Wenn in Städten und Gemeinden in Europa die Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden, dann muss die Verwaltung einen Luftreinhalteplan entwickeln. Das ist auch in Baden-Württemberg so. Der Luftreinhalteplan soll sicherstellen, dass die Luft durch konkrete Maßnahmen langfristig sauberer wird.
Einen großen Beitrag zur Verschmutzung leisten die Emissionen von Autos und Lastwagen. Dementsprechend häufig setzen Maßnahmen zur Luftreinhaltung im Verkehrsbereich an.
Mehr als 30 Luftreinhaltepläne in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurden bisher über 30 Luftreinhaltepläne erarbeitet, etwa für Städte wie Stuttgart oder Mannheim. Dafür zuständig sind die vier Regierungspräsidien im Land. Sie beteiligen bei der Entwicklung der Pläne ebenfalls die betroffenen Städte und Gemeinden.
Extern: Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Stuttgart (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Karlsruhe (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Tübingen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Freiburg (Öffnet in neuem Fenster)
Viele Luftreinhaltepläne setzen darauf, mit sogenannten Umweltzonen die Belastung durch Schadstoffe in der Luft zu reduzieren. In diese Zonen dürfen bestimmte Fahrzeuge mit erhöhtem Schadstoffausstoß nicht mehr einfahren. Auch Durchfahrtsverbote für Lastwagen sind eine häufige Maßnahme.
Einen Überblick über alle Luftreinhalte- und Aktionspläne in Deutschland hat das Extern: Umweltbundesamt (Öffnet in neuem Fenster) zusammengestellt.
Luftreinhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben
Grundlage für die Entwicklung von Luftreinhaltepläne sind Grenzwerte der Europäischen Union. Die Extern: Luftqualitätsrichtlinie (Öffnet in neuem Fenster) legt zum Schutz der Gesundheit aller Menschen bestimmte Grenz- und Zielwerte für zahlreiche Luftschadstoffe fest. In deutsches Recht wurden die Vorgaben der Europäischen Union mit dem Extern: Bundes-Immissionsschutzgesetz (Öffnet in neuem Fenster) überführt, beziehungsweise einer daran anknüpfenden Extern: Verordnung (Öffnet in neuem Fenster).
Ergeben Schadstoffmessungen, dass Grenzwerte überschritten werden, muss innerhalb von zwei Jahren ein Luftreinhalteplan erstellt werden. Diese Pläne sollen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Luftbelastung dauerhaft verbessert und Grenzwerte eingehalten werden.
Die Maßnahmen müssen sich gegen die Hauptverursacher der Schadstoffe richten – häufig ist das der Verkehrsbereich. Bevor eine Maßnahme eingeführt wird, muss deren positive Wirkung auf die Luftqualität belegt werden, zum Beispiel in Form einer Modellrechnung oder eines Gutachtens.