Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg stellt jährlich zum 1. April Straßenbaureferendarinnen und-referendare für den zweijährigen Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Straßen ein. Die Fachrichtung Straßen umfasst die Bereiche Straßenwesen, Ingenieurbau, Verkehrstechnik und den technischen Umweltschutz.
Momentan ist das Straßenbaureferendariat leider nicht ausgeschrieben. Bitte schauen Sie im September 2023 wieder vorbei.
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Sie haben einen für die Verwendung in der Straßenbauverwaltung geeigneten Diplom-oder Master-Studiengang an einer Universität / Technischen Hochschule oder einen akkreditierten Master-Studiengang an einer Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen. Geeignet sind insbesondere Bau- oder Wirtschaftsingenieurwesen Bau, Infrastrukturmanagement oder ein vergleichbarer ingenieurwissenschaftlicherer Studiengang.
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Sie haben Interesse an vielfältigen Aufgaben der Straßeninfratsruktur und Mobilität.
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Sie arbeiten gerne mit Menschen verschiedener Professionen zusammen, um gemeinsam kreative Lösungen und innovative Ideen zu entdecken.
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Sie bringen hervorragende theoretische Kenntnisse mit und freuen sich darauf, diese in der Praxis einzusetzen.
Während des Baureferendariats erhalten Baureferendarinnen und Baureferendare Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (insgesamt ca 2.265 € brutto im Monat).
Beispielrechnungen (brutto):
Anwärterbezüge
Grundgehalt: 1.562,62 EUR
Zulage (45%): 703,18 EUR
Gesamt-Brutto: 2.265,80 EUR
Einstiegsgehalt
Grundgehalt: 4.587,09 EUR
Zulage: 101,53 EUR
Gesamt-Brutto: 4.688,62 EUR
Familienzuschlag (verheiratet): 154,47 EUR
Familienzuschlag (verheiratet + 1 Kind): 289,53 EUR
Familienzuschlag (verheiratet + 2 Kinder): 424,59 EUR
Die Bewerbungsfrist zum Baureferendariat endet Mitte November des Vorjahres zum Beginn des Vorbereitungsdienstes.
Nach Prüfung der Unterlagen finden die Vorstellungsgespräche beim Ministerium für Verkehr im Dezember des jeweiligen Vorjahres statt. Die Einstellung erfolgt zum 1. April eines Jahres.
Wenn Sie für das Referendariat ausgewählt werden, benötigen Sie unter anderem noch folgende Unterlagen:
- Belehrung und Erklärung über die Pflicht zur Verfassungstreue
- Erklärungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse und über Strafverfahren o.ä.
- Aktuelles ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Führungszeugnis (Belegart „0“) zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes)
- Das Referendariat beginnt jeweils am 1. April eines Jahres und dauert zwei Jahre.
- Während des Referendariats sind Sie in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
- Es erfolgt eine Zuweisung zu einem der vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen) als Ausbildungsbehörde.
- Sie lernen verschiedene Dienststellen auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen (Regierungspräsidium, Landratsamt, Stadt) kennen sowie die dazugehörigen Aufgaben rund um Bundes- und Landesstraßen, Rad(schnell)wege -, Brücken- und Tunnelbau sowie deren Planung, Erhaltung und Betrieb unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und naturschutzrechtlicher Belange.
- Sie sind an der aktiven Umsetzung und Mitgestaltung der Verkehrswende in Baden-Württemberg beteiligt.
- Sie nehmen an Lehrgängen zu unterschiedlichen Themen teil (z.B. verwaltungs- und straßenbaunahe Rechtsgebiete, Führung und Kommunikation sowie weitere technische Themen).
- Das Referendariat schließen Sie mit der Großen Staatsprüfung ab.
- Abhängig von den zur Verfügung stehenden Stellen und dem Ergebnis bei der Großen Staatsprüfung können Sie als Baurätin oder Baurat in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Ihre erste Stelle wird dabei in der Regel bei einem Regierungspräsidium oder einem Landratsamt sein. Die beamtenrechtliche Probezeit beträgt in der Regel drei Jahre. Bei entsprechender Bewährung erfolgt anschließend eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
- Sie haben vielfältige Karrierechancen, ob als Fachmann/Fachfrau oder in einer Führungsposition.
- Nach der erfolgreich abgeschlossenen Großen Staatsprüfung können Sie sich Regierungsbaumeisterin bzw. Regierungsbaumeister nennen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Regierungspräsidien:
Straßenbaureferendariat in Baden-Württemberg - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Sprechen Sie uns an
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 89686-1104
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