Das Straßennetz in Baden-Württemberg besteht aus fünf verschiedenen Straßenkategorien. Sie unterscheiden sich nach der Anzahl der Fahrspuren, ihrer Breite und der Größe der Kurven. Auch das Tempolimit ist unterschiedlich.
Um ihren Erhalt kümmern sich die Regierungspräsidien. Den Straßenbetrieb führen dagegen die Landkreise oder genauer die Straßenmeistereien durch. Zu deren Aufgabe gehören – ganz wichtig - der Winterdienst und kleinere Reparaturen von zum Beispiel Schlaglöchern.
Die Straßenkategorien werden in Deutschland durch Gesetze festgelegt. Autobahnen und Bundesstraßen definiert das sogenannte Bundesfernstraßengesetz. Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen legt das Straßengesetz von Baden-Württemberg fest.
Autobahnen
Mehrere große Bundesautobahnen führen durch Baden-Württemberg. Insgesamt sind es über 1.000 Kilometer Straße. Um den Betrieb und die Sanierung von Autobahnen kümmert sich die sogenannte Autobahn GmbH des Bundes. Sie hat mehrere Niederlassungen in Deutschland.
Für den Großteil der Autobahnen in Baden-Württemberg ist die Niederlassung Südwest zuständig. Um einen kleineren Teil im Osten des Landes kümmert sich die Niederlassung Südbayern.
Auf Autobahnen dürfen ausschließlich Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 km/h schaffen. Sie verfügen über baulich getrennte Fahrbahnen für jede Fahrtrichtung, meist mehrere breite Fahrstreifen und besondere Ein- und Ausfahrten.
Erkennbar sind Autobahnen an ihrer Nummerierung. Sie starten mit dem Kürzel „A“ und einer darauffolgenden Nummer. Niedrige Nummern stehen für wichtige Autobahnen, Nummern über 100 für eher regionale Autobahnen. Beides steht auf einem blauen Schild mit weißer Schrift und weißem Rand.
Soweit nicht anders geregelt, gilt auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Zahlen und Fakten
- 1.057 Kilometer an Autobahnen in Baden-Württemberg (Stand: 2024)
Bundesstraßen
In Baden-Württemberg gibt es über 4.000 Kilometer an Bundesstraßen. Sie dienen dem überregionalen Verkehr. Sie verbinden also verschiedene Regionen und Bundesländer. Der Bau und die Sanierung von Bundesstraßen werden vom Bund entschieden und finanziert. Das Land Baden-Württemberg kümmert sich im Auftrag des Bundes um die Straßen.
Erkennbar sind Bundesstraßen an ihrer Nummerierung. Sie starten mit dem Kürzel „B“ und einer darauffolgenden Nummer. Beides steht auf gelben Verkehrszeichen mit einem schwarzen Rand.
Innerorts gilt auf Bundesstraßen für Fahrzeuge in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerorts darf maximal 100 km/h gefahren werden. Auf autobahnähnlichen Bundesstraßen gilt – solange nicht anders geregelt – eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Zahlen und Fakten
- 4.218 Kilometer an Bundesstraßen in Baden-Württemberg (Stand: 2025)
- Über 500 Parkplätze unterschiedlicher Größe
- 76 Tunnel mit einer Gesamtlänge der Tunnelröhren von 57 Kilometern
- rund 4.000 Brücken
Die längste Bundesstraße in Baden-Württemberg ist die B 27. Sie ist 302 Kilometern lang und zieht sich durchs ganze Land. Sie führt von der Schweizer Grenze nach Stuttgart und dann weiter Richtung Tauberbischofsheim im Norden.
Die kürzeste Bundesstraße ist die B 532. Sie ist gerade einmal zwei Kilometer lang und liegt bei Weil am Rhein im Süden des Landes.
Landesstraßen
Über 10.000 Kilometer an Landesstraßen führen durch Baden-Württemberg. Sie verbinden einzelne Städte, Regionen und wichtige Verkehrspunkte innerhalb des Landes. Baden-Württemberg ist für die Finanzierung der Straßen verantwortlich. Auch entscheidet das Land über ihren Bau und die Sanierung.
Häufig haben Landesstraßen nur einen Fahrstreifen pro Richtung. Auf ihnen gilt außerorts für Autos und Motorräder – solange nicht anderes geregelt – eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Erkennbar sind Landesstraßen an ihrer Nummerierung. Sie starten mit dem Kürzel „L“ und einer darauffolgenden zwei- bis vierstelligen Nummer. Manchmal werden Landesstraßen auch mit einem Buchstaben ergänzt, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen Landesstraßen stehen. In Baden-Württemberg gibt es anhand der Nummern 621 Landesstraßen.
Übrigens: Auch Radschnellwege können unter bestimmten Voraussetzungen als Landesstraße gelten.
Zahlen und Fakten
- 10.074 Kilometer an Landesstraßen in Baden-Württemberg (Stand: 31. Dezember 2025)
- 29 Tunnel mit einer summierten Länge von 9,60 Kilometer
- rund 3.300 Brücken
Kreisstraßen
Es gibt 12.094 Kilometer Kreisstraßen in Baden-Württemberg (Stand: 2025). Sie verlaufen innerhalb eines Landkreises und verbinden darin Ortschaften. Auch Verbindungen zu anderen Landkreisen sind möglich. Kreisfreie Städte wie Stuttgart haben ebenfalls ein Netz an Kreisstraßen.
Finanziert werden die Straßen von den Landkreisen beziehungsweise den kreisfreien Städten. Sie kümmern sich auch um deren Bau und Sanierung.
Erkennbar sind Kreisstraßen an ihrer Nummerierung. Sie starten mit dem Kürzel „K“ und einer darauffolgenden Nummer für den jeweiligen Straßenabschnitt.
Soweit nicht anders geregelt, gilt auf Kreisstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts und 100 km/h außerorts.
Übrigens: Auch Radschnellwege können unter bestimmten Voraussetzungen als Kreisstraße gelten.
Gemeindestraßen
Sie dienen vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder innerhalb einer Gemeinde. Finanziert, gebaut und saniert werden sie von den jeweiligen Kommunen.
Es gibt viele verschiedene Arten von Gemeindestraßen. Zu ihnen zählen die Straßen für Autos und Lkw, aber auch Radwege, Radschnellwege, Fußwege und sogar Wanderwege. Im Detail unterscheiden die Verwaltungen noch nach Gemeindeverbindungstraßen und Gemeindestraßen. Das hat Auswirkung auf Finanzierung und Zuschüsse.














