Luftreinhaltung

Luftreinhaltung in Stuttgart wird gemeinschaftliche Herausforderung

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Minister Hermann erläutert Vorgehen zum EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Luftreinhaltung in Stuttgart – Entscheidungen müssen gemeinsam fallen

Bei Stickstoffoxid und Feinstaub gehört Stuttgart zu den besonders belasteten Städten in Deutschland. Der seit 2005 geltende EU-Grenzwert für Feinstaub wurde nie eingehalten; Stuttgart gehört zu den 30 deutschen Kommunen, in denen auch der Grenzwert für Stickstoffoxide regelmäßig durchbrochen wird. Hiermit verstoßen Stadt und Land nicht nur fortdauernd gegen verpflichtende Vorgaben der Europäischen Union. Die manifeste Belastung ist vor allem und nachgewiesenermaßen gesundheitsschädigend für die Anwohner in der Landeshauptstadt. Der schon seit mehreren Jahren und ständig wachsende politische Handlungsdruck ist immens. Vor allem auch angesichts des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens drängt die Zeit, nun tätig zu werden und ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, mit dem die Grenzwerte verbindlich und nachhaltig eingehalten werden.

Zur Verbesserung dieser Situation arbeiten Land, Regierungspräsidium Stuttgart und Landeshauptstadt Stuttgart deshalb derzeit an einem wirksamen Konzept. Nach einem Spitzengespräch Ende Juli soll dazu ein Konzept an die EU übermittelt werden, mit dem das Land im laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren seine zielgerichtete Vorgehensweise belegt. So sollen weitere Schritte der EU gegen das Land abgewendet werden.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat hierzu am 14. Juli eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, bei der ein breiter Katalog von grundsätzlich denkbaren – bislang nicht priorisieren – Maßnahmenvorschlägen vorgestellt und zur Diskussion gestellt wurde, die grundsätzlich geeignet sind, endlich Verbesserungen in den Bereichen Feinstaub und Stickoxid zu erreichen.

Laut Verkehrsminister Winfried Hermann besteht unter den Partnern Einigkeit darüber, dass in der ersten Stufe, die zwei Jahre andauern soll, allein auf freiwillige Maßnahmen im Verkehrsbereich und auch bei anderen Quellen gesetzt wird. Denn grundsätzlich gilt es, zunächst auf die Einsicht der Verkehrsteilnehmer zu setzen. Im Vordergrund steht die Schaffung eines Bewusstseinswandels und die Förderung einer neuen Mobilitätskultur. „Zum Ende dieser Phase werden wir auswerten, welche zusätzlichen verbindlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit wir die von der EU verlangte Einhaltung der Grenzwerte erreichen“, so Minister Hermann. Klar ist bereits jetzt, dass wir nur mit Appellen nicht weiterkommen werden. Zu diesem Zeitpunkt wird dann zu entscheiden sein, ob und in welcher Weise in der zweiten Stufe auch Fahrverbote greifen müssen.

Bei den Maßnahmen, über die in den letzten Tagen in der Presse berichtet wurde, handelt es sich um Expertenvorschläge, die seitens des Verkehrsministeriums als erfolgversprechend betrachtet werden. „Über Zusammensetzung und Zeitplan des Maßnahmenplans ist aber noch nicht entschieden, wir werden dies in den nächsten Wochen mit Verbänden und Wirtschaft diskutieren und dann mit der Stadt Stuttgart und in der gesamten Landesregierung endgültig abstimmen. Dann  werden wir gemeinsam entscheiden, welche Vorschläge mit welchem Zeitplan an die EU übermittelt werden“, so Hermann weiter.

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Luftreinhalteplanung Stuttgart

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