Die Straßenbauverwaltung des Landes kümmert sich um die Vorbereitung, die Vertragsgestaltung und die Durchführung einschließlich Finanzierung und Abrechnung von Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen (Neu- und Ausbau sowie Erhalt). Im ersten Fall handelt sie im Auftrag des Bundes, der die Maßnahmen auch bezahlt. Im zweiten Fall agiert das Land als eigenständiger Bauherr. Die Organisation von Bauarbeiten stellt hohe Anforderungen an die Beteiligten.
Ausschreibung: Größere Vorhaben werden europaweit ausgeschrieben, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln - unter Beachtung umfangreicher Vorschriften und Regelungen.
Verkehrslenkung: Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen werden in der Regel so umgesetzt, dass der Verkehr auf der betroffenen Straße weiter fließt. Die Bauverwaltung legt Umleitungen oder Behelfsverkehrsführungen zusammen mit dem beauftragten Bauunternehmen, der Verkehrsbehörde und der Polizei fest.
Die Straßenbauverwaltung steuert die Bauarbeiten der beauftragten Unternehmen, überwacht den Baufortschritt und kontrolliert die Qualität der Ausführung. Für die Beratung bei Fragen zur Bau- und Geotechnik stehen in den Regierungspräsidien ausgewiesene Fachleute bereit.
Wie eine Baustelle funktioniert verrät das FAQ zum Thema.
Die Erhaltung der vorhandenen Straßen hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Das vorhandene Netz soll insbesondere durch erneuerte Fahrbahndecken und die Instandsetzung von Brücken leistungsfähig gehalten und teilweise auch modernisiert werden. Handlungsbedarf entsteht dadurch, dass bereits vorhandene Schäden schnell noch teurere Folgeschäden nach sich ziehen. Haben zum Beispiel Asphaltdecken bereits Risse, brechen diese bei winterlichen Temperaturen durch eindringendes und wieder gefrierendes Wasser schnell weiter auf. Aus Sicherheitsgründen müssen dann gegebenenfalls streckenweise Tempolimits eingeführt werden.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effizient einzusetzen, erfasst und bewertet die Straßenbauverwaltung den Zustand des Bundes- und Landesstraßennetzes in regelmäßigen Abständen nach objektiven Kriterien. Auf der Basis dieser Studien priorisiert sie die Maßnahmen und steuert deren Finanzierung.
Weitere Informationen: Diese Schwerpunkte setzt die Landesregierung bei der Erhaltung der Infrastruktur
Die Straßenbauverwaltung des Landes ist ebenfalls zuständig für die Planung und Genehmigung großer Ingenieurbauwerke im Zuge von Bundes- und Landesstraßen.
Ingenieurbauwerke sind Brücken, Tunnel, Grundwasserwannen, Verkehrszeichenbrücken, Stütz- und Lärmschutzwände sowie Regenklär- und Regenrückhaltebecken. Der derzeitige Bestand an Bauwerken bei Bundesfern- und Landesstraßen umfasst über 7.500 Brücken.
Baden-Württemberg ist eine Tunnelhochburg. Städtische Tunnel nicht eingerechnet betreut die Straßenbauverwaltung des Landes nahezu ein Drittel aller deutschen Straßentunnel. Dies hat seine Gründe in der Topographie der für Baden-Württemberg typischen Mittelgebirgslandschaft. In den Schwarzwaldtälern sind Umgehungsstraßen fast nur mit Tunnelbauwerken realisierbar. Auch im Bereich der Schwäbischen Alb, in der Stuttgarter Hügellandschaft oder am Hochrhein können zahlreiche Straßenneubauten nur noch mit Tunneln verwirklicht werden. Dazu kommen Tunnel, die aus Lärm- oder Umweltschutzgründen gefordert und durchgesetzt werden - auch dies ist in dem dicht besiedelten Land besonders häufig der Fall.
Tunnel sind allerdings auch zehn Mal so teuer wie eine normale Straße. Bei den späteren Betriebskosten ist das Verhältnis noch ungünstiger.
Weitere Informationen: Erhaltung von Brücken in Baden-Württemberg
Sicherheit in Tunneln
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich im Tunnel ein Unfall ereignet, ist weitaus geringer als auf freier Strecke. Gleichwohl können die Folgen bei einem Unfall im Tunnel weit schwerwiegender sein. Daher wird für die Sicherheit der Tunnelnutzer ein hoher Aufwand betrieben. Aufgrund der Erkenntnis, dass bei einem Unfall mit Brandfolge die ersten Minuten nach dem Unfall für eine Rettung besonders wichtig sind, die Rettungsdienste aber im günstigsten Fall erst nach zehn bis zwölf Minuten vor Ort sind, sind Selbstrettungsmaßnahmen der Betroffenen besonders wichtig.
Zur Hilfestellung werden neben Sicherheitseinrichtungen in den Tunneln wie zum Beispiel Kommunikationseinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Fluchtwegkennzeichnungen und Brandnotleuchten auch (zum Teil mit erheblichem baulichem Aufwand) Notausgänge geschaffen, die maximal 300 Meter auseinanderliegen und flüchtende Personen in einen sicheren Bereich führen.
Die Sicherheitsstandards der Tunnel werden regelmäßig überprüft und den neuesten Erkenntnissen angepasst. Neue Tunnel werden auf der Basis der aktuellen Techniken ausgerüstet. Ältere Tunnel werden mit neuen Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet.
Organisation
Die Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg ist seit 1. Januar 2005 in drei Verwaltungsebenen eingeteilt. In der Abteilung „Straßenverkehr, Straßeninfrastruktur“ im Ministerium für Verkehr werden grundsätzliche Entscheidungen getroffen und der Kontakt mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gepflegt.
Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen sind für die Bearbeitung der operativen Aufgaben im jeweiligen Regierungsbezirk zuständig.
Die Stadt- und Landkreise als „Untere Verwaltungsbehörde" sind unter anderem für die Unterhaltung und den Betrieb der Bundes- und Landesstraßen und eigenverantwortlich für die Kreisstraßen zuständig.
Bundesfernstraßenverwaltung
Durch die im Sommer 2017 beschlossenen Gesetze zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung wurde auch die Gründung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen sowie die Errichtung des Fernstraßen-Bundesamtes beschlossen. Seit dem 1. Januar 2021 hat die bundeseigene Autobahnverwaltung und ein Fernstraßen-Bundesamt die Aufgaben der bisherigen Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesautobahnen in eigener Tätigkeit übernommen.
Die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg übernimmt neben den eigentlichen Aufgaben im Zuge von Landesstraßen weiterhin im Rahmen der Auftragsverwaltung die Planung, den Bau und den Betrieb an Bundesstraßen.
Nähere Informationen zur Bundesfernstraßenverwaltung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Reform der Bundesfernstraßenverwaltung.