BVWP 2030

Bundesfernstraßen und Priorisierung

Nicht alle Projekte im Bedarfsplan des Bundes lassen sich gleichzeitig verwirklichen. Das Land priorisiert bestimmte Projekte.

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BVWP 2030 Bundesfernstraßen und Priorisierung

Der Bedarfsplan ist als Anhang zum Bundesfernstraßenausbaugesetz am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten. Baden-Württemberg hat den Zuschlag für 117 Bedarfsplanmaßnahmen als laufende oder fest disponierte Vorhaben oder als Projekte des Vordringlichen Bedarfs (VB) mit einem Investitionsvolumen von 9,5 Milliarden Euro bekommen. Leider enthält der Bedarfsplan 2016 keine Priorisierung, in welcher Reihenfolge die vielen vordringlichen Maßnahmen geplant und gebaut werden sollen. Vor dem Hintergrund begrenzter Personal- und Finanzressourcen ist es aber nicht möglich, alle Maßnahmen des Bedarfsplans 2016 gleichzeitig zu beginnen. Ziel ist es aber, bis zum Jahr 2030 alle Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs in einen geordneten Planungsprozess zu bringen.

Umsetzungskonzeption für den Bedarfsplan 2016

Unter diesen Randbedingungen ist es fachlich geboten, für die Umsetzung der vielen Maßnahmen eine Strategie zu entwickeln. Diese sogenannte Umsetzungskonzeption umfasst zwei Stufen. Am 7. März 2017 wurde die erste Stufe der Umsetzungskonzeption vorgestellt, die am 20. März 2018 um die zweite Stufe ergänzt wurde. Zusammen ergeben diese Listen den „Fahrplan“, in welcher Reihenfolge die einzelnen Maßnahmen des Bedarfsplanes zielgerichtet und schnellstmöglich umgesetzt werden sollen.

Erste Stufe
Zunächst werden die zahlreichen laufenden und noch nicht fertiggestellten Projekte des Bedarfsplans 2004 abgearbeitet. Zugleich werden die darüber hinaus bereits begonnenen Planungen mit Hochdruck weiter betrieben. Diese Maßnahmen wurden in der Umsetzungskonzeption der Stufe 1 zugeordnet.

Zweite Stufe
Anhand nachvollziehbarer, transparenter Kriterien wurde eine Priorisierung für die noch zu planenden restlichen Projekte aus dem Vordringlichen Bedarf (mit einem Investitionsvolumen von mehr als 3 Mrd. Euro) entwickelt. In besonders begründeten Fällen wurden auch Maßnahmen des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht in diese Konzeption mit einbezogen.

Innerhalb der zweiten Stufe wurden die Maßnahmen in zwei Jahresgruppen eingeteilt. Dieser verbindliche Rahmen bildet in Verbindung mit den erreichten Bewertungszahlen die Grundlage innerhalb derer die Regierungspräsidien die Planungs- und Bauprogramme im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium fortschreiben.

Des Weiteren wurde bereits eine Auswahl an Maßnahmen im Zuge von Bundesautobahnen zusammengestellt, die im Vorgriff auf die Infrastrukturgesellschaft Autobahn (IGA) kurzfristig durch die DEGES betrieben werden sollen.

Weitere Informationen

Listen der 1. und 2. Stufe Umsetzungskonzeption

Erläuterungen der BVWP-Kriterien des Bundes und Status Quo Kriterien des Landes (Stand März 2018).

Historie

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