Fluglärm

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Startendes Flugzeug am Flughafen Stuttgart (Bild: Flughafen Stuttgart)

Der Lärm von startenden und landenden Flugzeugen gehört zu den negativen Begleiterscheinungen des Luftverkehrs. Staatliche Stellen versuchen auf verschiedenen Ebenen die Lärmbelästigung für Anwohner so weit wie möglich zu verringern - zum Beispiel durch die Ausweisung von Fluglärmschutzbereichen und Lärmaktionspläne, an deren Aufstellung die Öffentlichkeit beteiligt wird.

Bei der Minderung des Fluglärms wurden in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt. So verkehren an den Flughäfen in Baden-Württemberg fast nur noch sogenannte Kapitel 3-Flugzeuge sowie besonders lärmreduzierte Kapitel 4-Flugzeuge.

Ansprechpartner vor Ort

Bei konkreten Fragen und Beschwerden über Lärm im Umfeld von Flughäfen oder durch Militärjets können sich Betroffene an folgende Stellen wenden:

  • Der Flughafen Stuttgart hat einen eigenen Lärmschutzbeauftragten, der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Stuttgart ist. Anwohner erreichen ihn unter lsb@rps.bwl.de oder der Telefonnummer 0711 72249351. Weitere Infos zum Lärmschutz finden Sie auch auf der Internetseite des Flughafens Stuttgart.
  • Der Flughafen Friedrichshafen hat ebenfalls einen Lärmschutzbeauftragten. Dieser ist unter r.straessle@bodensee-airport.eu oder der Telefonnummer 07541 284-120 zu erreichen. Weitere Infos zum Lärmschutz finden Sie auch auf der Internetseite des Bodensee-Airports Friedrichhafen.
  • Fragen zum Flugbetrieb des Flughafens Karlsruhe/ Baden-Baden können Sie entweder schriftlich oder telefonisch an den zuständigen Flugbetriebsleiter richten. Kontakt: Baden-Airpark GmbH, Flughafen Karlsruhe/ Baden-Baden, Leiter Flugbetrieb/ Flugsicherung, Quebec Avenue B410, 77836 Rheinmünster, oder Sie wenden sich an die Hotline des Flughafens: 07229 662000 bzw. info@baden-airpark.de
  • Wer sich durch Militärluftfahrzeuge wie Jets oder Helikopter belästigt fühlt, erreicht das Luftfahrtamt der Bundeswehr unter der kostenfreien Nummer 0800 8620730.

Lärmbegrenzung bei Flugzeugen

Um Fluglärm zu verringern, müssen neu zugelassene Flugzeuge Lärmgrenzwerte einhalten. Durch lärmabhängig gestaffelte Landeentgelte der Flughäfen entsteht für die Luftfahrtgesellschaften ein zusätzlicher finanzieller Anreiz, moderne und damit sparsamere und leisere Flugzeuge einzusetzen.

Fluglärmschutzbereiche

Die Landesregierung hat auf der Basis des Fluglärmgesetzes für die Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie für den Verkehrslandeplatz Mannheim Lärmschutzbereiche ausgewiesen. Unterschieden werden die Tag-Schutzzonen 1 und 2 (jeweils 6 bis 22 Uhr) und die Nacht-Schutzzone (22 bis 6 Uhr).

Entscheidend für die räumliche Ausdehnung der Lärmschutzbereiche ist der voraussehbare Flugbetrieb in 10 Jahren. Dieser ergibt sich aus den aktuellen Flugbetriebsdaten und einer Prognose der Verkehrsentwicklung, die in einem vorgegebenen Datenerfassungssystem (DES) abgebildet sind. Die Tag-Schutzzone 1 umfasst die Bereiche mit Lärmpegeln über 65 Dezibel (A), die Tagschutzzone 2 solche mit Lärmpegeln über 60 Dezibel (A). Die Nacht-Schutzzone umfasst die Bereiche mit Lärmpegeln über 55 Dezibel (A) oder mehr als sechs Lärmereignissen über 72 Dezibel (A) im Freien.

Die Karten der Lärmschutzbereiche für die einzelnen Standorte, das zugrunde liegende Datenmaterial für deren Festlegung sowie die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen stehen auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zur Verfügung.

Folgen für Grundstückseigentümer

Mit der Ausweisung von Lärmschutzbereichen sind bauplanungsrechtliche Einschränkungen und Bauverbote verbunden. In einem Lärmschutzbereich dürfen Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche, in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen nicht errichtet werden. In den Tag-Schutzzonen des Lärmschutzbereichs gilt Gleiches für Schulen, Kindergärten und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen.

In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone dürfen keine Wohnungen gebaut werden. Grundstückseigentümer haben unter Umständen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen für ihre dort schon errichteten Einrichtungen oder Wohnungen.

Weitere Informationen zum Schallschutzprogramm am Flughafen Stuttgart finden Sie unter www.schallschutzprogramm-flughafen-stuttgart.de.

Zuständig für Entscheidungen über Ausnahmen von Bauverboten sind die Regierungspräsidien. Um die Festsetzung von Entschädigungszahlungen kümmern sich die unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise, Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften), in deren Zuständigkeitsbereich ein Fluglärmschutzbereich ausgewiesen ist.

Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart

Für Großflughäfen, in Baden-Württemberg dem Flughafen Stuttgart, müssen Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Mögliche lärmmindernde Mittel sind Maßnahmen der Verkehrsplanung, der Raumordnung, des primären Lärmschutzes an den Flugzeugen sowie wirtschaftliche Anreize für Fluggesellschaften, möglichst leise Maschinen einzusetzen. Die Zuständigkeit für die Erstellung des Planes für den Flughafen Stuttgart liegt beim Regierungspräsidium Stuttgart. 

Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart finden sich auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart.

FAQ Alternative Flugroute Stuttgart

Seit 23. Februar 2023 wird ausgehend vom Flughafen Stuttgart eine neue alternative Abflugroute im Rahmen eines einjährigen Probebetriebs geflogen. Im Zuge der Debatte um die Einführung der neuen Flugroute und die Begleitung des Probebetriebs möchte die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten für möglichst viel Transparenz und eine gute Informationslage sorgen. Im Nachgang zu einer Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2021 für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Abgeordnete der Region stellt das Ministerium für Verkehr durch die nachfolgenden FAQ Informationen über das Verfahren und die Route bereit. Die FAQ wurden zuletzt im Juni 2023 aktualisiert.

NORAH-Studie

Die NORAH-Studie (Noise-Related Annoyance, Cognition and Health), die bisher größte Lärmstudie zum Fluglärm im deutschsprachigen Raum, untersuchte die Wirkungen auf die Gesundheit, Lebensqualität und kindliche Entwicklung im Rhein-Main Gebiet. Schwerpunkt ist dabei der Fluglärm am Frankfurter Flughafen, wobei Vergleiche zu anderen Flughäfen (Stuttgart und Köln/Bonn) und zum Straßen- und Schienenverkehr gezogen werden. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2015 vorgestellt.

Lärm macht krank. Auch die NORAH-Studie bestätigt mit ihren zahlreichen Untersuchungen diese Aussage. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass sich die Lärmwirkungen im Detail je nach Verkehrsträger von den bisherigen Forschungsergebnissen unterscheiden. Die Studie kommt unter anderem zu dem Schluss, dass Depressionen bei Fluglärm eine höhere Bedeutung haben als Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Autoren der NORAH-Studie schließen sich aber auch den Schlussfolgerungen anderer Untersuchungen an. So besteht Konsens darüber, dass eine zeitnahe Absenkung der Lärmbelastung auf Werte von maximal 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts an der Außenfassade von Wohngebäuden für einen wirksamen Gesundheitsschutz zwingend erreicht werden müssen.

Weitere Informationen zur Studie erhalten Sie unter  www.laermstudie.de

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