Unsere Gesellschaft ist vielfältig. Das zeigt sich auch bei den Mobilitätsbedürfnissen verschiedener Personengruppen. Hier gibt es Unterschiede etwa zwischen Familien, Kindern und Jugendlichen, Senior:innen, Migrant:innen und Menschen mit Behinderung.
Sozial gerechte Mobilität bedeutet, dass jeder Mensch Zugang zu sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsmitteln hat – unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen oder körperlichen Voraussetzungen. Die sozial gerechte Mobilität verbindet zwei wichtige Ziele: die soziale Gerechtigkeit und den Umweltschutz.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass alle Menschen gleichberechtigt mobil sein können – in der Stadt und auf dem Land.
Was gehört zu sozial gerechter Mobilität?
- Bezahlbarkeit: Bus, Bahn und andere umweltfreundliche Verkehrsmittel sollten auch für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich sein.
- Barrierefreiheit: Alle Menschen, auch solche mit verschiedenen körperlichen oder geistigen Behinderungen, sollen leicht Zugang zu Mobilitätsangeboten haben.
- Regionale Gleichwertigkeit: Nicht nur in Städten, auch in ländlichen Regionen sollten gute Verkehrsangebote vorhanden sein.
- Arbeitsplatz- und Bildungszugang: Alle sollten leicht zum Arbeitsplatz oder zur Schule kommen können.
- Mitbestimmung: Menschen aus verschiedenen sozialen Gruppen sollten bei der Planung mitreden können. So werden unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigt.
- Gesundheit: Der Verkehr sollte möglichst geringe gesundheitliche Belastungen mit sich bringen – etwa durch Lärm oder schlechte Luft. Gleichzeitig sollte Bewegung gefördert und Stress vermieden werden.
Beispiele aus Baden-Württemberg
Das Verkehrsministerium achtet bei seinen Projekten darauf, Aspekte der sozial gerechten Mobilität umzusetzen. Beispiele, wo dies gut gelingt, gibt es inzwischen viele.
- Bahnhofsmodernisierungsprogramm: Das Verkehrsministerium unterstützt den barrierefreien Umbau von Bahnstationen. Teil des Programms sind auch weitere Umgestaltungen, die den Aufenthalt am Bahnhof besser machen sollen – etwa sanierte Gebäude und Unterführungen.
- Förderung des Fußverkehrs als günstigste und nachhaltigste Fortbewegungsart, zum Beispiel durch Fußverkehrs-Checks und vielfältige Maßnahmen auf allen Ebenen.
- Landesprogramm MOVERS: Mehr Schüler:innen sollen mit dem Rad oder zu Fuß selbstständig zur Schule kommen. Das ist das Ziel von MOVERS. Das Programm des Landes unterstützt Schulen und Kommunen dabei.
- Lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten: Mehr Platz fürs Zu-Fuß-gehen, Ausruhen im Schatten und für Radwege. Das Land unterstützt Kommunen dabei, ihre Ortsmitten umzugestalten und barrierefreier zu machen.
- Landesmobilitätsgesetz: Das Gesetz sorgt dafür, dass bei der Verkehrsplanung die Barrierefreiheit und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen besser berücksichtigt werden.
Im Dialog sein
Um Interessen verschiedener Personengruppen einzubeziehen, organisiert das Verkehrsministerium gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Bad Boll die Veranstaltungsreihe „Mobilitätswende gerecht gestalten“. Eingeladen sind regelmäßig Verbände, soziale Initiativen und Kommunen. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen für eine sozial gerechte und nachhaltige Mobilitätswende zu entwickeln.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe entstanden Empfehlungen, wie man die sozial gerechte Mobilität umsetzen kann – viele davon sind in Planung oder schon umgesetzt. So entstand etwa ein Empfehlungspapier (PDF, nicht barrierefrei) für mehr Gerechtigkeit in der Mobilität für Kinder, Jugendliche und Familien. Auf Anregung der Veranstaltungsreihe wurde auch die bei Migrant:innen beliebte Integrations-App Integreat weiterentwickelt. Sie enthält seitdem auch einfach verständliche Informationen zur Mobilität vor Ort in vielen Sprachen.















