Wir fördern Ihre E-Lastenräder

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Mann fährt auf einem Lastenrad in dem ein Mädchen sitzt.

Wie viel?

25 Prozent der Kosten übernehmen wir vom Verkehrsministerium dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn Sie ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufen oder leasen.

2.500 Euro Maximalbetrag pro Rad stellen wir für Sie bereit.

Für wen?

Antragsberechtigt sind Sie als

  • Unternehmen
  • Vereine
  • Freiberuflerin/Freiberufler
  • gemeinnützige Organisation
  • Kommune

mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Was?

Wir fördern den Kauf oder das Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.

Wie funktioniert das?

Wichtige Hinweise:

  • Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
  • Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen

Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!

Kontakt L-Bank
E-Mail elektromobilitaet@l-bank.de
www.l-bank.de/elektrolastenrad
Hotline: 0721 150-1750
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider)

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