An der Messstation am Neckartor gibt es immer wieder Kritik. Dabei ist ihr Standort bewusst gewählt und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Ein Überblick über häufige Fragen.
Seit 2001/2002 misst eine Station die Luftqualität am Stuttgarter Neckartor. Die Messstation liegt damit an einer der am häufigsten befahrenen Straßen im Stuttgarter Stadtgebiet. Die Bundesstraße B14 führt hier von Bad Cannstatt durch den Stuttgarter Talkessel in Richtung Zentrum.
Lange Zeit wurden an der Messstation am Neckartor die höchsten Schadstoffwerte in Stuttgart gemessen. Auch deutschlandweit war die Messstelle trauriger Spitzenreiter.
Schadstoffkonzentration an Station zurückgegangen
Dank der vielen durchgeführten Maßnahmen zur Luftreinhaltung, wie etwa die Einführung von Umweltzonen und Dieselverkehrsverboten, sind die Schadstoffkonzentrationen am Neckartor inzwischen deutlich zurückgegangen.
Neben der Messstation am Neckartor wird die Luftqualität in Stuttgart noch an weiteren Standorten in der Stadt gemessen. Betrieben werden die Stationen meistens von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Häufige Fragen zur Messstation am Neckartor
Immer wieder erreichen uns Fragen zur Messtation am Neckartor. Die wichtigsten Antworten haben wir hier zusammengefasst. (Stand: September 2023)
Die aktuell geltende Verordnung auf Bundesebene sowie das EU-Recht sehen vor, dass am Ort der mutmaßlich höchsten Belastung gemessen werden muss. In Deutschland regelt dies die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV).
Da die Kreuzung am Stuttgarter Neckartor zu einer der meistbefahrenen Straßen in Stuttgart zählt, ist hier dementsprechend auch von den höchsten Schadstoffwerten auszugehen.
Der Standort wurde gemeinsam vom Regierungspräsidium Stuttgart und dem damaligen Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg als mutmaßlich hochbelastete verkehrsnahe Messstelle vorgeschlagen. Ausschlaggebend war das sehr hohe Verkehrsaufkommen in diesem Bereich.
Erstmals wurden am Neckartor Messungen im Jahr 2001/2002 durchgeführt. Seit dem Jahr 2004 finden dauerhafte Messungen am Neckartor statt. Seitdem wurden die Messgeräte in der Station regelmäßig erneuert, um den Messanforderungen zu genügen und einen reibungslosen Ablauf und ausfallsicheren Betrieb sicher zu stellen.
Die Anforderungen an Messstandorte sind in einer Verordnung des Bundes geregelt (39. BImSchV, Anlage 3). Diese schreibt vor, dass ein Messstandort verschiedene Kriterien erfüllen muss. Folgende Kriterien werden am Standort „Am Neckartor“ alle erfüllt.
- Der Ort der Probenahmestelle ist so zu wählen, dass die Luftproben für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge repräsentativ ist.
- Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270 Grad oder 180 Grad frei strömen.
- Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein.
- Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
- Der Messeinlass muss sich grundsätzlich in einer Höhe zwischen 1,5 Meter (Atemzone) und 4 Meter über dem Boden befinden.
- Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.
- Die Abluftleitung der Probenahmestelle ist so zu legen, dass ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass vermieden wird.
- Bei allen Schadstoffen dürfen verkehrsbezogene Probenahmestellen zur Messung höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein, vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen müssen Probenahmestellen mindestens 25 Meter entfernt sein.
- Die folgenden Faktoren können ebenfalls berücksichtigt werden: Störquellen, Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals, Vorteile einer Zusammenlegung der Probenahmestellen für verschiedene Schadstoffe, Anforderungen der Bauleitplanung.
Der Standort der Messstation ist bewusst gewählt und orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben. Die rechtlich notwendige Distanz zu Gebäuden in der Umgebung wird eingehalten. Zusätzlich durchgeführte Luftmessungen haben zudem gezeigt, dass die an dem Standort ermittelten Luftwerte auch an anderen Stellen im Umfeld gemessen werden. Der Standort ist somit repräsentativ für das Neckartor.
Aufgrund der Ampelanlagen kommt es in diesem Bereich auch zu Stop-and-Go-Verkehr. Daher ist davon auszugehen, dass in diesen Bereichen die höchsten Konzentrationen auftreten. Darüber hinaus verstärken ungünstige Austauschbedingungen diesen Effekt. Insofern wird die rechtliche Anforderung, am Ort der mutmaßlich höchsten Belastung zu messen, sofern dieser repräsentativ für einen Streckenabschnitt von mindestens 100 Meter Länge ist, an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ gut erfüllt. Die Repräsentativität wurde am Standort mit Hilfe von Profilmessungen nachgewiesen.
Um zu prüfen, ob die Messungen an der Station „Stuttgart Am Neckartor“ repräsentativ für einen längeren Straßenabschnitt sind, wurden bereits in den Jahren 2004 bis 2006 und dann wieder ab dem Jahr 2015 sogenannte Profilmessungen durchgeführt. Bei diesen wurde im Umfeld der Messstation die Konzentrationen von Stickstoffdioxid als Jahresmittelwert mit sogenannten Passivsammlern gemessen.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Konzentrationen von Stickstoffdioxid im Umfeld der Messstation sehr ähnlich sind. Damit ist der Standort repräsentativ für diesen Straßenabschnitt. Dies gilt auch für weitere Luftschadstoffe wie den Feinstaub PM10.
Die Bauarbeiten zu Stuttgart 21 tragen nur in geringem Umfang zur Belastung an der Messstation bei. Die Immissionsgrenzwerte wurden seit Beginn der Messungen im Jahr 2002, also bereits lange vor dem Baustart von Stuttgart 21, deutlich überschritten. Seit dem Baustart gehen die Schadstoffwerte außerdem weiterhin zurück.
Auf der Baustelle selbst kümmert sich ein Immissionsschutzbeauftragter um das Thema Luftreinhaltung. Dieser führt unter anderem auch Depositionsmessungen zu Feinstaub im Umfeld der Baustelle durch. Die Ergebnisse werden von ihm bewertet. Sollten Auffälligkeiten festgestellt werden, setzt er Maßnahmen um, mit denen die Depositionen reduziert werden sollen.
Das Wetter beziehungsweise die Jahreszeit hat einen Einfluss auf die Schadstoffbelastung in Stuttgart. Im Herbst und Winter wird verstärkt geheizt, was zusätzliche Schadstoffe produziert. Die Schadstoffkonzentration steigt.
Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn zu den niedrigen Temperaturen ein windschwaches Hochdruckgebiet kommt, bei dem sich die Luft nicht mehr austauscht. Hier spricht man von einer sogenannten Inversionswetterlage, die in Kombination mit Stuttgarts Kessellage die Situation verschärft. Grenzwertüberschreitungen sind dann wahrscheinlicher.