Mit der Volksabstimmung am 27. November 2011 über das so genannte S 21 -Kündigungsgesetz stellte die damalige grün-rote Landesregierung die finanzielle Beteiligung des Landes Baden-Württemberg am Projekt Stuttgart 21 zur Abstimmung. Mit 58,9 Prozent der abgegebenen Stimmen im Land lehnte die Mehrheit den Ausstieg des Landes aus dem Projekt ab. 41,1 Prozent der Abstimmenden votierten für den Ausstieg. Die Beteiligung an der Volksabstimmung betrug 48,3 Prozent.
Die Landesregierung hatte zuvor das so genannte S 21-Kündigungsgesetz in den Landtag eingebracht, das dort keine Mehrheit fand. Mit dem Gesetz sollten die Mitfinanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 durch das Land beendet und Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 ausgeübt werden.
Die Landesregierung akzeptiert das Ergebnis der Volksabstimmung und wird die weitere Realisierung des Projekts kritisch-konstruktiv begleiten.
Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in Baden-Württemberg
Im Auftrag der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler, hat Prof. Thorsten Faas ein Forschungsprojekt zum Thema "Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie in Baden-Württemberg" geleitet. Das Team von Prof. Faas hatte am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung eine Studie "Volksabstimmung Stuttgart 21" durchgeführt. Die Langzeitstudie umfasst einen Zeitraum in der Zeit zwischen November 2011 und September 2012. Die Befragten äußern sich in der Studie positiv gegenüber den Bemühungen der Landesregierung, die Bürgerinnen und Bürger mit der Volksabstimmung über die Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 und dem Filderdialog zum geplanten Flughafenbahnhof und dessen Anbindung an wesentlichen Entscheidungen teilhaben zu lassen.