Finanzierung, Verträge und Regelungen

Finanzierung S 21
So verteilen sich die Anteile an den ursprünglichen Bau- und Planungskosten von 3.076 Mio. Euro auf die Projektpartner. * Neben dem dargestellten Finanzierungsaufwand hat die Stadt Stuttgart durch den frühzeitigen Kauf der freiwerdenden Bahngrundstücke
Finanzierungstorte Kostenobergrenze
So verteilen sich die Anteile an den Bau- und Planungskosten, wenn das Risikobudget vollständig bis zur Kostenobergrenze von 4,526 Mio. Euro ausgeschöpft ist: * Neben dem dargestellten Finanzierungsaufwand hat die Stadt Stuttgart durch den frühzeitigen

Kostenentwicklung

Vorbemerkung: Das Projekt Stuttgart 21 ist kein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG.

Als die Rahmenvereinbarung für Stuttgart 21 im Jahr 1995 geschlossen wurde, lag die Kostenschätzung bei ca. 4,9 Mrd. DM (etwa 2,5 Mrd. Euro). Bei Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags am 2. April 2009 betrugen die zum Planungs- und Preisstand 1. Januar 2004 ermittelten Gesamtkosten 2,81 Mrd. Euro und wurden einschließlich einer allgemeinen Kostensteigerung auf 3,076 Mrd. Euro festgelegt. Gleichzeitig wurde für den Fall nicht kalkulierter Kosten- und Preissteigerungen ein Risikobudget in Höhe von 1,45 Mrd. Euro vereinbart. Der Vertrag erfasst damit eine Kostenobergrenze von 4,526 Mrd. Euro. Wird die Kostenobergrenze überschritten, so enthält der Finanzierungsvertrag die Regelung, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (die DB-Töchter Netz, Station&Service sowie Energie) und das Land Gespräche aufnehmen. Das Land ist der Auffassung, zur Tragung von Mehrkosten nicht verpflichtet zu sein. In einem Kabinettsbeschluss vom 13. September 2011 hat die Landesregierung sich entsprechend positioniert und erklärt, dass das Land sich an Mehrkosten oberhalb von 4,526 Mio. Euro nicht beteiligen wird.

Bereits am 25. Juli 2007 hatte der Landtag von Baden-Württemberg einen Antrag beschlossen, der u.a. folgende Forderung beinhaltete: "Der Landtag fordert den Bund und die Deutsche Bahn AG auf, das bis an die Grenze der Belastbarkeit gehende finanzielle Engagement des Landes zu würdigen und im Zuge der Umsetzung keine weiteren Nachforderungen mehr zu stellen." Lesen Sie den am 25. Juli 2007 beschlossenen Antrag in voller Länge.

Am 12. Dezember 2012 hat die Deutsche Bahn ihren Aufsichtsrat darüber informiert, dass die bisher angenommenen Kosten nicht ausreichend sind. Die DB hat von Mehrkosten in Höhe von 1,1 Mrd. Euro und weiteren Risiken von 1,2 Mrd. Euro berichtet, so dass die Kosten des Gesamtprojekts nach Ansicht der Bahn bei maximal 6,8 Mrd. Euro liegen sollen.

Am 5. März 2013 hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn beschlossen, dem Vorschlag des DB-Vorstands zuzustimmen, den Finanzierungsrahmen für S 21 um zwei Milliarden Euro von 4,526 Mrd. Euro auf 6,526 Mrd. Euro zu erhöhen. Die Projektpartner Land Baden-Württemberg und Stadt Stuttgart lehnen eine Beteiligung an der Übernahme dieser Mehrkosten ab.

Der Differenzbetrag von ca. 300 Mio. Euro zu dem Betrag von 6,8 Mrd. Euro beinhaltet Kosten, die sich nach Ansicht der DB aus der Schlichtung ergeben sowie Mehrkosten für eine modifizierte Anbindung des Stuttgarter Flughafens in Form der Variante „Flughafenbahnhof unter der Flughafenstraße", die nach dem Filder-Dialog näher untersucht wurde. Die 300 Mio. Euro Mehrkosten hierfür sollen nach dem Willen der Bahn die Projektpartner übernehmen. Die Übernahme der Schlichtungskosten lehnt das Land Baden-Württemberg ab. Es handle sich dabei um Projektkosten. 

Am 26. Januar 2018 erhöhte der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG den Finanzierungsrahmen auf insgesamt 8,2 Mrd. Euro. Dies schließt einen Risikopuffer von 495 Mio. Euro ein, mit dem die Bahn unvorhergesehene Ereignisse berücksichtigen will. 

Klage der Deutschen Bahn und Klageerwiderung des Landes

Am 22. Dezember 2016 verklagt die Deutsche Bahn die Projektpartner (Land, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart GmbH) auf Änderung des Finanzierungsvertrags und die Übernahme von 65 Prozent der weiteren Mehrkosten von Stuttgart 21. Nachdem die Bahn inzwischen mit Kosten von bis zu 8,2 Mrd. Euro rechnet, geht es um Mehrkosten von 3,7 Mrd. Euro und eine Beteiligung daran in Höhe von 2,4 Mrd. Euro. Das Land Baden-Württemberg weist die Forderungen der Bahn aus der Klage zurück und reichte wiederum am 30. Januar 2018 eine umfangreiche Klageerwiderung beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein.

Weitere Informationen: Zusammenfassung der Klageerwiderung des Landes und Pressemitteilung „Land sieht gute Erfolgsaussichten bei Klage zu den Mehrkosten von Stuttgart 21“)

Beteiligte an der Finanzierung

An der Finanzierung des Projekts mit einem Gesamtvolumen von 4,526 Mio. Euro sind beteiligt:

Die Projektpartner von Stuttgart 21 haben sich in verschiedenen Vereinbarungen auf die Realisierung und Finanzierung des Projekts verständigt.
Ausgangspunkt war die Rahmenvereinbarung zu Stuttgart 21 vom 7. November 1995, gefolgt von der Realisierungsvereinbarung vom 24. Juli 2001 und dem Memorandum of Understanding vom 19. Juli 2007. Für die Durchführung und Finanzierung maßgeblich ist der Finanzierungsvertrag vom 2. April 2009.