Wie viel?
2.500 Euro ist Ihr Beratungsgutschein für E-Busse wert, den Sie von uns bekommen. Damit informiert Sie ein ÖPNV-Consulting-Unternehmen umfangreich. Eine Liste über förderfähige Consulter finden Sie unter www.l-bank.de.
Für wen?
Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
Wichtiger Hinweis:
Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01.09.2018.
Die Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie:
- Mindestens Beratungskosten in Höhe von 2.500 € netto durch eine Rechnung nachweisen können.
- Das Datum der Beratung nicht vor dem 01.09.2018 liegt. Für den Beginn der Maßnahme gibt es eine Ausnahme gemäß Nummer 1.2 VV zu § 44 LHO.
Wie funktioniert das?
Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten. Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie unter www.l-bank.de
Sie stellen einfach einen Antrag bei der L-Bank. Füllen Sie bitte das Online-Formular auf der Seite der L-Bank aus und reichen Sie es ein.
Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.
Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.
Übrigens: Wir bezuschussen auch die Anschaffung von E-Bussen oder belohnen einen positiven Förderbescheid bei Bundesförderprogrammen. Informieren Sie sich!
