Um die Luftqualität zu verbessern, müssen in manchen Städten in Baden-Württemberg bestimmte Lastwagen draußen bleiben. Dies gilt unter anderem für die Landeshauptstadt Stuttgart. Der Lieferverkehr ist ausgenommen.
Durchfahrtsverbote für Lastwagen sind ein wichtiges Mittel um die Schadstoffe des Verkehrs innerhalb einer Stadt zu reduzieren. Nicht notwendiger Schwerlastverkehr wird durch die Fahrverbote auf andere Straßen umgeleitet. Anwohner:innen werden dadurch entlastet und die Emissionen des Verkehrs in der Stadt reduziert.
Fahrverbote unabhängig von Feinstaubplakette
Die Fahrverbote gelten für alle Lastwagen – unabhängig von ihrer jeweiligen Feinstaubplakette. Die jeweiligen Gebiete für Fahrverbote werden in den Luftreinhalteplänen festgelegt. Manche Lkw-Durchfahrtsverbote gelten nur für bestimmte Straßen, andere wiederum für ganze Stadtgebiete.
Spezielle Verkehrszeichen am Straßenrand weisen auf die Durchfahrtsverbote hin.
In diesen Städten gibt es in Baden-Württemberg Lkw-Durchfahrtsverbote (Stand: Mai 2023). Informationen zu den genauen Bereichen und Anforderungen sind auf den Webseiten der betroffenen Städte und in den Luftreinhalteplänen zu finden.
Markgröningen
Pleidelsheim, Ingersheim, Freiberg am Neckar
Lieferverkehr ist ausgenommen
Wichtig ist: Die Lkw-Durchfahrtsverbote gelten nur für Lastwagen, die durch das Stadtgebiet durchfahren. Müssen Lastwagenfahrer:innen innerhalb der Verbotszone be- oder entladen oder Handwerker:innen Arbeiten verrichten (Lieferverkehr), dürfen sie in der Zone fahren. Gleiches gilt für Unternehmen, die ihren Sitz im Verbotsbereich haben.
Eine spezielle Genehmigung zur Fahrt innerhalb der Lkw-Verbotszonen muss nicht beantragt werden. Bei Kontrollen können etwa Lieferscheine oder Bestellscheine vorgezeigt werden.
Liegt die Verbotszone innerhalb einer Umweltzone, gelten zudem deren Einschränkungen für den Lastwagenverkehr.