2.000 Kilometer an neuen Radwegen sollen in Baden-Württemberg entstehen. Das Land hat dafür einen Bedarfsplan entwickelt, der festlegt an welchen Bundes- und Landesstraßen gebaut werden soll.
Damit mehr Menschen in Baden-Württemberg mit dem Fahrrad fahren, baut das Land die Radwege massiv aus. Das Ziel: Bis 2030 sollen 20 Prozent aller Wege von den Menschen in Baden-Württemberg mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.
Um den Bau der Radwege besser zu koordinieren, wurde vom Verkehrsministerium ein sogenannter Bedarfsplan entwickelt. Dieser listet systematisch auf, wo Radwege an den Landes- und Bundesstraßen in Baden-Württemberg fehlen. Gleichzeitig priorisiert der Plan an welchen Straßen als erstes Radwege in den nächsten Jahren gebaut werden sollen.
Bedarfsplan: 2.000 Kilometer an neuen Radwegen
Bis 2040 sollen so über 2.000 Kilometer an neuen Radwegen entlang von Bundes- und Landesstraßen entstehen. Das hat Vorteile für die Menschen in Baden-Württemberg. Die Fahrt mit dem Fahrrad wird dank der neuen Radwege sicherer und einfacher. Statt wie bisher auf Grund fehlender Alternativen direkt auf der Bundes- oder Landesstraße fahren zu müssen, gibt es dann vielerorts Radwege entlang dieser Straßen.
Auch wird das Radnetz durch den Ausbau deutlich größer und verzweigter. Bisherige Lücken im Radnetz werden geschlossen. So können zukünftig auch längere Strecken mit dem Rad – etwa zur Arbeit – besser zurückgelegt werden.
Ausbau in mehreren Stufen
Der Ausbau der Radwege findet in mehreren Stufen statt. Zuerst werden bis 2030 die Radwege mit der höchsten Priorität (Vordringlicher Bedarf) realisiert. Das betrifft rund 860 Kilometer an neuen Wegen.
Darin enthalten sind
- alle Radschnellverbindungen in der Baulast des Landes, die sich derzeit schon in Planung befinden,
- alle noch nicht umgesetzten RadNETZ-Maßnahmen (Neu- und Ausbau) in der Baulast des Bundes und des Landes sowie
- alle Maßnahmen aus den bestehenden Bauprogrammen für Radwege an Bundes- und Landestraße.
Ab 2030 sollen dann weitere Radwege entstehen, bei denen der Bedarfsplan eher eine mittlere oder geringere Priorität sieht (Weiterer Bedarf mit Planungsrecht & Weiterer Bedarf). Das betrifft etwa 1.200 Kilometer an Radwegen.
Nicht alle Radwege werden gleichzeitig gebaut. Diese Listen zeigen, welche Radverbindungen mit welcher Priorität angegangen werden.
Bis 2030
Liste: Radwege an Bundes- und Landesstraßen mit Vordringlichem Bedarf (PDF)
Liste: Radschnellwege mit Vordringlichem Bedarf (PDF)
Bis 2040
Liste: Radwege an Bundes- und Landesstraßen mit „Weiterem Bedarf mit Planungsrecht“ (PDF)
Liste: Radschnellwege mit "Weiterem Bedarf mit Planungsrecht" (PDF)
Liste: Radwege an Bundes- und Landesstraßen mit "Weiterem Bedarf" (PDF)
Um den Ausbaubedarf an Bundes- und Landesstraßen zu erfassen und bereits bestehende Radnetze kontinuierlich auszubauen, wurden in einer landesweiten Betrachtung Lücken im Radwegenetz ausfindig gemacht.
Dafür wurde im ersten Schritt ein Luftliniennetz zur Verbindung aller Ober-, Mittel- und Unterzentren erstellt. Danach erfolgte die Übertragung auf das hinterlegte Verkehrswegenetz. So konnte festgestellt werden, wie und wo Radfahrende zwischen zwei zentralen Orten am besten entlangfahren können. Als Datengrundlage wurden neben den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und den daran liegenden Radwegen auch das RadNETZ Baden-Württemberg sowie die Radschnellverbindungen miteinbezogen.
Das RadNETZ besteht seit 2016 und soll flächendeckende, durchgängige und alltagstaugliche Fahrradverbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren entlang der wichtigsten Siedlungsachsen im Land abbilden.
Kommunale Akteure wurden einbezogen
Im Rahmen der Aufstellung des Bedarfsplans hatten alle Stadt- und Landkreise die Möglichkeit, ihre zehn wichtigsten Radwegemaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen zur Prüfung im Rahmen des Bedarfsplans zu benennen.
Im Anschluss konnten Lücken im kategorisierten Netz identifiziert werden, die in den Bedarfsplan aufgenommen und bewertet wurden. Um jedoch nur bisher fehlende Radwege im Bedarfsplan zu benennen, wurden Strecken, die bereits geplant sind oder auf dem RadNETZ Baden-Württemberg liegen, abgezogen.
Für die übrigen Strecken hat das Verkehrsministerium geprüft, ob eine separate Radverkehrsführung notwendig ist. Darauf aufbauend leitete das Verkehrsministerium eine Reihenfolge für die Umsetzung der Maßnahmen ab. Man spricht dabei von einer netzkonzeptionell fundierten Vorgehensweise.