BW-e-Gutschein

Wir fördern E-Autos für Kommunen

Wie viel?

1.000 Euro für die Unterhaltungs- und Betriebskosten Ihrer E-Autos ist der BW-e-Gutschein dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW wert.

Für wen?

Antragsberechtigt sind Sie als

  • Kommune oder Landratsamt

  • kommunaler Zweckverband

  • Regionalverband

Was?

Wir fördern den Kauf oder das Leasing von neuen Elektro-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1. Pro Zuwendungsempfänger werden pro Jahr in der Regel max. 100 Fahrzeuge gefördert.

Der BW-e-Gutschein gilt auch für Elektro-Leichtfahrzeuge der Klassen L6e und L7e.

Wie funktioniert das?

Wichtige Hinweise:

  • Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
  • Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen

Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!

Kontakt L-Bank
E-Mail elektromobilitaet@l-bank.de
www.l-bank.de/bw-e-gutschein
Hotline: 0721 150-1388
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider)