Das Eckpunktepapier der Landesregierung führt wichtige Leitlinien, Finanzierungspakete und zentrale Maßnahmen des Landeskonzeptes Mobilität und Klima aus. Darunter sind die Mobilitätsgarantie und eine LKW-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen.
Die Eckpunkte (PDF) sehen unter anderem die Verdopplung des Öffentlichen Verkehrs vor – beispielsweise mit einer Mobilitätsgarantie in Bus und Bahn von 5 bis 24 Uhr. Zudem sollen selbstaktive Wege zu Fuß oder mit dem Rad unterstützt werden, etwa durch ein landesweites RadNETZ. Ein weiteres Ziel sind mehr klimaneutrale Autos, hierfür soll unter anderem eine Ladeinfrastruktur in fußläufiger Entfernung in Siedlungsgebieten aufgebaut werden.
Die neuen Angebote für nachhaltige Mobilität werden flankiert durch sinnvolle rahmensetzende Vorgaben, zum Beispiel beim Parken und bei Nullemissionszonen, sowie durch neue oder weiterentwickelte Finanzierungsinstrumente wie der Lkw-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen oder dem Mobilitätspass (Ergebnisbericht (PDF) und Berechnungen für die Modellregionen (PDF) von Januar 2024).
Sechs zentrale Handlungsfelder des Eckpunktepapiers
Das Eckpunktepapier skizziert sechs zentrale Handlungsfelder, ausgerichtet an den fünf Verkehrswendezielen für Baden-Württemberg:
Rund zwei Millionen private und ca. 60.000 bis 100.000 öffentliche Ladepunkte sollen entstehen. Elektroautos sollen durch Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene günstiger werden als solche mit fossilem Antrieb. Zudem sollen regionale Benutzervorteile für klimaneutrale Fahrzeuge greifen, wie etwa Nullemissionszonen.
Für den Güterverkehr sollen klimaschutzorientierte Wettbewerbsbedingungen durch eine LKW-Maut entstehen. Diese soll zudem den örtlichen Handel vor dem ausufernden Online-Handel schützen und Anreize für klimaneutrale Lastwagen setzen. Geplant sind der Ausbau der Schieneninfrastruktur, ein nachhaltiger Güterverkehr und eine effektive Citylogistik, etwa durch den Einsatz klimaneutraler Fahrzeuge.
Um den Kfz-Verkehr zu reduzieren, soll der Straßenraum aufgewertet, Mobilität in anderen Verkehrsmitteln ermöglicht und der Umweltverbund gestärkt werden. Mit Hilfe einer kostenorientierten Parkraumbewirtschaftung und der Umnutzung von Parkplatzflächen soll der öffentliche Raum für umweltfreundliche Verkehrsmittel und mit Begegnungs- und Grünflächen aufgewertet werden. Carsharing-Angebote sollen flächendeckend und mit hohen Qualitätsstandards im ganzen Land zur Verfügung stehen.
Bis 2030 sollen die Anteile des Radverkehrs von 10 Prozent auf 20 Prozent und des Fußverkehrs von 21 Prozent auf 30 Prozent der Wege steigen. Hierfür sollen 7.000 Kilometer RadNETZ Baden-Württemberg bis 2030 auf den Zielzustand ausgebaut und zudem durch 20 Radschnellwege ergänzt werden. Fußgängerfreundliche Infrastruktur für „Kommunen der kurzen Wege“ werden durch Förderprogramme des Landes für Kommunen unterstützt.
Der öffentliche Verkehr soll ein besseres Angebot und mehr Kapazitäten aufweisen. Neben der Zuverlässigkeit und Beschleunigung von Bahnen und Bussen soll ein erheblicher Ausbau des Angebots durch Fahrplan- und Taktverdichtungen in allen Räumen – auch in Randzeiten und am Wochenende – mittels einer Mobilitätsgarantie von 5 bis 24 Uhr ein verlässliches Angebot bieten. In Regionen mit wenig öffentlichen Verkehr sowie in Randzeiten sollen flexible und nachfragegesteuerte On-Demand-Verkehre den öffentlichen Verkehr ergänzen. Für die Fahrgäste sollen die Verkehrsverbünde einfache, verständliche und attraktive Tarife anbieten.
Eine veränderte Mobilitätskultur und übergreifende Verkehrsplanung sind notwendig zur Umsetzung der anderen Handlungsfelder. Dazu dienen Klimamobilitätspläne für Städte und Kreise sowie Aktionspläne für kleine Kommunen. Eine verkehrssparende Raum- und Siedlungsentwicklung soll auf allen Planungsebenen etabliert werden. Für die Verkehrswende – besonders für ihre Planung – soll ausreichend Personal gewonnen und entsprechend gut qualifiziert werden.
Das im Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier (PDF) zum Landeskonzept Mobilität und Klima enthält die wichtigsten Maßnahmen, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) im Verkehrsbereich umzusetzen. Der Auftrag zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes folgt aus dem Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg. Dabei stellen die Maßnahmen nur eine Auswahl dar. So sind beispielsweise allein in der ÖPNV-Strategie 2030 des Landes schon 135 Maßnahmen enthalten.
Eckpunkte als Grundlage für Bürgerbeteiligung
Die vorliegenden Eckpunkte entstanden unter Mitwirkung von Städte- und Landkreistag und dienen als Grundlage für einen breiten Beteiligungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden. Parallel werden die konkreten CO2-Einsparungen, die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen und die sozialen Auswirkungen – etwa auf die Teilhabe – geprüft. Nach der Verbände- und Bürgerbeteiligung soll das Landeskonzept Mobilität und Klima 2023 von der Landesregierung verabschiedet werden.
Downloads
Dokument: Eckpunkte der Landesregierung zum Landeskonzept Mobilität und Klima (PDF)
Tagungsbericht: Fachveranstaltung Mobilität und Klima verbinden (PDF)