Teilnahme
Am Wettbewerb können alle Stadt- und Landkreise sowie Städte und Gemeinden innerhalb Baden-Württembergs teilnehmen. Sie können sich mit einer zwischen 2020 und 31. Mai 2023 angelegten insektenfreundlichen Grünfläche bewerben. Das kann ein Rastplatz, Kreisverkehr oder eine sonstige straßenbegleitende Fläche an allen öffentlichen Straßen sein. Wichtig ist, dass die Fläche mit ausschließlich heimischen Wildpflanzen angelegt wurde.
Die Grünfläche darf nicht im Rahmen anderer Kampagnen, wie z. B. „Natur nah dran“ des NABU Baden-Württemberg, gefördert worden sein. Kooperationen (z. B. mit Forst BW) sind möglich.
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Teilnahmebedingungen und Hinweise:
- Teilnahmeberechtigt sind Stadt- und Landkreise sowie Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Sie können sich mit einer zwischen 2020 und bis zum 31. Mai 2023 angelegten insektenfreundlichen Grünfläche bewerben. Diese sollte sich auf einem Rastplatz, Kreisverkehr oder einer sonstigen straßenbegleitenden Fläche an einer öffentlichen Straße befinden. Wichtig ist, dass nur heimische Wildpflanzen verwendet wurden.
- Bitte senden Sie unbedingt eine Liste des verwendeten Saatguts mit. Verpflichtend ist die Verwendung von Saatgut ausschließlich heimischer, überwiegend mehrjähriger Pflanzen mit Fokus auf insektenfreundlichen Pflanzen. Im Wettbewerb wird die Verwendung von gebietsheimischen Saat- und Pflanzgut auch im Innenbereich positiv bewertet. Mehr dazu erfahren Sie unter der Frage „Woher weiß ich, welche Pflanzen heimisch sind?“ und unter der Frage „Was ist gebietsheimisches Saatgut?“ Die Bestimmungen des § 40 Abs. 1 S. 4 Bundesnaturschutzgesetz sind zu beachten.
- Der Einsatz von Pestiziden ist nicht erlaubt.
- Für die Juryentscheidung im Juni 2023 benötigen wir, neben einer ausführlichen Beschreibung der Fläche, aussagekräftige Fotos. Sie sollten das Ergebnis Ihrer Maßnahmen zeigen. Natürlich brauchen mehrjährige Blühflächen Zeit, um ihre volle Blütenpracht zu entfalten. Dies wird bei der Juryentscheidung berücksichtigt.
- Fügen Sie Ihrer Bewerbung auch ein Foto der Fläche vor der Umgestaltung bei, damit ein Vorher-Nachher-Vergleich erfolgen kann. Sofern Sie sich mit einer insektenfreundlichen Grünfläche bewerben, die vor 2023 angelegt wurde, ist die Vorlage eines Vorher-Fotos wünschenswert, aber nicht verpflichtend.
- Erläutern Sie das Konzept Ihrer Blühfläche sowie Ihr weiteres Engagement (z. B. langfristiger Pflegeplan, Blühkalender, Nisthilfen, Öffentlichkeitsarbeit und Einbeziehen der Bevölkerung) ausführlich. Außerdem sind Angaben zur Vorbereitung der Fläche, zur Entwicklungs- und langfristigen Unterhaltungspflege zu machen.
- Die Grünfläche darf nicht im Rahmen anderer Kampagnen, wie z. B. „Natur nah dran“ des NABU Baden-Württemberg, finanziert sein. Kooperationsprojekte beispielsweise mit Forst BW o. ä. sind zugelassen. Die Umsetzung muss nicht mit eigenem Fachpersonal erfolgen.
- Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2023.
Flächen, die nebeneinanderliegen, gelten als eine Fläche: Zum Beispiel zählt nicht nur die runde Innenfläche eines Kreisverkehrs, sondern auch die umliegenden kleinen Grünflächen als eine Fläche. Voraussetzung ist, dass auch diese Flächen insektenfreundlich gestaltet werden.
Ja. Die Form bzw. Art der Fläche ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Fläche sich auf oder neben einer Straße befindet.
Die Auszeichnung „Goldene Wildbiene“ kommt den Gewinner*innen in Form eines Schildes zu. Zudem erhalten Sie Material für Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Besonders überzeugende Blühflächen werden von der Staatssekretärin des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg persönlich vor Ort ausgezeichnet. Alle Gewinner:innen werden als Vorzeigebeispiele des Artenschutzes auf der Webseite des Verkehrsministeriums porträtiert.
- Art und Lage der Fläche
- Größe der Fläche
- Beschreibung der Maßnahmen
- Langfristige Planung der Maßnahmen
- Verwendung mehrjähriger heimischer Arten mit Fokus auf insektenfreundlichen Pflanzen
- Weiterführendes Engagement der Kommune
Saat- und Pflanzgut
Für den Wettbewerb zugelassen ist nur Saatgut heimischer Pflanzen. Damit sind Wildpflanzenarten gemeint, die in Baden-Württemberg natürlicherweise vorkommen. Wer ganz sicher gehen möchte, kann mithilfe der „Florenliste von Baden-Württemberg 2019“ prüfen, ob es sich um heimische (Etablierungsgrad i = indigene) Pflanzenarten handelt. Nicht erlaubt sind hingegen Pflanzen, die in Baden-Württemberg nicht natürlicherweise vorkommen (z. B. Kaukasus-Storchschnabel, Steppenkerze, Mazedonische Witwenblume, Himalaya-Perlkörbchen etc.) oder Zuchtformen von Wildpflanzen, die häufig an einem zusätzlichen Sortennamen zu erkennen sind (z. B. Georgia Blue, Herbstfreude, Saphir, Coronation Gold, Superba, Violet Beauty etc.).
Gebietsheimisches Saatgut stammt von einheimischen Wildpflanzen aus der jeweiligen Region, in der das Saatgut verwendet werden soll. Diese regionale Herkunft wird anhand von sogenannten Ursprungsgebieten festgelegt. Saatgut ist dann gebietsheimisch, wenn es aus demselben Ursprungsgebiet stammt, in dem es ausgebracht werden soll. Im Kartenserver der Landesanstalt für Umwelt unter „Natur und Landschaft - Gebietseigene Gehölze und Saatgut“ sind die Ursprungsgebiete von gebietseigenem Saatgut hinterlegt. Um herauszufinden, in welchem Ursprungsgebiet sich Ihre Fläche befindet, geben Sie den Namen Ihrer Kommune im Suchfeld ein.
Gebietsheimische Pflanzen haben sich in einer bestimmten Region über mehrere Generationen entwickelt. Dadurch haben sich genetische Unterschiede und Anpassungen an die lokalen Gegebenheiten herausgebildet. Durch die Verwendung von gebietsheimischem Saatgut werden die genetische Vielfalt und das natürliche Artenspektrum einer Region erhalten. Neben klassischem Saatgut kann auch Mahd- und Druschgut aus lokalen bzw. regionalen Spenderflächen für die Ansaat verwendet werden. Zu beachten ist außerdem, dass seit dem März 2020 in der „freien Natur“ nur noch gebietsheimisches Saatgut genehmigungsfrei ausgebracht werden darf (vgl. § 40 Abs. 1 S. 4 Bundesnaturschutzgesetz).
In Baden-Württemberg gibt es viele verschiedene Anbieter von gebietsheimischem Saatgut. Dazu zählen beispielsweise:
- Saaten-Zeller GmbH & Co. KG, Rieger-Hofmann GmbH
- Wiesendrusch Oberrheingraben
- Integrationsbetrieb HASELER MÜHLE GmbH
- mlgreen der miteinanderleben service gGmbH
- NaturgArtenvielfalt.de & Wildblumen
- und viele weitere.
Wir empfehlen, sich frühzeitig zu informieren, wo passendes Saatgut für das jeweilige Ursprungsgebiet bezogen werden kann. Gegebenenfalls kann auch der lokale Landschaftserhaltungsverband unterstützen.
Ja. Es müssen aber heimische, standortgerechte Pflanzen sein. Sorten, die durch Züchtung verändert wurden, dürfen nicht verwendet werden. Um die regionale genetische Vielfalt zu erhalten, ist es besser, gebietsheimisches Saatgut zu verwenden. Ein Angebot gebietsheimischer Stauden befindet sich erst im Aufbau.
Ja. Uns ist bewusst, dass neu angelegte, mehrjährige Blühflächen Zeit brauchen, um ihre volle Blütenpracht zu entfalten. Dies wird bei der Juryentscheidung berücksichtigt.