Mit einem feierlichen Knopfdruck haben Ministerialdirektor Berthold Frieß vom Ministerium für Verkehr und Regierungspräsidentin Susanne Bay heute gemeinsam die Drohne gestartet und damit den offiziellen Baubeginn für eine rund zwei Jahre dauernde umfassende Sanierung der Bundesstraße 29 zwischen Urbach (Rems-Murr-Kreis) und Lorch (Ostalbkreis) vollzogen. Die Drohne dient einer vollautonomen Baustellendokumentation (autonome Drohnenladestation und Drohne), die so bisher einmalig in Deutschland ist. Diese ist Teil der bei dieser Maßnahme zum Zug kommenden BIM-Methode (Building Information Modeling).
BIM-Methode steigert die Effektivität weiter
„Eine Maßnahme dieser Größenordnung ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Straßeninfrastruktur“, führte Ministerialdirektor Berthold Frieß aus und ergänzte: „Darüber hinaus bringt die Anwendung der BIM-Methode in der Praxis spürbare Veränderungen. Durch das digitale Modell können beispielsweise Wege zur Baustelle gespart oder Abstimmungen beschleunigt werden. Und da es insbesondere in der Erhaltung landesweit viel zu tun gibt, müssen wir unbedingt alle Möglichkeiten nutzen, um Maßnahmen so effizient wie möglich umzusetzen.“
Regierungspräsidentin Susanne Bay betonte in ihrer Ansprache ebenfalls die Bedeutung dieser komplexen Erhaltungsmaßnahme: „Die B 29 verläuft von Waiblingen bis Nördlingen und durchquert dabei eine wirtschaftsstarke Region. Insbesondere im Ostalbkreis haben wir schon viel für den Ausbau dieser wichtigen verkehrlichen Lebensader getan. Die heute beginnende Sanierung macht den bereits vierstreifig ausgebauten Abschnitt zwischen Urbach und Lorch fit für die Bewältigung des hohen Verkehrsaufkommens. Wie bereits beim Ausbau der B 29 in Essingen kommt auch hier die innovative Technik des BIM zum Einsatz.“
Der vorgesehene Sanierungsabschnitt der B 29 beginnt im Westen nach dem Tunnel Sünchen auf der Gemarkung Schorndorf und endet im Osten zwischen den Anschlussstellen der B 29 Lorch-West und Lorch-Ost. Somit erfolgt die Maßnahme kreisübergreifend und liegt im Rems-Murr-Kreis und im Ostalbkreis. Die Kosten der Sanierungsmaßnahme an der B 29 liegen bei insgesamt rund 22 Millionen Euro. Die Arbeiten sind in vier Fachlose aufgeteilt: die Verkehrssicherung aller Bauabschnitte, die Schutzplanken, der Tief- und Straßenbau beziehungsweise die Sanierung der Brücken sowie die Endmarkierung. Mit ersten Arbeiten wurde bereits am Montag, 22. April 2024, begonnen. Die Baumaßnahme soll voraussichtlich im Frühjahr 2026 vollständig abgeschlossen werden.
Die Baumaßnahme ist ein BIM-Pilotprojekt
Die Sanierungsmaßnahme wird unter Berücksichtigung der BIM-Methodik (Building-Information-Modeling) als Pilotprojekt realisiert. Ziel dabei ist, einen vereinfachten, übersichtlichen und beschleunigten Bauablauf mit entsprechender zeitlicher Einordnung und Kostenübersicht abzubilden.
Building Information Modeling (BIM) ist eine fortschrittliche Arbeitsmethode für die vernetzte Planung, den Bau und die Bewirtschaftung von Gebäuden und anderen Bauwerken. Dabei werden alle relevanten Bauwerksdaten digital modelliert, kombiniert und erfasst. Baden-Württemberg ist Vorreiter bei BIM in der Ausführung.
Erhalt des Straßennetzes in Baden-Württemberg – Sanierungsprogramm 2024
Landesweit werden in diesem Jahr über 300 neue Erhaltungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen begonnen. Das Investitionsvolumen für die Erhaltung des Straßennetzes im Land beträgt 2024 mehr als 380 Millionen Euro. Hierbei wird weiter der Grundsatz Erhaltung und Sanierung vor Umbau, Ausbau und Neubau verfolgt.
Der Bund stellt in diesem Jahr voraussichtlich rund 221 Millionen Euro für die Erhaltung des Bundesstraßennetzes Baden-Württemberg zur Verfügung. Das Land investiert im Jahr 2024 voraussichtlich rund 165 Millionen Euro in das Landesstraßennetz Baden-Württemberg.
Auf dieser Grundlage umfasst das Sanierungsprogramm 2024 landesweit mehr als 160 sogenannte FDE-Maßnahmen, bei denen vor allem die Erneuerung der Fahrbahndecke im Vordergrund der Bauarbeiten steht. In diesem Jahr ist an Bundesstraßen die Sanierung von knapp 170 Kilometer Fahrbahnen – einschließlich der Sanierungsarbeiten der B 29 zwischen Urbach und Lorch – sowie an Landesstraßen die Sanierung von mehr als 250 Kilometer Fahrbahnen vorgesehen.
Darüber hinaus sind im Sanierungsprogramm 2024 auch wieder mehr als 150 Bauwerkssanierungen enthalten. Im Detail sind das rund 100 Brücken sowie weitere Bauwerkssanierungen an Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwänden.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App.
Weitere Informationen zum Projekt
Es werden insgesamt elf Bauwerke saniert. Zudem wird der Fahrbahnbelag wird zwischen der Kreisgrenze Rems-Murr-Kreis/Ostalbkreis und dem Bauende bei der AS Lorch-West in Fahrtrichtung Aalen auf rund 3,8 Kilometern und zwischen der AS Lorch-West bis zum Sünchentunnel in Fahrtrichtung Stuttgart auf rund 11,8 Kilometern erneuert. Darüber hinaus saniert das RPS teilweise die Entwässerungseinrichtungen im Mittelstreifen sowie die Schutzplanken im Mittelstreifen und abschnittsweise im Seitenbereich. Ebenso wird der Fahrbahnbelag der Rampen an den Anschlussstellen Urbach und Plüderhausen in Fahrtrichtung Stuttgart sowie Waldhausen und Lorch-West in beide Fahrtrichtungen und der Parkplätze in Urbach und Plüderhausen in Fahrtrichtung Stuttgart erneuert.
Während der gesamten Maßnahme kann der Verkehr auf der B 29 aufrechterhalten werden. Allerdings steht aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes für den größten Teil der Maßnahme abschnittsweise nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung. Die maximal zulässige Geschwindigkeit im Baustellenbereich wird ebenfalls reduziert. Die Anschlussstellen müssen teilweise voll gesperrt werden.
Die Gesamtmaßnahme ist in acht Bauabschnitte unterteilt:
Sanierung der Entwässerung und Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme im Mittelstreifen
Dauer: 22. April 2024 bis 28. Juli 2024
Verkehrsführung: 1+1, das heißt, es steht ein Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung zur Verfügung
Erneuerung des Fahrzeugrückhaltesystems im Mittelstreifen
Dauer: voraussichtlich Juli 2024 bis September 2024
Verkehrsführung: 1+1, das heißt, es steht ein Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung zur Verfügung
Sanierung der Entwässerung und Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme im Mittelstreifen
Dauer: voraussichtlich Juni 2024 bis November 2024
Verkehrsführung: 1+1, das heißt, es steht ein Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung zur Verfügung
Fahrbahndeckenerneuerung der Hauptfahrbahn sowie der Rampen der Anschlussstelle (AS) Waldhausen und der AS Lorch-West in FR Stuttgart
Dauer: voraussichtlich Februar 2025 bis April 2025
Verkehrsführung: 2+0 im Gegenverkehr, das heißt, es steht ein Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung zur Verfügung
Fahrbahndeckenerneuerung der Hauptfahrbahn, der Parkplätze bei Plüderhausen und Urbach sowie der Rampen der AS Plüderhausen in FR Stuttgart
Dauer: voraussichtlich April 2025 bis Juni 2025
Verkehrsführung: 2+0 im Gegenverkehr, das heißt, es steht ein Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung zur Verfügung
Fahrbahndeckenerneuerung der Hauptfahrbahn sowie der Rampen der AS Urbach in FR Stuttgart
Dauer: voraussichtlich Juli 2025 bis August 2025
Verkehrsführung: 2+0 im Gegenverkehr, das heißt, es steht ein Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung zur Verfügung
Fahrbahndeckenerneuerung der Hauptfahrbahn sowie der AS Waldhausen und der AS Lorch-West in FR Aalen
Dauer: voraussichtlich August 2025 bis Oktober 2025
Verkehrsführung: 2+0 im Gegenverkehr, das heißt, es steht ein Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung zur Verfügung
Restarbeiten im Seitenbereich zur Bauwerkssanierung und den Fahrzeugrückhaltesystemen
Dauer: voraussichtlich März 2026 bis Mai 2026
Verkehrsführung: 2n+2, das heißt, es stehen zwei Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung zur Verfügung, allerdings wird der Standstreifen in FR Aalen gesperrt.
Die Bauwerkssanierungen werden im Rahmen der oben genannten Bauabschnitte durchgeführt. Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet schon heute um Verständnis für die Beeinträchtigungen aufgrund der Baumaßnahme.
In den Wintermonaten sind bisher aufgrund der Witterung keine Bautätigkeiten vorgesehen, die Verkehrsbeschränkungen werden in dieser Zeit aufgehoben. Dadurch wird vermieden, dass es Verkehrsbeschränkungen gibt, obwohl in der Zeit witterungsbedingt nicht gebaut werden kann.
Zum Beginn der einzelnen Bauabschnitte wird das RPS jeweils gesondert informieren. Die entsprechenden Umleitungen für die gesperrten Anschlussstellen in den Bauabschnitten 4, 5, 6 und 7 werden ausgeschildert. Für die übrigen Bauabschnitte erfolgt keine Umleitungseinrichtung.