Achtung
Bis zum 31.12.2021 können gemäß Nummer 1.2 VV zu § 44 LHO auch Fahrzeuge gefördert werden, die bereits angeschafft wurden (frühestens am 01.08.2020). Dies gilt rückwirkend auch für alle bereits bei der L-Bank eingereichten Anträge, die noch nicht bearbeitet sind. Sie müssen also nicht mehr auf die Bestätigung Ihres Förderantrags warten, sondern können direkt in die Elektromobilität starten.
Wie viel?
30 Prozent der Kosten übernehmen wir vom Verkehrsministerium dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn Sie neues Elektrolastenrad der EG -Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufen oder leasen.
3.000 Euro Maximalbetrag pro Rad stellen wir für Sie bereit.
Für wen?
Wir fördern Sie, wenn Sie in Baden-Württemberg ansässig sind und zu einer dieser Gruppen gehören:
- Unternehmen
- Körperschaften des privaten Rechts
- Freiberufler
- gemeinnützige Organisationen
- Kommunen
Wichtiger Hinweis: Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.
Transportieren Sie Waren, Material oder Personen mit einem Elektro-Lastenrad ab jetzt nur noch:
- schnell
- praktisch
- staufrei
- an der frischen Luft
- auch noch emissionsfrei
Wie funktioniert das?
Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank. Füllen Sie bitte den Online-Antrag aus und reichen Sie ihn bei der L-Bank ein. Bitte füllen Sie für jedes Elektro-Lastenrad einen separaten Antrag aus.
Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.
Sie gehen los und kaufen das beantragte Modell in der gewählten Farbe (bis zu 20 Stück).
Die L-Bank überweist gerne an Sie, nachdem Sie der L-Bank folgendes übermittelt haben:
- Verwendungsnachweis
- Kaufvertrag
- Zahlungsnachweis für gefördertes Elektro-Lastenrad
Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe.
