Verzögerte Antragsbearbeitung
Elektromobilität erfreut sich zurzeit sehr großer Beliebtheit. Darüber hinaus bietet die L-Bank verschiedene Zuschussprogramme an, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Die L-Bank erhält momentan entsprechend viele Anfragen und Anträge zu den Förderprogrammen. Hierdurch kann es in einigen Fällen zu außergewöhnlich langen Bearbeitungszeiträumen von mehreren Monaten kommen – obwohl die L-Bank bereits mehr Personal einsetzt und das Antragsverfahren optimiert hat.
Bitte haben Sie dafür Verständnis und sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstands ab. Falls die L-Bank noch Unterlagen von Ihnen braucht oder Rückfragen zu Ihrem Antrag hat, wird sich die L-Bank aktiv bei Ihnen melden.
Wie viel?
8.000 Euro können wir vom Verkehrsministerium dank der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" als Pauschalkosten für Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten Ihres E-Taxis oder Ihres Mietwagens nach dem Personenbeförderungsgesetz für Sie bereitstellen.
2.666,66 Euro sind für geleaste E-Fahrzeuge möglich, über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Für wen?
Wir fördern Sie, wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und in Baden-Württemberg ansässig sind:
- Taxiunternehmen
- Mietwagenunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz
Die Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie:
- Ein Fahrzeug der EG Fahrzeugklassen M1 oder N1 kaufen oder leasen möchten
- das bezuschusste E-Auto drei Jahre lang in Baden-Württemberg in Betrieb haben
- Ihren Gästen leise, saubere und nachhaltige Fahrten ermöglichen möchten
Wichtiger Hinweis: Wir bezuschussen auch exklusive Ladeinfrastruktur für E-Taxis. Informieren Sie sich umgehend, ob Sie dafür auch antragsberechtigt sind.
Wie funktioniert das?
Sie stellen einfach einen Antrag bei der L-Bank. Füllen Sie bitte den Online-Antrag aus und reichen Sie ihn bei der L-Bank ein. Für jedes E-Taxi füllen Sie einen separaten Antrag aus.
Die Mittel werden nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben.
Sie gehen los und kaufen oder leasen Ihr vollelektrisch betriebenes E-Taxi mit Batterie oder Brennstoffzelle.
Die L-Bank überweist gerne an Sie, nachdem Sie der L-Bank folgendes übermittelt haben:
- Verwendungsnachweis
- Kauf- oder Leasingvertrag
- Nachweis über Zulassung in Baden-Württemberg
- Kopie der aktualisierten Genehmigungsurkunde
Auch wichtig:
Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe.
