Vor allem kleine Kommunen können jetzt bei der Gestaltung von Schienenkreuzungen an Straßen mit mehr Geld vom Land unterstützt werden. Mit dem heutigen (21. Juni) Beschluss des Landtags tritt das Gesetz in Kraft, nach dem der maximale Fördersatz bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) auf 75 Prozent erhöht wird.