LUFTREINHALTUNG

Rund 100 emissionsarme Busse in Gebieten mit NO2-Grenzwertüberschreitung gefördert

Förderbudget wegen starker Nachfrage auf 4,5 Millionen Euro erhöht

„Baden-Württemberg arbeitet mit Nachdruck an der Verkehrswende. Hierzu gehört ein qualitativ hochwertiger und sauberer ÖPNV“, so Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL am 08. November in Stuttgart. „Gerade in Gebieten mit Luftqualitätsproblemen war die Bereitschaft die Busflotte zu erneuern sehr stark. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu sauberer Luft.“ Bis Ende September sind insgesamt 96 förderfähige Anträge für neue Busse im Verkehrsministerium eingegangen.

Der Landtag hatte im vergangenen Jahr Sondermittel für die Luftreinhaltung bereitgestellt. So konnten Verkehrsunternehmen im September 2018 Anträge für eine Sonderförderung Busse stellen. Allein die SSB in Stuttgart beantragte die Förderung für 30 Busse und Reutlinger Busunternehmen wollen 19 neue Busse bestellen. „Wir möchten jedem Busunternehmen, der durch Gebiete mit Grenzwertüberschreitung fährt und einen förderfähigen Antrag gestellt hat, die Möglichkeit geben, die Emissionen seiner Busflotte zu reduzieren“, so Minister Hermann weiter. Daher wurde die Förderung für emissionsarme Busse in Städten und Gemeinden mit Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte von 2 Millionen auf 4,5 Millionen Euro erhöht. Die entsprechenden Förderbescheide werden in den kommenden Tagen an die Antragsteller übermittelt.

Busunternehmen mussten für die Förderung nachweisen, dass sie mit ihren Fahrzeugen an mindestens 250 Tagen im Jahr in Gemeinden mit Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte (NO2) unterwegs sind. Förderanträge kamen von Verkehrsunternehmen die unter anderem in die Städte Stuttgart, Reutlingen, Backnang, Ludwigsburg, Ravensburg, Esslingen, Mannheim, Leonberg und Schwäbisch Gmünd einfahren.

Weitere Informationen:

Aus den Landesmitteln für Luftreinhaltung wird eine Sonderförderung Busse Luftreinhaltung finanziert, die Verkehrsunternehmen bei der Ersatzbeschaffung von neuen EURO VI Dieselbussen fördert. Die Verkehrsunternehmen müssen nachweisen, dass sie an 250 Tagen im Jahr mit dem geförderten Bus durch Städte und Gemeinden mit Grenzwertüberschreitung des Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ Stickstoffdioxid (NO2) fahren. Durch die Sonderförderung zur Ersatzbeschaffung von emissionsarmen EURO VI-Dieselbussen in Städten mit hoher Luftschadstoffbelastung leistet das Verkehrsministerium einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung der Busflotte und zur Luftreinhaltung in den Städten. 

Förderfähig bei der Sonderförderung Busse ist die Ersatzbeschaffung von alten Dieselbussen durch neue emissionsärmere EURO IV -Dieselbusse. Ziel ist es, Dieselbusse mit älteren Euronormen mit deutlich höhere Emissionen durch moderne emissionsarme EURO VI-Fahrzeuge zu ersetzen und dies insbesondere in Gemeinden mit Grenzwertüberschreitung bei Stickstoffdioxid (NO2).

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Benjamin Hechler
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