Lang-LKW

"Gigaliner" LKW auf Raststätte

Lang-Lkw sind Fahrzeuge mit einer maximalen Länge von 25,25 Metern und einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen. Es gibt unterschiedliche Typen, denen gemeinsam ist, dass sie besonders für den Transport von Volumengütern und den regelmäßigen Einsatz zwischen zwei Produktionsstätten geeignet sind. Lang-Lkw dürfen nicht überholen. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen zur Streckenfreigabe für Lang-Lkw.

Der fünfjährige Lang-Lkw-Feldversuch des Bundes wurde mit der 7. Änderungsverordnung zum 1. Januar 2017 in den streckenbezogenen Regelbetrieb überführt. Damit ist der Einsatz von Lang-Lkw auf ausgewählten Strecken (Positivnetz) zulässig. Streckenvorschläge für Änderungen am Positivnetz werden durch die Bundesländer an das Bundesverkehrsministerium übermittelt. Grundlage sind geprüfte und positiv bewertete Anträge von Speditionen. 

Die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und der Daimler AG beauftragte Studie wurde abgeschlossen und veröffentlicht

Weiterführende Links:

Feldversuch Lang-LKW

Informationen des BMVI zum Lang-Lkw-Einsatz sowie aktuelle Positivliste 

Auswertung des Feldversuchs durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 

Streckenbeantragung für das Positivnetz Lang-Lkw in Baden-Württemberg

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