Wie viel?
1.000 Euro für die Unterhaltungs- und Betriebskosten Ihrer E-Autos ist der BW-e-Gutschein dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW wert.
Für wen?
Antragsberechtigt sind Sie als
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Kommune oder Landratsamt
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kommunaler Zweckverband
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Regionalverband
Was?
Wir fördern den Kauf oder das Leasing von neuen Elektro-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1. Pro Zuwendungsempfänger werden pro Jahr in der Regel max. 100 Fahrzeuge gefördert.
Der BW-e-Gutschein gilt auch für Elektro-Leichtfahrzeuge der Klassen L6e und L7e.
Wie funktioniert das?
Sie gehen los und kaufen das Modell Ihrer Wahl.
Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank. Füllen Sie bitte den Online-Antrag aus und reichen Sie ihn bei der L-Bank ein. Bitte füllen Sie für jedes Elektro-Fahrzeug einen separaten Antrag aus.
Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.
Die L-Bank überweist gerne an Sie, nachdem Sie der L-Bank die erforderlichen Verwendungsnachweise übermittelt.
Wichtige Hinweise:
- Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
- Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen
Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!
Kontakt L-Bank
E-Mail elektromobilitaet@l-bank.de
www.l-bank.de/bw-e-gutschein
Hotline: 0721 150-1388
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider)