Allgemeines und Ziele des Förderprogramms:
Mit dem Förderprogramm B²MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ verfolgt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das Ziel, die verkehrsbedingten Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickstoffdioxide durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen zu reduzieren. Förderfähig sind u.a. Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten.
Die Förderrichtlinie ermöglicht im Gegensatz zu den einschlägigen Fördermöglichkeiten des Bundes einen Zuschuss zu Konzepterstellung und Umsetzung/Investitionen und sieht daher zwei Stufen vor. In einem ersten Schritt sind Maßnahmen zur Analyse und Konzepterstellung förderfähig. In einem zweiten Schritt kann dann ein Zuschuss zu Umsetzungsmaßnahmen wie bspw. Radabstellanlagen beantragt werden. Ziel der Richtlinie ist damit die Förderung von ausgereiften und fundierten Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen:
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine Projektförderung, die als Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt wird.
Als Bemessungsgrundlage gilt der Finanzierungsplan des Antrags.
Zuwendungsfähig sind folgende Fördertatbestände:
a) Personalkosten für Prozess- und Organisationsinnovationen der Behörde/des Unternehmens
b) Sachkosten, Gemeinkosten und Betriebskosten für Prozess- und Organisationsinnovationen die dem Mobilitätsmanagement dienen und ihm unmittelbar zuzurechnen sind
c) Personal und Sachkosten für Beratungsleistungen externer Beraterinnen und Berater, die dem Mobilitätsmanagement dienen und ihm unmittelbar zuzurechnen sind:
d) Studien, Expertisen und Gutachten zum Mobilitätsmanagement
e) Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge
Investitionsbeihilfen nach Buchstabe e) werden nur nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen des Projekts nach Buchstaben a) bis e) gewährt.
Die Förderintensitäten unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Behörde handelt. Die genauen Förderintensitäten können Sie den Förderrichtlinien entnehmen.
Antragsberechtigte:
Zuwendungsfähig sind einerseits Unternehmen sowie andererseits Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter mit Standorten in Baden-Württemberg. Für beide Gruppen gelten zwei unterschiedliche Förderrichtlinien.
Folgende Institutionen sind antragsberechtigt:
- Unternehmen
- Landesbehörden und Landesbeteiligungen im vollständigem Landesbesitz
- Kommunale Behörden
- Verbände, Vereinigungen und Körperschaften
Verfahren:
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
Kontakt:
Für Fragen und weitere Informationen zum Förderprogramm B²MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ steht Ihnen Frau Hanna Scheck-Reidinger (hanna.scheck-reidinger@vm.bwl.de, 0711 231-5629) gerne zur Verfügung.
Beschreibung:
Fachkonzepte und Konzeptionen sind häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine investive Förderung von konkreten Maßnahmen durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), weshalb das Ministerium für Verkehr eine Landesförderung aufgesetzt hat. Unter anderem profitieren die Bereiche Rad- und Fußverkehr, ruhige und sichere Ortsmitten, multimodale Knoten und das Thema der Ladeinfrastruktur insbesondere bei kleineren Kommunen von der Förderung.
Antragsberechtigte:
Zuwendungen werden gewährt an Stadt- und Landkreise, Städte sowie Gemeinden in Baden-Württemberg. Ebenfalls antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Kommunen. Für die Förderung von Bike+Ride-Konzepten sind auch Verkehrsverbünde antragsberechtigt.
Förderabwicklung:
Die Anträge können bei den jeweiligen Regierungspräsidien eingereicht werden, welche die Förderung abwickeln und als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsstelle fungieren.
RP Freiburg: Abteilung4@rpf.bwl.de
RP Karlsruhe: Abteilung4@rpk.bwl.de
RP Stuttgart: Thomas.Imminger@rps.bwl.de, Michael.Hinke@rps.bwl.de
RP Tübingen: Stephanie.Goehner@rpt.bwl.de
Weitere Informationen:
Antragsfomular: Förderung qualifizierter Fachkonzepte (Download PDF)
Grundsätze: Förderung qualifizierter Fachkonzepte (Download PDF)
Beschreibung:
Das Land gewährt einmalige Zuwendungen für Maßnahmen, die der Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Verkehrsträger Schiene oder Binnenschiff dienen.
Gefördert werden insbesondere:
- Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
- Erschließung, Bau und Ausrüstung von logistischen Zentren.
Antragsberechtigte:
- Gemeinden, Landkreise,
- Öffentliche Unternehmen
- Private Unternehmen
Fördersatz/Förderquote:
In der Regel ein Drittel der förderfähigen Investitionskosten.
Kontakt:
Ministerium für Verkehr
Referat 37 - Eisenbahninfrastruktur, Güterverkehr
poststelle@vm.bwl.de
Der zunehmende Verkehrslärm durch Motorräder ist nicht nur in Erholungsgebieten ein Problem, sondern ein flächendeckendes, das immer mehr Städte und Gemeinden zu spüren bekommen. Die Lärmbelastung durch Motorräder wird aus unterschiedlichen Gründen als stark störend wahrgenommen. Dies liegt zum einen an dem sich aus anderen Umgebungsgeräuschen stark hervorhebenden bauartbedingten Klangcharakter. Dieser wird bei dynamischer, lärmerhöhender Fahrweise und teilweise auch durch unzulässige Manipulationen an der Auspuffanlage verstärkt. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat sich dem Problem angenommen. Die Herausforderungen um den Motorradlärm wirkungsvoll einzudämmen und die Anwohnerinnen und Anwohner vor dieser Lärmbelastung zu schützen, sind jedoch hoch. Entsprechende rechtlich-regulatorischen Abhilfemaßnahmen sind nach derzeitiger Rechtslage nur in engen Grenzen und unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Aus dem Grund setzt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg verstärkt auch auf präventive Maßnahmen, um den Motorradlärm wirkungsvoll einzudämmen.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat bereits in der Vergangenheit als präventive Maßnahme Motorradlärm-Display-Anzeigen (Motorradlärm-Display) entwickeln lassen. Um interessierte Städte und Gemeinden oder auch Landratsämter beim Erwerb von Motorradlärm-Displays zu unterstützen, wird deren Beschaffung nun durch eine Förderung unterstützt.
Weitere Informationen sowie die Fördergrundsätze finden Sie hier.
Beschreibung:
Wir fördern die Umrüstkosten (System- und Einbaukosten) von NOx-Minderungssystemen für Dieselbusse, schwere Kommunalfahrzeuge und leichte und schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge.
Fördersatz/Förderhöhe:
Zusätzlich zur Förderung des Bundes erhalten Sie von uns eine Bezuschussung von 15% zu den Umrüstkosten.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind diejenigen, die einen positiven Zuwendungsbescheid vom Bund vorweisen und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Voraussetzungen:
Zusätzlich zu den Voraussetzungen der jeweiligen Bundesförderrichtlinie erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
- Sie haben erfolgreich einen Antrag beim Bund gestellt und weisen dies durch einen Zuwendungsbescheid nach. Bitte beachten Sie, dass Sie das NOx-Minderungssystem erst einbauen dürfen, wenn ein Zuwendungsbescheid von uns vorliegt.
Verfahren:
- Sie stellen zuerst einen Antrag beim Bund. Mit dem Bewilligungsbescheid des Bundes stellen Sie ab 1. März 2020 einen Antrag bei derL-Bank. Geben Sie bei Antragsstellung an, dass Sie eine Antragsstellung bei uns beabsichtigen. Nur so erhalten Sie die volle Förderung.
- Bereits eingebaute NOx-Minderungssysteme sind nicht förderfähig.
- Für Dieselbusse: Sie dürfen mit dem Vorhaben bereits ab Eingang des postalischen Antrags ab 7. Januar 2020 bei der Bewilligungsbehörde des Bundes, also vor Erlass der Zuwendungsbescheide durch Bund und Land, beginnen.
- Für Kommunal- und Handwerker- und Lieferfahrzeuge: Sie dürfen mit dem Vorhaben bereits ab Datum des Bewilligungsbescheides des Bundes und frühestens 7. Januar 2020, also vor Erlass des Zuwendungsbescheides des Landes, beginnen.
Informationen zur Bundesförderung:
- Informationen zur Förderung von NOx-Minderungssystemen für Dieselbusse finden Sie hier.
- Informationen zur Förderung von NOx-Minderungssystemen für schwere Kommunalfahrzeuge finden Sie hier.
- Informationen zur Förderung von NOx-Minderungssystemen für leichte und schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge finden Sie hier.
- Den Förderantrag der L-Bank finden Sie hier.
Beschreibung
Das Ministerium für Verkehr legt die Personalstellenförderung für den Bereich nachhaltige Mobilität in Kommunen neu auf. Der vorliegende zweite Aufruf der Förderung fördert Personalstellen in den Bereichen Erstberatung Elektromobilität, Management Ladeinfrastruktur, Koordination Mobilitätsstationen, Koordination Radverkehr sowie jetzt neu Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum.
Gefördert werden 50 Prozent der anfallenden Personalkosten bei der Einrichtung neuer Stellen. Antragsberechtigt sind im zweiten Aufruf neben den Stadt- und Landkreise auch Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit unterer Verkehrsbehörde.
Anträge zur Förderung von Personalstellen können wie folgt eingereicht werden
- Ab sofort bis zum 15.12.2020 für Koordination Mobilitätsstationen und Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum
- Ab sofort bis zum 31.01.2021 für Koordination Radverkehr, Erstberatung Elektromobilität und Management Ladeinfrastruktur
- Vom 01.06.2021 bis zum 31.08.2021 für alle fünf Fördertatbestände
Grundsätze Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität - zweiter Aufruf
Förderantrag Koordination Radverkehr - zweiter Aufruf
Förderantrag Koordination Mobilitätsstationen - zweiter Aufruf
Förderantrag Management Ladeinfrastruktur - zweiter Aufruf
Förderantrag Erstberatung Elektromobilität - zweiter Aufruf
Förderantrag Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum - zweiter Aufruf
Anträge sind digital einzureichen bei:
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Tel.: +49 0721 98471-0
E-Mail: personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de
Die Abwicklung des Programms erfolgt über die Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)
Grundsätze des Förderprogramms im Rahmen des „Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt“
Beschreibung:
Um dem zunehmenden Artenrückgang in der Tier- und Pflanzenwelt entgegenzuwirken, hat die Landesregierung im Dezember 2017 das auf zwei Jahre angelegte „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ aufgestellt, das in den Jahren 2020 und 2021 fortgeführt wird. Ziel ist es, die biologische Vielfalt der baden-württembergischen Kultur- und Naturlandschaft zu fördern. Um dieses Ziel im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zu erreichen, wurde unter anderem ein Förderprogramm entwickelt.
Ziel und Zweck der Förderung:
Durch die Förderung der Aushagerung ausgewählter straßenbegleitender Grasflächen entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen durch zweischürige Mahd und Abfuhr des Schnittgutes soll die Artenvielfalt in den straßenbegleitenden Grünflächen erhöht werden.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungen können an Stadt- und Landkreise gewährt werden.
Antragsfrist
Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Anträge sollten bis zum 30. April des Jahres eingereicht werden, in dem mit den Aushagerungsmaßnahmen begonnen werden soll. Spätere Anträge können in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln aber auch berücksichtigt werden.
Kontakt:
Anträge sind schriftlich und ggf. ergänzend digital einzureichen bei:
Björn Losekamm
Referat 26: Naturschutz an Verkehrswegen
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Tel.: +49 (711) 231-3664
bjoern.losekamm@vm.bwl.de
Unterlagen:
Maßnahmenprogramm
Grundsätze des Förderprogramms
Stunden- und Hektarsätze 2019/2020
Weitere Informationen zum Sonderprogramm.
Im Themenschwerpunkt "Mobilität" fördert das Land Baden-Württemberg zivilgesellschaftliche Initiativen, die mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung neue Mobilitätskonzepte vor Ort entwickeln und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen möchten.