Maßnahmenplan
Um die Mittel für den Aus- und Neubau von Landesstraßen sachgerecht zu verteilen, hat das Ministerium die für den Generalverkehrsplan 2010 angemeldeten Bauvorhaben nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien bewertet und in verschiedene Prioritätsstufen eingeteilt. Die dringlichsten Projekte wurden in den Maßnahmenplan Landesstraßen aufgenommen und die erforderlichen Planungen ab 2015 aufgenommen.
Gemäß Koalitionsvertrag wurde der Maßnahmenplan in 2020 nach der Hälfte seiner Laufzeit überarbeitet und angepasst.
Zahlreiche Aus- und Neubaumaßnahmen an Landesstraßen umgesetzt
Zusätzlich zur Schwerpunktsetzung auf den Erhalt des Landesstraßennetzes wurden 35 Neu- und Ausbauprojekte zur Entlastung hoch belasteter Ortsdurchfahrten und zur Verbesserung des Straßennetzes seit 2015 umgesetzt oder sind in der Bauphase. Bislang wurden hierfür mehr als 200 Millionen Euro verausgabt.
Die Evaluation des bestehenden Planes ergab, dass 23 Ausbaumaßnahmen entfallen können, da sie im Rahmen der Straßenerhaltung umgesetzt wurden bzw. noch vorgesehen sind oder aus anderweitigen Gründen entbehrlich geworden sind. Alle noch nicht abgeschlossenen Neubau- sowie Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen bleiben weiterhin im Maßnahmenplan enthalten.
Dringliche Maßnahmen neu aufgenommen
Trotz dieser Erfolge sind immer noch zahlreiche Ortsdurchfahrten von Lärm- und Schadstoffbelastungen betroffen oder Streckenabschnitte aus Gründen der Verkehrssicherheit auszubauen. Daher wurden sechs Neubaumaßnahmen und 17 Ausbaumaßnahmen zusätzlich in den Maßnahmenplan aufgenommen.
Gründe für die Neuaufnahme der Ortsumfahrungen sind ein sehr hoher und in den vergangenen Jahren stark angestiegener Schwerverkehrsanteil sowie unvorhersehbare räumliche Entwicklungen mit Auswirkungen auf das Schwerverkehrsaufkommen.
Die Ausbaumaßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Entschärfung von Unfallschwerpunkten durch einen regelkonformen Ausbau. Bei sechs dieser Maßnahmen werden darüber hinaus Streckenabschnitte mit hohem Busverkehrsaufkommen auf eine ausreichende Breite für den reibungslosen Begegnungsverkehr ausgebaut.
Im Generalverkehrsplan Baden-Württemberg (GVP) legt die Landesregierung die Grundlagen und Ziele ihrer Verkehrspolitik dar. Der aktuelle Generalverkehrsplan wurde von der Landesregierung am 14. Dezember 2010 beschlossen. Ihm liegen Gutachten mit einem Planungshorizont bis 2025 zugrunde.
Für den Generalverkehrsplan waren landesweit insgesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen an Landesstraßen angemeldet worden. Würde man alle Projekte umgesetzt, kämen auf die Steuerzahler Kosten von nach heutigem Stand rund 2,5 Mrd. Euro zusammen. Angesichts durchschnittlicher Ausgaben für den Aus- und Neubau von Landesstraßen von 55 Mio. Euro jährlich (Schnitt von 2002 bis 2011) wird deutlich, dass eine Finanzierung aller Maßnahmen Jahrzehnte dauern würde.
Die seit 2011 amtierende grün-rote Landesregierung hat mit ihrem Maßnahmenplan und der wesentlich kürzeren Priorisierungsliste dargelegt, was in den kommenden Jahren realistisch möglich ist und wo aus fachlicher Sicht der größte Handlungsbedarf besteht.
Hier finden Sie umfassende Informationen zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg