Eine gute Planung ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass eine Straße überhaupt gebaut beziehungsweise ausgebaut werden kann. Die Straßenbauverwaltung des Landes ist zuständig für die Planung von Neu-, Aus- und Umbau sowie für die Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen inklusive der Brücken und Tunneln. Das Ministerium für Verkehr steuert inhaltlich, zeitlich und finanziell landesweit alle Planungen. Es gibt Planungsaufträge an die Regierungspräsidien, die dann die Planung im Detail aufstellen und prüfen. Das Ministerium genehmigt dann die Planungen. Planungen teurer Bundesstraßen müssen vom Bundesverkehrsministerium genehmigt werden. Ausgenommen hiervon sind Bundesautobahnen, welche von der bundeseigenen Autobahn GmbH geplant werden.
Zur Planung einer Straße gehören...
- der verkehrstechnische Entwurf
- die Prüfung betrieblicher, bautechnischer und wirtschaftlicher Belange
- Verkehrs-, Lärmschutz- und Luftschadstoffgutachten
- Umweltverträglichkeitsstudien
- Klärung weiterer Rechtsfragen.
Bürger:innen beteiligen
Wichtig ist, die Betroffenen (zum Beispiel die Gemeinden, Naturschutzbehörden etc.) frühzeitig in die Planung einzubinden. Dazu gehören Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Behörden, Kommunen und betroffenen Bürgern.
Mit Abschluss des in der Regel notwendigen Planfeststellungsverfahrens erhält die Straßenbauverwaltung das Baurecht. Anregungen und Bedenken, zum Beispiel zum Ausmaß des Lärmschutzes, sind dann nach Recht und Gesetz optimiert. Es folgt schließlich die Detailplanung als Bestandteil des Bauvertrages.