Beschreibung:
Verbesserung der Infrastruktur in den Landkreisen und Gemeinden durch die Förderung der Sanierungskosten von Brückenbauwerken der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, welche in der Baulast der Kreise und Gemeinden stehen. Ziel ist die Optimierung der Verkehrsverhältnisse im Sinne einer nachhaltigen Mobilität.
Antragsberechtigte:
Landkreise, Gemeinden, bevollmächtigte kommunale Baulastträger
Fördersatz/Förderquote:
- Bis zu max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
- Zuwendungen werden als Festbetrag gewährt.
Antragsfrist:
15. April 2018 und 15. April 2019 (Stichtage)
Kontakt:
Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen;
Abteilungen Straßenwesen und Verkehr.