Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) der Landesregierung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur.
Ziel der Landesregierung ist es, das bestehende lückenhafte Radverkehrsnetz attraktiver und sicherer zu gestalten und flächendeckend auszubauen. Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Das 2013 eingerichtete Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) der Landesregierung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur im gesamten Land.
Das Förderprogramm ist mit 15 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet. Frist zur Programmanmeldung von Maßnahmenvorschlägen der Kommunen bei den Regierungspräsidien ist jährlich der 30. September. Das Förderprogramm LGVFG-RuF wird jährlich im März vom Ministerium für Verkehr fortgeschrieben. Als Prüfungs, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörde sind die Regierungspräsidien die zentralen Ansprechpartner bei Fragen zu allen Einzelanträgen. Details zur Förderung sind in der VwV-LGVFG geregelt.