Der Bund ist verantwortlich für Erhaltung und Ausbau der Bundesverkehrswege. Diese umfassen Bundesfernstraßen, das Schienennetz der Deutschen Bahn und Wasserstraßen. Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist der am 16. März 2016 veröffentlichte Bundesverkehrswegeplan 2030. Informationen zum aktuellen BVWP finden Sie in einer Pressemitteilung des VM sowie unter www.bvwp2030.de.
Das Land hat mit einer ausführlichen Stellungnahme Anfang Mai 2016 reagiert: Download.
Was leistet der Bundesverkehrswegeplan?
Der BVWP ist das wichtigste Steuerungselement zur Entwicklung der übergeordneten Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Der Bund schreibt darin fest, wo und wie dringlich einzelne Projekte sind. Die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des BVWP ist eine wesentliche Voraussetzung für die Planung und Umsetzung einer Maßnahme. Der Plan legt den Bedarf für die kommenden 10 bis 15 Jahre fest.
Konzeption des Landes
Das Land war aufgefordert, dem Bund bis September 2013 Maßnahmen im Bereich Straßen zu melden. Im Bereich Schiene endete die Frist Mitte April. Zu beiden Verkehrsträgern beteiligte das Land die Öffentlichkeit. Der Bund wird die gemeldeten Maßnahmen bewerten und gegebenenfalls in den BVWP aufnehmen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Erst diese enthalten Finanzierungspläne und Programme.