Mit einem eigenen Lärmaktionsplan schützt Baden-Württemberg die Bürger:innen besser vor Lärm. Der Plan zeigt, welche Erfolge beim Lärmschutz bereits erreicht wurden und mit welchen überörtlichen Maßnahmen das Land den Straßen- und Schienenlärm weiter senken möchte.
Vielbefahrene Straßen und laute Züge – das sind zwei Hauptquellen von Lärm. Unter ihnen leiden viele Menschen. Entlang von Hauptverkehrsstraßen und wichtigen Eisenbahnstrecken sind in Baden-Württemberg rund 1,7 Millionen Menschen betroffen.
Um die Situation zu verbessern, steht der Schutz vor Lärm in Baden-Württemberg auf zwei Säulen: Erstens die Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden. Diese legen darin Maßnahmen fest, die vor Ort umgesetzt werden. Das können zum Beispiel Tempolimits oder der Bau von Lärmschutzwänden sein.
Die zweite Säule ist der Lärmaktionsplan des Landes Baden-Württemberg. Dieser wurde 2024 vom Verkehrsministerium entwickelt und veröffentlicht. Er nimmt das „große Ganze“ in den Blick. Das sind jene Maßnahmen gegen Lärm, die auf Landesebene geregelt werden können. Damit sorgt das Verkehrsministerium auch dafür, dass in ganz Baden-Württemberg die europäischen Vorgaben zur Lärmaktionsplanung umgesetzt werden.
Bausteine des Lärmaktionsplans
Diese konkreten Maßnahmen stecken im Aktionsplan drin (Auswahl):
- Das Land fördert kommunale Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und der Verkehrsberuhigung. Auch hilft es bei der Gestaltung von lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten. Mehr als 56 Millionen Euro beträgt das Fördervolumen für diese Maßnahmen.
- Mit dem baulichen Lärmsanierungsprogramm werden Lärmschwerpunkte durch leisere Fahrbahnbeläge, Lärmschutzwände und auch Lärmschutzfenster entschärft. Für über 750 Maßnahmen in den Jahren 2013 bis 2023 wurden dafür 85 Millionen Euro ausgegeben.
- Die Eingriffsschwelle für Geschwindigkeitsbeschränkungen wie Tempo 30 innerorts wurden abgesenkt und damit der Schutz vor Lärm gestärkt.
- Busse und Lastwagen mit Elektroantrieb werden gefördert. Diese sind im Stadtverkehr deutlich leiser als Verbrenner. Über das Busförderprogramm 2024 können so 143 emissionsfreie Fahrzeuge wie Batteriebusse, Brennstoffzellenbusse und Oberleitungsbusse bezuschusst werden.
- Beim Kauf von Zügen achtet das Verkehrsministerium darauf, dass diese besonders geräuscharm sind.
Um den Lärmaktionsplan besser zu machen, fand eine Bürgerbeteiligung statt. Bürger:innen konnten die Bestandteile des Plans auf dem Beteiligungsportal des Landes kommentieren. Ihre Rückmeldungen wurden in den Plan eingearbeitet.