Sechs weitere Städte im Jahr 2018 unter dem Grenzwert für Stickstoffdioxid
Die Luftqualität in Baden-Württemberg hat sich auch im Jahr 2018 weiter verbessert– zum Teil ist die Belastung mit Schadstoffen deutlich zurückgegangen. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen der Luftqualitätsmessungen 2018 der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) zu den Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) hervor. „Die Messwerte belegen, dass die Maßnahmen zur Luftreinhaltung wirken. Wir müssen aber weiterhin dranbleiben, denn nicht überall sinken die Messwerte unter die Grenzwerte. Das bedeutet, dass die E-Mobilität sowie der ÖPNV ausgebaut werden muss und dass mehr Menschen auch bereit sind, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen,“ kommentierte Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL, am 04. Januar 2019 die Veröffentlichung der Ergebnisse.
Im Vergleich zum Vorjahr 2017 ging an den verkehrsnahen Messstellen die zulässige Stickstoffdioxidbelastung im Jahresmittel um etwa 7 Prozent beziehungsweise 3 µg/m³ zurück. Besonders starke Rückgänge wurden an den Stationen Stuttgart Arnulf-Klett-Platz (minus 10 µg/³), Reutlingen Lederstraße-Ost und Remseck Remstalstraße (beide minus 7 µg/m³) gemessen. Anstiege um 1-2 µg/m³ gegenüber 2017 gab es zum Beispiel in Freiburg, Leonberg und Mannheim.
Von den 18 Städten und Gemeinden, die den Grenzwert für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2017 überschritten hatten, konnte damit im Jahr 2018 in sechs Städten und Gemeinden die Einhaltung des Grenzwertes erreicht werden: Heidenheim, Leinfelden-Echterdingen, Marbach, Pleidelsheim, Ravensburg und Steinheim.
Von den vier im Jahr 2018 neu eingerichteten Stickstoffdioxid-Messstellen wurden an zwei Standorten keine Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt: Östringen und Rastatt. An zwei Messstellen wurde erstmals eine Überschreitung gemessen: Öhringen und Sindelfingen. In zwei Städten gelten Sondersituationen: In Ulm wurde ein bestehender Standort in der Zinglerstraße nach Abschluss umfangreicher straßenbaulicher Maßnahmen wieder reaktiviert. Dieser belegt weiterhin eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes. In Friedrichshafen konnte die Luftqualität erstmals anhand des Messwertes für das Jahr 2018 beurteilt werden, zuvor war dies im Jahr 2017 wegen Bauarbeiten im näheren Umfeld der Messstelle nicht möglich. Dort werden die Grenzwerte eingehalten. Im Jahr 2018 liegen in insgesamt 15 Städten und Gemeinden Überschreitungen des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid vor.
„Der positive Trend ist erfreulich. Jetzt müssen wir sicherstellen, dass der Trend anhält, sich verstärkt und wir so schnell wie möglich an allen Stationen die Grenzwerte einhalten. Dazu müssen mehr saubere Autos und auch Carsharing stärker genutzt werden,“ so Minister Hermann weiter. „An vielen Orten rechnen wir infolge der eingeleiteten Maßnahmen spätestens 2020 mit der Einhaltung des Grenzwertes“, sagte Minister Hermann. Für Herrenberg, Öhringen und Ulm seien mit diesen Messwerten Verkehrsverbote höchstwahrscheinlich kein Thema.
Auch wurde erstmals der zulässige Tagesmittelwert in Höhe von 50 µg/m³ für Feinstaub PM10 (bei 35 erlaubten Überschreitungen) an allen Messstellen im Land, auch an der Station Stuttgart Am Neckartor, eingehalten. Sowohl der Jahresmittelwert, als auch der Tagesmittelwert für Feinstaub PM10 werden somit in Baden-Württemberg flächendeckend eingehalten. Die Messwerte der LUBW wurden in einer übersichtlichen Kartendarstellung aufbereitet.
Die vorläufigen Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen 2018 sind auf der Homepage der LUBW veröffentlicht (► Rubrik „Auswertung der verkehrsnahen Stickstoffdioxidmessungen“).
Hintergrund:
Die Änderungen bei den Stickstoffdioxidkonzentrationen im Vergleich zum Vorjahr fallen je nach Station unterschiedlich aus. Die Ursachen sind vielfältig: Neben lokalen Effekten durch die Umsetzung von Maßnahmen (zum Beispiel zur intelligenten Verkehrssteuerung), regionalen Effekten, wie der unterschiedlich schnell ablaufenden Flottenerneuerung, kann sich auch der besonders sonnenreiche Sommer mit hohen Ozon- und erhöhten Stickstoffdioxid-Konzentrationen auf die Messwerte auswirken. Detaillierte Auswertungen sind komplex und benötigen Zeit.
Die Verpflichtung zur Grenzwerteinhaltung für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid (NO2) ergeben sich aus der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2008/50/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Für Feinstaub PM10 gelten 40 µg/m³ als Jahresmittelwert und 50 µg/m³ als Tagesmittelwert bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Für Stickstoffdioxid (NO2) gelten 40 µg/m³ als Jahresmittelwert und 200 µg/m³ als 1-Stunden-Wert bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.