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Die Europabrücke über den Rhein zwischen Kehl und Straßburg (Bild: Manfred Grohe)

Das Bundesverkehrsministerium hat am 16. März 2016 den Bundesverkehrswegeplan 2030 veröffentlicht. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in einer Pressemitteilung des VM sowie unter www.bvwp2030.de.

Das Land hat mit einer ausführlichen Stellungnahme Anfang Mai 2016 reagiert: Download.

Ausbau der Neckarschleusen (Bundesverkehrswegeplan)

In der Binnenschifffahrt gibt es die Tendenz zu immer größeren Transporteinheiten. Zunehmend werden Binnenschiffe, insbesondere Containerschiffe, mit einer Länge von 135 Metern in Betrieb genommen. Diese Schiffe können den Neckar nicht befahren, da die Neckarschleusen durchgängig lediglich für 105 Meter lange Schiffe ausgebaut sind. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Neckar zunehmend vom Schiffsverkehr auf dem Rhein abgehängt wird.

Deshalb hat das Land die Verlängerung der Neckarschleusen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet. Die vorgeschlagene Maßnahme umfasst die Herstellung der Befahrbarkeit für das Großmotorgüterschiff mit einer Länge von 135 m und einer Breite von 11,45 m auf dem Neckar zwischen Mannheim und Plochingen. Hierzu sind insbesondere die Verlängerung der Neckarschleusen notwendig, aber auch der Neubau von Liege- und Wendestellen für die längeren Schiffe, die Beseitigung von Engstellen und die Sicherung von Seitenkanälen.

Das angemeldete Projekt entspricht der Umsetzung einer zwischen Bund und Land im Jahr 2007 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung. In dieser hat der Bund die Umsetzung der o.g. Maßnahmen zugesagt, das Land unterstützt das Projekt durch ein Bereitstellen von Personal für die Planung.

Vorhaben Maßnahme Länge Kosten
Befahrbarkeit des Neckars für 135m lange und 11,45 m breite Schiffe zwischen Mannheim und Plochingen Verlängerung der Schleusen, Neubau von Liege- und Wendestellen, Beseitigung von Engstellen, Sicherung von Seitenkanälen 203 km ca. 600 Mio. Euro

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