Wie viel?
25 Prozent der Kosten übernehmen wir vom Verkehrsministerium dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn Sie ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufen oder leasen.
2.500 Euro Maximalbetrag pro Rad stellen wir für Sie bereit.
Für wen?
Antragsberechtigt sind Sie als
- Unternehmen
- Vereine
- Freiberuflerin/Freiberufler
- gemeinnützige Organisation
- Kommune
mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Was?
Wir fördern den Kauf oder das Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.
Wie funktioniert das?

Wichtige Hinweise:
- Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
- Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen
Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!
Kontakt L-Bank
E-Mail elektromobilitaet@l-bank.de
www.l-bank.de/elektrolastenrad
Hotline: 0721 150-1750
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider)