Viele Orte in Baden-Württemberg haben mit dichtem Verkehr auf ihren Straßen zu kämpfen. Während mancherorts der dichte Verkehr auf hausgemachten Problemen beruht, verstärkt vielerorts Baden-Württembergs Rolle als Transitland die Probleme. Entsprechend hoch ist die Lärmbelastung für die Bürger:innen.
Lärmsanierung in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg arbeitet mit konkreten baulichen Veränderungen – sogenannten Lärmschutzbauten – daran, den Straßenlärm zu reduzieren. Zu der sogenannten Lärmsanierung zählt beispielsweise der Bau von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen. Auch spezielle lärmmindernde Asphaltschichten werden immer öfter eingebaut. Durch die Entwicklung neuer Asphalt-Varianten konnte hier in den letzten Jahren Fortschritte erzielt werden.
Neben der Sanierung ganzer Straßenabschnitte können auch Lärmschutzfenster oder Schalldämmlüfter helfen. Hier gibt es finanzielle Zuschüsse für Betroffene bei den Regierungspräsidien.
Die Lärmsanierung ist leider nicht gesetzlich in Deutschland vorgeschrieben. Dem Land Baden-Württemberg ist das Thema Lärmschutz so wichtig, dass es freiwillig bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Straßen finanziert – etwa für die eigenen Landesstraßen. Auch der Bund finanziert Maßnahmen für seine Bundesstraßen. In beiden Fällen ist eine Lärmsanierung ab Lärmpegeln von 64 db(A) tagsüber beziehungsweise 54 db(A) nachts möglich. Auch die Lärmsanierung an Kreis- und Gemeindestraßen wird durch das Land finanziell gefördert.
Mit Tempolimits gegen Straßenlärm
An vielen Straßen in Baden-Württemberg können aus verschiedenen Gründen keine Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle gebaut werden. Immer wieder ist nicht genug Platz vorhanden oder die erforderlichen Lärmpegel werden nicht überschritten. Teilweise reichen die Baumaßnahmen auch schlicht nicht aus, um den Verkehrslärm nachhaltig zu reduzieren. In diesen Fällen können Tempolimits eingeführt werden.
Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 hat gravierende Auswirkungen auf den Lärm. Der Mensch nimmt diese Reduzierung wie eine Halbierung des Verkehrs auf der Straße wahr.
StVO erlaubt Tempolimits
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt grundsätzlich die Einführung von strikteren Tempolimits, wenn auf Grund der Lärmbelästigung eine Gefahrenlage vorliegt. Allerdings müssen die Verwaltungen sogenannte Abwägungsentscheidungen treffen, in denen sie auch die Bedeutung der Straße für den Verkehr berücksichtigen. Nicht immer wird sich bei dieser Abwägung bisher im Sinne eines höheren Lärmschutzes entschieden.
Das Verkehrsministerium setzt sich daher dafür ein, dass bei diesen Abwägungen die Handlungsspielräume im Sinne der Betroffenen von Lärm voll ausgeschöpft werden. Möglich ist das etwa mit sogenannten Lärmaktionsplänen. Bei diesen hat das Land die Einführung von Tempolimits deutlich vereinfacht. Damit können die Bürger:innen im Land besser vor Straßenlärm geschützt werden.