Seit der Bahnreform der 90er-Jahre ist die Organisation des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Aufgabe der Bundesländer geworden, auch in Baden-Württemberg. Als Aufgabenträger erhält das Land vom Bund zu diesem Zweck finanzielle Mittel, die sog. Regionalisierungsmittel. Neben den Fahrscheineinnahmen sind die Regionalisierungsmittel das wesentliche Finanzierungselement für den Schienenpersonennahverkehr.