Was?
Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung und Errichtung neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses in Baden-Württemberg. Gefördert wird nur der Aufbau von neuen urbanen Schnellladehubs mit mindestens acht bis maximal 20 neuen DC-Schnellladepunkten mit mindestens 75 kW Ladeleistung pro Ladepunkt. Zusätzlich können optional öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer geringeren Ladeleistung und weitere Angebote für nachhaltige Mobilität im Rahmen des Aufbaus von urbanen Schnellladehubs gefördert werden. Die neuen Ladepunkte müssen unmittelbar aneinander angrenzen und rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglich sein.
Für wen?
Der Antragsteller muss rechtsfähig und damit rechtlich eigenständig sein. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Wie viel?
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung gewährt. Die benötigte Förderhöhe wird durch den Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung bis zu den maximalen Höchstwerten angegeben und beantragt. Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren durchgeführt (Ranking). Der Antrag, bei dem relativ zu den anderen Anträgen die maximal mögliche Förderung am meisten unterschritten wird, erhält dabei eine bessere Platzierung im Ranking.
maximaler Förderbetrag | ||
Normal-Ladepunkte bis 22 kW (AC & DC) | 50 Prozent | 2 500 Euro |
Schnell-Ladepunkte (ausschließlich DC) mit Ladeleistung von über 22 Kilowatt bis kleiner als 100 Kilowatt | 50 Prozent | 10 000 Euro |
Schnellladepunkte (ausschließlich DC) mit Ladeleistung von 100 Kilowatt und höher | 50 Prozent | 20 000 Euro |
maximaler Förderbetrag | ||
Anschluss an das Niederspannungsnetz | 50 Prozent | 10 000 Euro |
Anschluss an das Mittelspannungsnetz | 50 Prozent | 100 000 Euro |
Kombination Pufferspeicher mit Netzanschluss | wie dazugehöriger Netzanschluss |
Antragszeitraum:
Die Anträge sind bis spätestens 22. August 2022 23:59 Uhr einzureichen.
Weitere Voraussetzungen
Die Bevölkerung pro 1 km2 muss im betreffenden 1-km-Quadrat gemäß 1-km-Raster des Zensus2011, in dem ein urbaner Schnellladehub errichtet wird, mehr als 500 betragen. Nicht förderfähig sind Schnellladehubs auf Bundesautobahnen (Rastplätze und Raststätten) und mobile Ladestationen.
Fragen zum Förderaufruf?
Fragen können Sie an die E-Mailadresse e-foerderung-bw@vm.bwl.de senden. Wir beabsichtigen die Antworten auf häufige Fragen auf dieser Webseite während des Antragzeitraums zur Verfügung zu stellen.
Wichtige Dokumente:
- Erster Förderaufruf zur Errichtung von urbanen Schnellladehubs
- Antragsformular zum ersten Förderaufruf zur Errichtung von urbanen Schnellladehubs
- Anlage 1 zum Förderaufruf: Berechnung der Fördersumme
- Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg“ (Link)
- De-minimis-Erklärung (optional)
Wie funktioniert das?
Die Anträge (Antragsformular und Anlage(n)) sind bis spätestens 22. August 2022 23:59 Uhr beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg als elektronisches Dokument (ungeschützte PDF- und Excel-Datei, alle Dokumente dürfen in Summe 10 MB nicht überschreiten) über die E-Mailadresse e-foerderung-bw@vm.bwl.de mit dem Betreff „Förderantrag: Erster Förderaufruf zur Errichtung von urbanen Schnellladehubs“ einzureichen.
Die Auswahl und Förderentscheidung erfolgen durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel. Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren durchgeführt (Ranking). Nach Ablauf der Antragseinreichungsfrist wird unter Berücksichtigung aller fristgerecht und vollständig eingereichten Anträge ein Ranking gebildet. Grundlage für die Rankingplatzierung ist die beantragte Höhe der Förderung. Der Antrag, bei dem relativ zu den anderen Anträgen die maximal mögliche Förderung am meisten unterschritten wird, erhält dabei eine bessere Platzierung im Ranking. Die Anträge werden ausgehend von dem höchsten relativen Förderverzicht bearbeitet.
Nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben können Sie mit der Maßnahme beginnen.
Informationen zur Verwendungsnachweisführung und dem Mittelabruf werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Wichtige Hinweise:
Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Rankings im Auswahlverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Förderrichtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (April 2022) stellt die beihilfenrechtliche Grundlage für die Förderung der urbanen Schnellladehubs bzw. öffentlich zugänglichen Ladepunkte dar.
Bei der optionalen Förderung von weiteren Angeboten nachhaltiger Mobilität handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu De-minimis.
Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!
Kontakt Verkehrsministerium
E-Mail e-foerderung-bw@vm.bwl.de
Telefon +49 (711) 89686-9103