Verbesserung der Kompensationsplanung
Zur Optimierung der Kompensationsplanung werden die Möglichkeiten zur Nutzung von Ökokontomaßnahmen und -punkten konsequent ausgebaut und Fachplanungen des Naturschutzes stärker in die Kompensationskonzepte für Straßenbauvorhaben einbezogen. So können unter anderem durch die vermehrte Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in den Verbundkorridoren die Wiedervernetzungskonzepte und damit der Biotopverbund insgesamt gestärkt werden. Gleichzeitig werden der naturschutzfachliche Wert und die Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen verbessert.
Auch die oft schwierige Suche nach geeigneten Flächen für Kompensationsmaßnahmen vor Ort wird durch die Nutzung von Ökokontomaßnahmen und -punkten vereinfacht. Mit der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und Entsiegelung können zudem Synergieeffekte mit den Zielen des Gewässer- und Bodenschutzes erreicht werden.
Großflächige Kompensationsmaßnahmen
Das Ministerium für Verkehr setzt sich in unterschiedlicher Weise für die Ermöglichung vorgezogener großflächiger Kompensationsmaßnahmen über Ökokonten und Flächenpools ein. Minister Winfried Hermann MdL hat das Bundesverkehrsministerium bereits mit Schreiben vom 3. August 2016 darum gebeten, die Rahmenbedingungen für die Finanzierung von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen wie Ökokontomaßnahmen oder Flächenpools für den Bundesfernstraßenbereich zu erleichtern, analog zum bereits praktizierten Vorgehen des Landes. Das Bundesverkehrsministerium will künftig entsprechende Projekte finanzieren und hat einen Arbeitskreis zur Klärung der damit verbundenen Fragen eingerichtet, in welchem auch das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg vertreten ist.
Parallel hat das Ministerium für Verkehr umgehend mit der Suche nach entsprechenden Projekten begonnen und die Regierungspräsidien aufgefordert, Vorschläge für großflächige Kompensationsmaßnahmen zu machen. Ein erstes Projekt befindet sich derzeit in der Planung, nachdem der Flächenerwerb im Jahr 2020 abgeschlossen werden konnte. Darüber hinaus werden vom Ministerium bereits erworbene Ökopunkte zur Kompensation von Straßenbauprojekten eingesetzt.
Im Juli 2020 hat das Ministerium für Verkehr die „Richtlinien für den Erwerb, die Verwaltung, die Zuführung, die Veräußerung und die Übertragung von Grundstücken der Bundesfernstraßenverwaltung (Liegenschaftsrichtlinien - LiegR)“ in Baden-Württemberg eingeführt, die unter anderem neu gefasste Regelungen zum vorzeitigen Grunderwerb erhalten. Diese gelten sinngemäß ausdrücklich auch für Ökokontomaßnahmen und erleichtern den Erwerb von Flächen für die Umsetzung großflächiger, vorgezogener Kompensationsmaßnahmen.
Verbesserung der Pflege und Unterhaltung von Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen
Das Ministerium für Verkehr arbeitet daran, die dauerhafte Pflege und Unterhaltung bestehender Kompensationsmaßnahmen weiter zu verbessern. Einen wichtigen Baustein stellt dabei die Optimierung des Übergabeprozesses der hergestellten Kompensationsmaßnahmen an die für die Unterhaltung zuständigen Behörden und Dienststellen dar.
Um Kompensationsmaßnahmen dauerhaft in ihrer Funktion zu sichern, sind regelmäßige Kontrollen unerlässlich. Mit der Handreichung „Pflege- und Funktionskontrollen von landschaftspflegerischen Maßnahmen“ hat das Ministerium einen methodischen Rahmen für die Durchführung und Dokumentation dieser Kontrollen vorgegeben.