Damit sich die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen nicht verfestigen, unterstützt der Bund mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) vom 24. Juni 2015 die Investitionen von finanzschwachen Kommunen.
Insgesamt 248 Millionen Euro stehen Kommunen in Baden-Württemberg in den kommenden Jahren zusätzlich für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und die Infrastruktur zu Verfügung. Ein Schwerpunkt bei den Investitionen in die Infrastruktur ist dabei die „Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm“. Förderfähig sind Maßnahmen der Lärmbekämpfung bei bestehenden Straßen in Baulast der Kommunen, aber auch kommunale Maßnahmen der Lärmbekämpfung bei bestehenden Straßen, deren Baulast nicht bei der jeweiligen Kommune liegt, sowie bei bestehenden Schienenwegen, soweit sie nach Art und Umfang zur Verbesserung der Lärmsituation erforderlich sind. Vorrangig kommen Maßnahmen in Frage, die in einem Lärmaktionsplan nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan enthalten sind.
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuweisungen und das Förderverfahren in Baden-Württemberg werden in der Verwaltungsvorschrift zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichstock (VwV-KInvFG) geregelt. Sie finden diese sowie ergänzende Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Finanzen.