Durchfahrtsverbote für Lastwagen sind ein wichtiges Mittel um die Schadstoffe des Verkehrs innerhalb einer Stadt zu reduzieren. Nicht notwendiger Schwerlastverkehr wird durch die Fahrverbote auf andere Straßen umgeleitet. Anwohner:innen werden dadurch entlastet und die Emissionen des Verkehrs in der Stadt reduziert.
Fahrverbote unabhängig von Feinstaubplakette
Die Fahrverbote gelten für alle Lastwagen – unabhängig von ihrer jeweiligen Feinstaubplakette. Die jeweiligen Gebiete für Fahrverbote werden in den Luftreinhalteplänen festgelegt. Manche Lkw-Durchfahrtsverbote gelten nur für bestimmte Straßen, andere wiederum für ganze Stadtgebiete.
Spezielle Verkehrszeichen am Straßenrand weisen auf die Durchfahrtsverbote hin.
In diesen Städten gibt es in Baden-Württemberg Lkw-Durchfahrtsverbote (Stand: Mai 2023). Informationen zu den genauen Bereichen und Anforderungen sind auf den Webseiten der betroffenen Städte und in den Luftreinhalteplänen zu finden.
Extern: Leonberg – Ditzingen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Markgröningen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Pleidelsheim, Ingersheim, Freiberg am Neckar (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Remseck am Neckar, Ortsteil Hochberg (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Reutlingen (Öffnet in neuem Fenster)
Lieferverkehr ist ausgenommen
Wichtig ist: Die Lkw-Durchfahrtsverbote gelten nur für Lastwagen, die durch das Stadtgebiet durchfahren. Müssen Lastwagenfahrer:innen innerhalb der Verbotszone be- oder entladen oder Handwerker:innen Arbeiten verrichten (Lieferverkehr), dürfen sie in der Zone fahren. Gleiches gilt für Unternehmen, die ihren Sitz im Verbotsbereich haben.
Eine spezielle Genehmigung zur Fahrt innerhalb der Lkw-Verbotszonen muss nicht beantragt werden. Bei Kontrollen können etwa Lieferscheine oder Bestellscheine vorgezeigt werden.
Liegt die Verbotszone innerhalb einer Umweltzone, gelten zudem deren Einschränkungen für den Lastwagenverkehr.