere Meldungen

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
ÖPNV

Neuer Fahrplan für Bus und Bahn

Regiobahn fährt auf Schienen durch eine grüne Landschaft.
LEFG

18 Millionen Euro vom Land für sichere Schieneninfrastruktur

Illustration. Ein autonom fahrendes Auto steht an einem Zebrastreifer und lässt Fußgänger:innen passieren.
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Drohne mit Baukränen im Hintergrund
BIM

B 29: Sanierung zwischen Urbach und Lorch abgeschlossen

Ein Mann mit Cap und eine Frau stehen vor einem Auto mit der Aufschrift DEINE MUTTER und haben schwarze T-Shirts an mit gelber Schrift "Deine Mutter..."
Team Vision Zero

Ein bekanntes Muster: Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Zwei Radfahrerinnen fahren auf dem Fahrradstreifen einer Straße.
Rad- und Fußwege

Kommunen planen mehr Rad- und Fußwege für Baden-Württemberg

Der Blick aus dem Inneren eines Tunnels auf das Tunnelende.
Straße

Tunnel Albstadt-Laufen: Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Handybildschirm mit dem CiCoBW-Ticket
bwegt

Nie mehr als 72 Euro: Land und Verbünde führen Preisobergrenze bei CiCoBW ein

Mehrere Radfahrer:innen fahren auf einem breiten Fahrradweg aneinander vorbei.
STADTRADELN

Baden-Württemberg startet mit Schwung ins STADTRADELN 2026

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Straßeninfrastruktur

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
bwegt-Wanderweg

Eröffnung: 14. bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg

Eine Person fährt mit einem Fahrrad über einen Weg mit einem großen Fahrradsymbol.
Radwege

Diese Radwege werden ab 2026 gebaut

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schiene

Starker Bahnknoten Stuttgart: Grundlage für den Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Schild warnt vor Straßenschäden.
Straße

500 Millionen Euro für Straßen-Erhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Landesmobilitätsgesetz

Bilanz nach einem Jahr Landesmobilitätsgesetz