Für den Straßenbetrieb sind in Baden-Württemberg die Städte, Gemeinden und Landratsämter zuständig. Das betrifft alle Straßen bis auf die Autobahn.
Zuständigkeiten nach Straßenart
In den 35 Landkreisen übernehmen insgesamt 87 Straßenmeistereien den Betriebsdienst. Sie sind zuständig für:
- 10.000 Kilometer Landesstraßen
- 4.200 Kilometer Bundesstraßen
- 11.400 Kilometer Kreisstraßen
Zuständig für die Straßen von Städten und Gemeinden sind die jeweiligen Bauhöfe in diesen.
Häufige Fragen zum Straßenbetrieb
Zentraler Handlungsmaßstab ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf dem Straßennetz, die aus der sogenannten Verkehrssicherungspflicht resultiert. Mit dem Straßenbetriebsdienst ist immer eng der Winterdienst – also das Räumen und Streuen der Straßen im Winter. Aber auch im Sommer stehen vielfältige Aufgaben an:
- Kleine Reparaturen am Fahrbahnbelag
- Mäharbeiten am Straßenrand und auf Verkehrsinseln
- Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern am Fahrbahnrand
- Schadensbeseitigung nach Unfällen
- Reinigung von Straßen, Tunnel, Rastanlagen,
- Entwässerungseinrichtungen der Straße
- Kontrolle und Wartung der Straßenausstattung. Reinigung von Schildern, Erneuern von Fahrbahnmarkierungen oder auch die Wartung von Ampeln (Lichtzeichenanlagen)
- Betreuung der Gerätehöfe
- Kontrolle von Brücken, Tunnel, Stützmauern oder auch Lärmschutzbauwerke
- Sammlung und Entsorgung von Abfällen an der Straße und auf Parkplätzen
- Instandhaltung der Straßenmeistereigehöfte und der Fahrzeuge und Geräte
Notfallseelsorge für das Betriebspersonal nach besonderen Unfällen
In einer Straßenmeisterei sind je nach Größe des Streckenbezirkes rund 30 Personen beschäftigt.
- 2 Straßenmeister:innen
- 1 Verwaltungskraft
- Kolonnenführer:in
- Streckenwärter:innen
- Straßenwärter:innen
- Arbeiter:innen
Abfälle entlang der Straßen werden zu einem großen Teil von Verkehrsteilnehmer:innen verursacht, die ihren Müll absichtlich während der Fahrt aus dem Fenster werfen.
Der Abfall wird durch die Mitarbeiter:innen der Straßenmeisterei aufgesammelt, getrennt und ordnungsgemäß verwertet. Neben der Entsorgung des Abfalls entstehen zusätzlich hohe Personalkosten.
Ein sehr geringer Teil der Abfälle stammt von Unfällen oder Pannen. Üblicherweise wird dieser Abfall bei er Unfallaufnahme beseitigt, damit der Verkehr die Unfallstelle sicher passieren kann.
Das Aufsammeln und Entsorgen von Abfällen entlang von Bundesstraßen (einschließlich Rastanlagen) verursachte im Jahr 2022 Kosten von insgesamt rund 4,5 Millionen Euro – auf Landesstraßen rund 2,8 Millionen Euro. Dabei beträgt der Anteil des sogenannten wilden Mülls mehr als 88 Prozent an den Kosten gegenüber dem Müll aus den Abfallbehältern.
Die Entsorgung des wilden Mülls ist deshalb so teuer, weil er in Handarbeit aufgesammelt werden muss. Im Straßenseitenraum kommt noch die Absicherung der Arbeitsstelle hinzu.
Für die meisten Arbeiten an der Straße ist aus Gründen der Qualität und der Sicherheit der Mitarbeiter:innen Tageslicht absolut notwendig. Auch fühlen sich Anwohner:innen in der Nacht durch Lärm und Erschütterungen von Straßenarbeiten besonders belästigt. Um die Verkehrsbeeinträchtigungen bei Baurbeiten zu reduzieren, wird beispielsweise Reparaturen am Straßenbelag bevorzugt nachts durchgeführt.
Spätestens im Herbst werden die Salzlager der Straßenmeistereien wieder für den kommenden Winter gefüllt. Das Salz wird in Hallen oder auch in Salzsiloanlagen eingelagert. Im Einsatzfall werden von dort aus die Winterdienstfahrzeuge beladen.
Selbst für einen über mehrere Tage andauernden Schneefall sind die Straßenmeistereien gut gerüstet. Zu Streckensperrungen kommt es nur in seltenen Einzelfällen. In den Wintermonaten kommen landesweit rund 750 Streuautomaten im nachgeordneten Netz zum Einsatz.
Straßenmeistereien sorgen täglich für einen störungsfreien Ablauf des Verkehrs auf unseren Straßen. Arbeiten auf und an der Straße sind hierzu unausweichlich. Damit die Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich gehalten werden, nehmen die Meistereien ihre Arbeit in der Regel morgens nach dem Berufsverkehr auf und beenden diese wiederum vor dem einsetzenden Pendlerverkehr. In diesen verkehrsarmen Zeiten wird der Verkehrsfluss am geringsten beeinträchtigt. Weil die Straßenmeister:innen die Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich am besten kennen, nehmen sie auf die Hauptverkehrszeiten größtmögliche Rücksicht. In Ausnahmefällen - wenn also vom Fahrbahnzustand eine Gefahr für den Verkehr ausgeht - greifen Straßenmeistereien sofort ein.