Netzwerk: Initiative Motoradlärm – Bilanz nach fünf Jahren
Die Initiative Motorradlärm feiert ihr fünfjähriges Bestehen. Inzwischen sind ihr 177 Mitglieder beigetreten. Erste Erfolge werden sichtbar. Das Thema Motorradlärm wird deutlich ernster genommen. Ein Leitfaden zur Reduzierung von Motorradlärm hilft, vor Ort gegen Motorradlärm vorzugehen. An ersten stark betroffenen Strecken konnten Verkehrsbeschränkungen wie Tempolimits eingeführt werden. Auf europäischer Ebene wurden die Regelungen für Motorräder überarbeitet. Für ab 2025 neu zugelassene Motorräder gelten strengere Lärmgrenzwerte. Allerdings gehen diese noch nicht weit genug. Noch immer dürfen Motorräder unangemessen laut sein.
Regelungen: Handlungsleitfaden: Motorradlärm effektiv als Behörde reduzieren
Wie kann eine Behörde effektiv gegen Motorradlärm vorgehen? Antworten liefert seit 2024 ein Leitfaden des Verkehrsministeriums. Er zeigt auf, wie verkehrsrechtliche Anordnungen in besonders stark von Motorrädern belasteten Bereichen verfügt werden können, um die Bevölkerung vor Motorradlärm zu schützen. Mit dem Handlungsleitfaden gibt es bundesweit erstmals eine Handreichung, welche die Behörden systematisch durch die Auswertung entsprechender Strecken führt und im Falle einer positiven Prüfung eine rechtssichere Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen ermöglicht. Baden-Württemberg nimmt damit eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor Motorradlärm ein.
Untersuchung: Studie: Wie sehr stören Motorräder?
Motorradlärm belästigt Menschen mehr als der Lärm von Autos und Lastwagen. Das hat 2024 eine sozio-akustische Studie des Verkehrsministeriums gezeigt. Diese untersuchte die Auswirkungen von Motorradlärm auf die Bevölkerung im ländlichen Raum von Baden-Württemberg. Trotz gleicher Lautstärke wurden Motorräder als deutlich störender empfunden als andere Fahrzeuge.
Regelungen: Lärmaktionsplan Baden-Württemberg tritt in Kraft
Erstmals hat das Land Baden-Württemberg einen landesweiten Lärmaktionsplan. Dieser gilt für Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume. Er liefert einen Überblick über die Lärmsituation, über umgesetzte und geplante Lärmschutzmaßnahmen und die Ambitionen des Landes zum Schutz ruhiger Gebiete. Zugleich stellt das Land damit die von der Europäischen Union geforderte flächendeckende Lärmminderungsplanung und Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sicher.
Veranstaltung: Vierter Lärmkongress: Länder fordern den Bund zum Handeln auf
In Stuttgart findet mit mehr als 350 Teilnehmern der vierte Lärmkongress unter dem Motto "Gesundheit konsequent schützen" statt. Die zweitägige, vom Verkehrsministerium veranstaltete Fachtagung, liefert Einblicke in aktuelle Entwicklungen in der Lärmbekämpfung.
Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern am Rande des Kongresses den Bund auf, bessere rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz vor Verkehrslärm zu schaffen. Es fehle ein systematischer Ansatz zur Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen. In ihrer gemeinsamen Erklärung fordern sie die Bundesregierung auf, dem Schutz vor Verkehrslärm eine höhere Priorität einzuräumen, die gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz für den Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegen um verhältnismäßige fachrechtliche Regelungen für bestehende Verkehrswege zu ergänzen, verbindliche und am Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausgerichtete Schwellenwerte einzuführen und die Hürden für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes herabzusetzen.
Regelungen: Neufassung: Kooperationserlass Lärmaktionsplanung
Wann sollten Kommunen etwas gegen Verkehrslärm machen? Und was für Möglichkeiten haben sie? Das ist dank eines neu gefassten Kooperationserlasses Lärmaktionsplanung seit 2023 noch deutlicherer geregelt. Auch liefert er konkrete Hinweise, Hilfestellungen und detaillierte Erläuterungen der rechtlichen Situation zum Erstellen eines Lärmaktionsplans.
Die Lärmaktionsplanung in Kommunen ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Verkehrslärm. Durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, lärmmindernden Fahrbahnbelägen und Lärmschutzwänden konnten viele Orte bereits eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation erzielen. Berechnungen zeigen, dass ohne diese Maßnahmen etwa ein Drittel mehr Menschen von gesundheitskritischen nächtlichen Lärmpegeln über 55 Dezibel (A) betroffen wären.
Messungen: Studie zeigt Motorradlärm-Hotspots in Baden-Württemberg
Beliebte Motorradstrecken in Baden-Württemberg sind oft Lärmhotspots. In einer umfangreichen Studie führt das Verkehrsministerium 100 Messungen an Motorradstrecken im Land durch und analysiert diese. Die Studie zeigte, dass jedes dritte Motorrad bei der Vorbeifahrt lauter als 90 Dezibel war. Im Vergleich dazu waren Autos deutlich leiser. Nur vier Prozent der Autos waren lauter als 90 Dezibel. Die Ergebnisse dieser Messungen versachlichten die Debatte zu Motorradlärm. Auch bildeten sie eine wichtige Grundlage für den zwei Jahre später veröffentlichten Handlungsleitfaden zur Reduzierung von Motorradlärm.
Messungen: Einheitliche Lärmkartierung in der EU startet
Ab 2022 werden alle Lärmkarten in der Europäischen Union nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt. Dies ermöglicht es, die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar zu machen und eine transparente Bewertung der Lärmsituation zu gewährleisten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die neuen Lärmkarten nicht mit den Ergebnissen vorangegangener Kartierungen vergleichbar sind. Obwohl sich die Lärmsituation in vielen Gebieten nicht wesentlich geändert hat oder sogar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden, weisen die neuen Lärmkarten vielerorts deutlich mehr lärmbelastete Menschen aus. Dies liegt an den neuen Kartierungsmethoden und dem geänderten statistischen Verfahren zur Ermittlung der Belastetenzahlen, nicht an einer Verschlechterung der Lärmsituation.
Technik: Förderprojekt Motorradlärm-Displays
„Leiser!“, „Langsamer!“ oder „Danke“: Motorradlärm-Displays machen Motorradfahrer:innen auf einen zu lauten Fahrstil aufmerksam und fordern zu rücksichtsvollem Fahren auf. Das Land unterstützt interessierte Kommunen beim Aufstellen dieser Displays. Dafür gibt es entsprechende Fördergelder.
Netzwerk: Gründung der Initiative Motorradlärm
Die Initiative Motorradlärm wird vom Land und mehreren Kommunen gegründet. Insgesamt 29 Kommunen möchten das Problem Motorradlärm gemeinsam angehen.
Rund ein Jahr später präsentiert die Initiative einen umfassenden Forderungskatalog. Sie fordert darin, dass Motorräder leiser werden müssen und sie auch leiser gefahren werden. Rücksichtsloses Fahren müsse auch deutlichere Folgen haben.
Die Forderungen richten sich in Richtung Bundespolitik und Europäischer Union. Nur dort können entsprechende Regelungen für Motorräder angepasst werden. Die Forderungen werden im Bundesrat unterstützt. Noch im selben Jahr spricht sich dieser mit großer Mehrheit für die wirksame Minderung und Kontrolle von Motorradlärm aus. Der Beschluss greift alle zehn Forderungen der „Initiative Motorradlärm“ auf.
Regelungen: Expert:innen empfehlen niedrigere Lärmgrenzwerte
Die Grenzwerte für Lärmschutz müssen sinken. Darauf verständigen sich Lärmschutz-Expert:innen unter der Führung des baden-württembergischen Lärmschutzbeauftragten. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie die Absenkung der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung um fünf Dezibel auf 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht zu senken.
Regelungen: Neufassung "Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung"
Der Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung wird durch das Verkehrsministerium aktualisiert. Der Erlass enthält Hinweise für Städte und Gemeinden wie diese Lärmaktionspläne aufstellen können. Die Neufassung greift neue Entwicklungen auf. Auch geht er auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen gegenüber den für die Umsetzung von Maßnahmen zuständigen Behörden ein (Aktenzeichen 10 S 2449/17).
Veranstaltung: LärmKongress „Mehr Schwung für den Lärmschutz“
In Stuttgart findet mit mehr als 350 Teilnehmern der Lärmkongress statt. Die zweitägige, vom Verkehrsministerium veranstaltete Fachtagung, liefert Einblicke in aktuelle Entwicklungen in der Lärmbekämpfung und gibt unter dem Motto „Mehr Schwung für den Lärmschutz“ Impulse für neue praxisrelevante Ideen. Es ist nach 2000 und 2006 der dritte Kongress zum Lärmschutz, den das Land durchführt.
Güter: Schienenlärmschutzgesetz tritt in Kraft
Am 29. Juli 2017 tritt das „Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen“ (SchlärmschG) in Kraft. Das Gesetz verbietet ab dem Fahrplanwechsel 2020/21 grundsätzlich das Fahren lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz. Bis Ende 2020 werden sämtliche Bestandsgüterwagen der DB Cargo auf „Flüsterbremsen“ (LL-Sohle) umgerüstet. Im Vergleich zu den herkömmlichen Graugussbremsen wird das Rollgeräusch von Güterzügen damit in der Vorbeifahrt um bis zu 10 Dezibel reduziert, was einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms entspricht.
Technik: Abschluss des Modellprojekts „Motorradlärm-Displays“
Mit durch Initiative des Verkehrsministeriums entwickelten Displayanzeigen verfolgt das Land eine Sensibilisierungsstrategie gegen Motorradlärm. Das System besteht aus einem Dialog-Display für die Textanzeige und einem davor aufgestellten Leitpfostenzählgerät zur Lärmmessung. Wird ein Motorrad erkannt, das mit überhöhter Lautstärke auf das Dialog-Display zufährt, erscheint die Aufforderung „Leiser!“. Die Anzeigen kamen an verschiedenen beliebten Motorradstrecken zum Einsatz, an denen Beschwerden von Anwohnern gegen Motorradlärm vorlagen.
Die Lärmwerte konnten durch den Einsatz im Mittel bis 2,2 Dezibel abgesenkt werden. Vor allen der Anteil besonders lauter Vorbeifahrten ging signifikant zurück. Die Pilotphase endete mit der Motorradsaison 2016. Kommunen und Verkehrsbehörden können die zur Serienreife entwickelten Motorradlärm-Displayanzeigen beim Hersteller in eigener Zuständigkeit beschaffen und einsetzen.
Behörde: Neuer Lärmschutzbeauftragter übernimmt
Der Landtagsabgeordnete Thomas Marwein wird zum Beauftragten der Landesregierung für den Lärmschutz berufen. Die Geschäftsstelle Lärmschutz beim Ministerium für Verkehr unterstützt den Beauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, koordiniert die vielfältigen Aktivitäten des Landes im Bereich Lärmschutz, setzt Impulse und dient als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger.
Grenzwerte: Absenkung Lärmsanierungswerte an Landesstraßen
Lärmschutzmaßnahmen werden schon bei geringerer Lautstärke möglich. Das beschließt der Landtag von Baden-Württemberg. Er senkt die entsprechenden Auslöswerte um zwei Dezibel*. Das gilt für Landesstraßen an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten. In Wohngebieten sind Lärmsanierungsmaßnahmen damit bereits ab Pegeln von 65 Dezibel* tagsüber beziehungsweise 55 Dezibel* nachts möglich.
*gemeint ist jeweils der Schalldruckpegel dB(A).
Grenzwerte: Absenkung der Lärmsanierungswerte an bundeseigenen Schienenwegen
Mit dem Bundeshaushaltsgesetz für das Jahr 2016 werden die Auslösewerte für die Lärmsanierung an bundeseigenen Schienenwegen um drei Dezibel* abgesenkt. Damit verändern sich die Werte, ab denen Lärmsanierungsmaßnahmen in Betracht kommen.
- In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Krankenhäusern und Schulen ab 67 Dezibel* tagsüber und 57 Dezibel* nachts.
- In Dorf-, Kern- und Mischgebieten ab 69 Dezibel* tagsüber und 59 Dezibel* nachts.
- In Gewerbegebieten ab 72 Dezibel* tagsüber und 62 Dezibel* nachts.
*gemeint ist jeweils der Schalldruckpegel dB(A).
Vorgaben: Lärmmindernde Asphaltdeckschichten innerorts
Mit der „Handlungsempfehlung für den Einsatz lärmmindernder Asphaltdeckschichten auf Bundes- und Landesstraßen im Innerortsbereich“ wird der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge auf lärmbelastete Ortsdurchfahrten in Baden-Württemberg ausgeweitet. Bei sämtlichen anstehenden Erhaltungsmaßnahmen ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Lärmsanierung gegeben sind. Bei Überschreitungen der Auslösewerte werden lärmmindernde Asphaltdeckschichten als bevorzugte Maßnahme eingesetzt.
Güter: Wegfall des Schienenbonus bei Eisenbahnen
Seit dem 1. Januar 2015 entfällt mit der Abschaffung des sogenannten Schienenbonus der Abschlag von fünf Dezibel (dB(A)) bei der Beurteilung von Schienenverkehrslärm. Dies gilt durch Änderung der rechtlichen Vorgaben bei Neubau und der wesentlichen Änderung von Schienenstrecken, für die das Planfeststellungsverfahren ab dem 1. Januar 2015 durch die Bekanntmachung der Planauslegung öffentlich gemacht wird. Ebenso findet der Schienenbonus auch bei der Lärmsanierung bundeseigener Schienenwege keine Anwendung mehr. Das erhöht die Anforderungen für Lärmschutzmaßnahmen an Schienenstrecken deutlich.
Behörde: Geschäftsstelle Lärmschutz wird gegründet
Zur Stärkung der Belange des Lärmschutzes, wurde eine neue Geschäftsstelle im damaligen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur eingerichtet. Verantwortlich für die neue Geschäftsstelle wird die damals amtierende Staatssekretärin und Lärmschutzbeauftragte des Landes Gisela Splett.